Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 13 · BT-Drs. 14/4062 · S. 26

Zu Artikel 13 und 14 (Änderung des Dritten und Fünf-

Zu Artikel 13 und 14 (Änderung des Dritten und Fünf-
ten Buches Sozialgesetzbuch)
Die Änderungen sollen sicherstellen, dass auch die nicht
wehrpflichtigen Personen bei einer Dienstleistung nach
§§ 51a, 54 Abs. 5 oder § 58a des Soldatengesetzes, während
der sie Geld- und Sachbezüge nach dem Wehrsoldgesetz er-
halten, in gleicher Weise sozial gesichert sind wie die Solda-
ten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten. Inso-
weit sollen für diese Beschäftigten die besonderen, für
Wehrdienstleistende geltenden Vorschriften angewendet
werden.

BT-Drs. 14/4062 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 14/4062, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 92.399–92.951 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 4ce9a4e14a3e17d2….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP