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Artikel 19 · BT-Drs. 14/9000 · S. 42

Zu Artikel 19 (Änderung des Bodensonderungs-

Zu Artikel 19 (Änderung des Bodensonderungs-
gesetzes)
Bodensonderungsbescheide gestalten unmittelbar Rechte an
Grundstücken. Ihnen kommt auf Dauer für eine im Voraus
nicht sicher abzugrenzenden Zahl und Konstellation von
Fällen im Rechtsverkehr wichtige Beweisfunktion zu. Der
Adressat wird den Verwaltungsakt regelmäßig als Original-
dokument benötigen, um in einer Vielzahl denkbarer Fälle
im Rechtsverkehr seinen durch den Verwaltungsakt gestal-
teten Rechtsstatus nachweisen zu können. Dies kann in
überschaubarer Zukunft nur ein in Papierform vorliegendes
Dokument leisten. Deshalb soll für diese Bescheide die
elektronische Form ausgeschlossen werden.

BT-Drs. 14/9000 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 14/9000, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 186.471–187.130 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 185d015c96a111d6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP