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Artikel 1 · BT-Drs. 14/8998 · S. 8
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches) Zu Nummer 1 (§ 14 Abs. 1) Es handelt sich um eine Folgeregelung zu der in Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a vorgesehenen Änderung des § 30 OWiG. Wie dort soll auch bei den Zurechnungsvorschriften des Strafgesetzbuches auf die durch das Fernabsatzgesetz vom 27. Juni 2000 (BGBl. I S. 897) in § 14 Abs. 2 BGB defi- nierte rechtsfähige Personengesellschaft abgestellt werden. Erfasst sind damit vor allem alle Personengesellschaften, die positiv-rechtlich mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen, wo- runter neben den Personenhandelsgesellschaften insbeson- dere auch die Partnerschaftsgesellschaft fällt (Bundestags- drucksache 13/3604, S. 7/8, zur identischen Vorgängerrege- lung in § 1059a Abs. 2 BGB), aber auch die am Rechts- verkehr teilnehmende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (grundlegend nun BGH vom 29. Januar 2001 – II ZR 331/ 00). Gründe, diese Personengesellschaften straf- und buß- geldrechtlich unterschiedlich zu behandeln, sind nicht er- sichtlich, insbesondere nachdem nun anerkannt ist, dass auch die vorstehend genannte BGB-Gesellschaft parteifähig und selbst – und nicht ihre einzelnen Gesellschafter – Trä- gerin der in ihrem Namen begründeten Rechte und Pflichten ist (zur früheren Rechtslage vgl. Bundestagsdrucksache V/1269, S. 59; zu den zahlreichen Stimmen in der Literatur, die bereits vor dieser BGH-Entscheidung eine Einbeziehung der GbR gefordert haben, vgl. nur Achenbach, Festschrift für Stree/Wessels, 1993, S. 550 ff. m. w. N.). Bei der kon- kreten Rechtsanwendung wird – ebenso wie bei den bislang erfassten (Personen-)Gesellschaften – zu beachten sein, dass bei einer gleichzeitigen Sanktionierung von Gesell- schaft und Leitungsperson letztere auch durch die Geldbuße gegen d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.767 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/8998, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.940–31.707 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 6f7e52d938bca596….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP