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HAltBodSchG

FÜNFTER TEIL
Schlussvorschriften

§ 22 Inkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2007 Nr. 21 · Stand: 09.10.2021

§ 7 Abs. 3, § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 2 und § 20 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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