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Artikel 2 · BT-Drs. 14/7034 · S. 70

Zu Artikel 2 (Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 21)
Die wertpapierhandelsrechtlichen Mitteilungs- und Veröf-
fentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechts-
anteils an börsennotierten Gesellschaften gelten bislang
entsprechend den Vorgaben der sog. Transparenzrichtline
(Richtlinie 88/627/EWG des Rates vom 12. Dezember 1988
über die bei Erwerb und Veräußerung einer bedeutenden
Beteiligung an einer börsennotierten Gesellschaft zu veröf-
fentlichenden Informationen, ABl. Nr. L 348, S. 62) nur für
Gesellschaften, deren Aktien zum amtlichen Handel an ei-
ner Börse im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen
sind.
Der Anwendungsbereich des Wertpapiererwerbs- und Über-
nahmegesetzes (WpÜG) geht über den oben genannten
Kreis insofern hinaus, als dort auch Erwerbsangebote er-
fasst werden, die inländische Gesellschaften betreffen, de-
ren Aktien zwar nicht zum amtlichen Handel, jedoch zum
Handel auf einem geregelten Markt im Sinne von Artikel 1
Nr. 13 der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie im Europäi-
schen Wirtschaftsraum zugelassen sind. Da die Unterrich-
tung der Anleger über Veränderungen wesentlicher Stimm-
rechtsbeteiligungen wichtige Hinweise auf ggf. bevorste-
hende Unternehmensübernahmen geben, ist es angezeigt,
den Anwendungsbereich des Wertpapierhandelsgesetzes
(WpHG) zu erweitern. Durch die Änderungen in § 21
Abs. 1a und 2 werden daher die Mitteilungs- und Veröffent-
lichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsan-
teils auf alle Gesellschaften ausgedehnt, deren Aktien zum
Handel an einem geregelten Markt im Sinne der Wertpa-
pierdienstleistungsrichtlinie im Europäischen Wirtschafts-
raum zugelassen sind. Hierdurch wird zugleich die kapital-
marktrechtliche Transparenz weiter erhöht.
Die in § 21 Abs. 1a und 2 verwandte Formulierung

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.230 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 14/7034 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 14/7034, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 363.819–370.049 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 068d00266e83b683….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP