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Artikel 10 · BT-Drs. 14/7921 · S. 15

Zu Artikel 10 (Änderung des Sechsten Buches

Zu Artikel 10 (Änderung des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Da nunmehr durchgehend in den Vorschriften die Bezeich-
nung „Deutsche Post AG“ verwendet wird und damit die
entsprechenden Aufgaben unmittelbar der Deutschen Post
AG zugewiesen werden, erübrigt sich die in § 119 Abs. 7
enthaltene Regelung.
Zu Nummer 2 und 3
Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen auf Grund
des Wegfalls der Bezeichnung Deutsche Bundespost im
Zuge der Privatisierung und Liberalisierung im Postbereich.

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Herkunft

BT-Drs. 14/7921, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 38.771–39.271 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3 · Prüfwert a08bdd43968151ee….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP