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Artikel 1 · BT-Drs. 14/8998 · S. 8

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Nummer 1 (§ 14 Abs. 1)
Es handelt sich um eine Folgeregelung zu der in Artikel 2
Nr. 4 Buchstabe a vorgesehenen Änderung des § 30 OWiG.
Wie dort soll auch bei den Zurechnungsvorschriften des
Strafgesetzbuches auf die durch das Fernabsatzgesetz vom
27. Juni 2000 (BGBl. I S. 897) in § 14 Abs. 2 BGB defi-
nierte rechtsfähige Personengesellschaft abgestellt werden.
Erfasst sind damit vor allem alle Personengesellschaften,
die positiv-rechtlich mit der Fähigkeit ausgestattet sind,
Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen, wo-
runter neben den Personenhandelsgesellschaften insbeson-
dere auch die Partnerschaftsgesellschaft fällt (Bundestags-
drucksache 13/3604, S. 7/8, zur identischen Vorgängerrege-
lung in § 1059a Abs. 2 BGB), aber auch die am Rechts-
verkehr teilnehmende Gesellschaft bürgerlichen Rechts
(grundlegend nun BGH vom 29. Januar 2001 – II ZR 331/
00). Gründe, diese Personengesellschaften straf- und buß-
geldrechtlich unterschiedlich zu behandeln, sind nicht er-
sichtlich, insbesondere nachdem nun anerkannt ist, dass
auch die vorstehend genannte BGB-Gesellschaft parteifähig
und selbst – und nicht ihre einzelnen Gesellschafter – Trä-
gerin der in ihrem Namen begründeten Rechte und Pflichten
ist (zur früheren Rechtslage vgl. Bundestagsdrucksache
V/1269, S. 59; zu den zahlreichen Stimmen in der Literatur,
die bereits vor dieser BGH-Entscheidung eine Einbeziehung
der GbR gefordert haben, vgl. nur Achenbach, Festschrift
für Stree/Wessels, 1993, S. 550 ff. m. w. N.). Bei der kon-
kreten Rechtsanwendung wird – ebenso wie bei den bislang
erfassten (Personen-)Gesellschaften – zu beachten sein,
dass bei einer gleichzeitigen Sanktionierung von Gesell-
schaft und Leitungsperson letztere auch durch die Geldbuße
gegen d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.767 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 14/8998, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.940–31.707 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.66) +D1D2D3 · Prüfwert 6f7e52d938bca596….

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