Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 16/5200 · S. 18
Zu Artikel 3 (Körperschaftsteuergesetz)
Zu Artikel 3 (Körperschaftsteuergesetz) Zu Nummer 1 (§ 9) Zu Buchstabe a (Absatz 1 Nr. 2) § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG übernimmt inhaltlich die gesetzliche Neuregelung des § 10b Abs. 1 EStG. Vergleiche im Einzel- nen die dortige Begründung. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/5200 Zu Buchstabe b (Absatz 2) Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an den Be- griff der Zuwendung. Zu Buchstabe c (Absatz 3 Satz 3) § 9 Abs. 3 KStG regelt die Haftung des Zuwendungsemp- fängers. Diese wird entsprechend der Neuregelung in § 10b Abs. 4 Satz 3 EStG auf 30 Prozent herabgesetzt. Vergleiche im Einzelnen die dortige Begründung. Zu Nummer 2 (§ 34 Abs. 8a – neu –) Der neue § 34 Abs. 8a KStG regelt die zeitliche Anwendung der Änderungen von § 9 KStG. Die Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG ist erstmals für Zuwendungen anzuwenden, die im Veranlagungszeitraum 2007 geleistet werden. Für Zuwendungen, die in Veranla- gungszeiträumen vor 2007 geleistet worden sind, gelten die bisherigen Höchstbeträge und Verteilungszeiträume fort. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll niemand benach- teiligt werden. Um dies für den Veranlagungszeitraum 2007 für alle Fälle zu gewährleisten, wird in § 34 Abs. 8a – neu – Satz 2 KStG ein Wahlrecht aufgenommen, das es dem Steu- erpflichtigen ermöglicht, in diesem Veranlagungszeitraum noch nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG bisherigen Rechts behan- delt zu werden. Bedeutung kann das in Fällen haben, in de- nen die bisherigen Höchstbeträge sich für den Steuerpflich- tigen günstiger auswirken als die Neuregelung. Die Neuregelung des § 9 Abs. 3 Satz 3 KStG ist erstmals für Zuwendungen anzuwenden, die im Veranlagungszeitraum 2007 geleistet werden. Bürokratiekosten Eine neue Informationspflicht für die Unternehmen wird eingeführt, die allerdings au
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.500 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/5200, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 50.718–53.218 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert ba2390ce50a05099….
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