Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 14/6203 · S. 58
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über interna-
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über interna- tionale Patentübereinkommen) Zu Nummer 1 (Artikel II § 1 Abs. 2 IntPatÜbkG, Ent- schädigungsanspruch aus europäischen Patentanmeldungen) Redaktionelle Änderung der Bezeichnung des Patentamts nach Umbenennung in „Deutsches Patent- und Markenamt“ durch das Gesetz vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1827). Zu Nummer 2 (Artikel II § 2 IntPatÜbkG, Veröffentli- chung von Übersetzungen) In den Absätzen 1 und 2 ist eine Änderung der Bezeichnung des Verordnungsgebers (siehe Abschnitt A.II.3) und in Absatz 1 die Streichung des Hinweises auf die „nach dem Tarif“ zu zahlenden Gebühren erforderlich. Absatz 1 wurde deshalb neu gefasst. Das neu gefasste Patentkostengesetzenthält als Anlage zu § 2 das heutegeltendeGebührenverzeichnis(sieheArtikel1), der nicht mehr als „Tarif“ bezeichnet wird. Der Begriff „Tarif“ wurde durch das Gesetz über die patentamtlichen Gebühren vom 9. Juli 1923 (RGBl. II S. 297) eingeführt und bezeich- nete den „Gebührentarif“, der als Anlage in diesem Gesetz enthalten war. Eine Verweisung in jedem einzelnen Fall auf die sich aus diesem Gesetz ergebende Gebührenpflicht und die Vorauszahlungspflicht einschließlich der Rechtsfolgen der Nichtzahlung ist nicht erforderlich. Im Patentkostenge- setz ist die Fälligkeit der Gebühren, ihre Vorauszahlungs- pflicht, die Zahlungsfrist und die Folge bei Nichtzahlung im Grundsatz geregelt. Sonderregelungen zu Zahlungsfristen und zu den Rechtsfolgen sollen bestehen bleiben. Zu Nummer 3 (Artikel II § 3 IntPatÜbkG, Übersetzun- gen europäischer Patentschriften) a) Neufassung des Absatzes 1 wegen Übernahme der Rege- lungen zur Gebührenzahlungspflicht in das Patentkos- tengesetz (siehe Abschnitt A.II.1a, Begründung zu Artikel 1 und zu Nummer 2). b) Absatz 3 wird wegen der Änderung der Bez
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.169 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 14/6203 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 14/6203, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 233.524–238.693 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.45) +D1D2D3 · Prüfwert e0f758922f4171e5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP