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Artikel 7 · BT-Drs. 14/7063 · S. 33
Zu Artikel 7 (Änderung des Haushaltsgrundsätze-
Zu Artikel 7 (Änderung des Haushaltsgrundsätze- gesetzes) Angesichts der enormen Bedeutung des Binnenmarktes und der gemeinsamen europäischen Währung werden europäi- sche Aspekte auch für alle nationalen finanz- und haushalts- politischen Entscheidungsträger zunehmend bestimmend. Im Bereich der Finanzpolitik haben sich die Mitgliedstaaten im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) in Artikel 104 dazu verpflichtet, übermäßige öffent- liche Defizite zu vermeiden. Wird im Rahmen der haus- haltspolitischen Überwachung auf europäischer Ebene ein übermäßiges öffentliches Defizit festgestellt, läuft ein Ver- fahren an, an dessen Ende die Verhängung von Sanktionen steht, wenn der Mitgliedstaat keine wirksamen Maßnahmen zum Abbau des übermäßigen Defizits ergreift. Nach Arti- kel 3 Satz 2 des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit gewährleisten die Mitgliedstaaten, dass die innerstaatlichen Verfahren im Haushaltsbereich sie in die Lage versetzen, ihre sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. Die haushaltswirtschaftlichen Vorgaben des EGV wenden sich an die Bundesrepublik Deutschland als Gesamtstaat. Entsprechende innerstaatliche Drucksache 14/7063 – 34 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Regelungen sollen sicherstellen, dass Bund und Länder ge- meinsam die Einhaltung der EG-rechtlichen Vorgaben ge- währleisten. Zur Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit haben sich die Mitgliedstaaten mit der Entschließung des Europäischen Rates vom 17. Juni 1997 über den Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie in der Ver- ordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken auf das mittelfris
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.397 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/7063, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 141.135–149.532 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert b09cb5da9e02f941….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP