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Artikel 1 · BT-Drs. 14/7176 · S. 9

Zu Artikel 1 (Änderung des Deutschen Richter-

Zu Artikel 1 (Änderung des Deutschen Richter-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (Änderung des § 5)
Ein wesentliches Steuerungselement der Ausbildungsre-
form ist die Gestaltung der Studienabschlussprüfung. Sie
hat auch Auswirkungen auf die Organisation des Studiums,
seine Effektivität und die möglichen weiteren Ausbildungs-
schritte. Nach § 5 Abs. 1 des Entwurfs wird das Studium
mit der „ersten Prüfung“ abgeschlossen; sie tritt an die
Stelle der bisherigen „ersten Staatsprüfung“. Die erste Prü-
fung setzt sich zusammen aus der universitären Wahlfach-
prüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung. Die Über-
tragung der Wahlfachprüfung auf die Universitäten stärkt
die Verantwortlichkeit der rechtswissenschaftlichen Fakul-
täten. Sie ermöglicht gleichzeitig, die Lehr- und Prüfungs-
inhalte im Wahlfachbereich an moderne Entwicklungen
schneller und flexibler anzupassen. Die juristischen Fakultä-
ten können in erheblich weiterem Umfang als bisher inhalt-
liche Schwerpunkte setzen, in einen „Qualitätswettbewerb“
eintreten und den jungen Juristen es ermöglichen, ein ihren
Neigungen entsprechendes Studium in einem bestimmten
Schwerpunkt zu wählen.
Der Entwurf sieht davon ab, die Prüfungskompetenz voll-
ständig auf die Universitäten zu übertragen; denn dies
könnte die Vergleichbarkeit der Abschlüsse in Frage stellen.
Die Gleichwertigkeit der Abschlüsse ist jedoch gerade in ei-
nem Bundesstaat von grundlegender Bedeutung für den Ar-
beitsmarkt und den freien Zugang zu öffentlichen Ämtern.
Die Übertragung der Wahlfachprüfung auf die Hochschulen
ermöglicht darüber hinaus, Leistungsnachweise, die an
rechtswissenschaftlichen Universitäten im Ausland erwor-
ben worden sind, unter der Voraussetzung der Gleichwertig-
keit (§ 20 Satz 1 HRG) auf das Ergebnis der universitären
Prüfung anzurechnen (s. 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 37.609 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/7176, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 37.377–74.986 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert fb05e4a1657ff717….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP