Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 10 · BT-Drs. 14/7921 · S. 15
Zu Artikel 10 (Änderung des Sechsten Buches
Zu Artikel 10 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Da nunmehr durchgehend in den Vorschriften die Bezeich- nung „Deutsche Post AG“ verwendet wird und damit die entsprechenden Aufgaben unmittelbar der Deutschen Post AG zugewiesen werden, erübrigt sich die in § 119 Abs. 7 enthaltene Regelung. Zu Nummer 2 und 3 Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen auf Grund des Wegfalls der Bezeichnung Deutsche Bundespost im Zuge der Privatisierung und Liberalisierung im Postbereich.
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Herkunft
BT-Drs. 14/7921, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 38.771–39.271 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3 · Prüfwert a08bdd43968151ee….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP