Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 14/8998 · S. 12
Zu Artikel 3 (Änderung sonstiger Gesetze)
Zu Artikel 3 (Änderung sonstiger Gesetze) Auch hier handelt es sich um Folgeänderungen zur Ausdeh- nung des § 30 Abs. 1 OWiG (Artikel 2 Nr. 4). Die in § 39 des Hypothekenbankgesetzes, § 40 des Schiffsbankgesetzes sowie § 59 des Kreditwesengesetzes jeweils enthaltene Er- streckung der Anwendbarkeit des § 30 OWiG auf die Hand- lungen von „nicht vertretungsberechtigten Geschäftsleitern“ wird dadurch entbehrlich, dass in Zukunft bereits von § 30 OWiG unmittelbar alle Personen erfasst werden, die zum Kreis der für die Leitung des Betriebs oder Unternehmens verantwortlich handelnden Personen gehören (vgl. bereits Begründung zum Regierungsentwurf für ein Zweites Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, Bundestags- drucksache 10/318, S. 52/53 und S. 54). Dies führt zur Auf- hebung der beiden erstgenannten Spezialregelungen und zur entsprechenden Anpassung des § 59 KWG.
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Herkunft
BT-Drs. 14/8998, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 42.719–43.603 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 6f7e52d938bca596….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP