Gesetze / Landesrecht Hessen / HeNatG
HeNatGNEUNTER TEIL
Übergangs- und Überleitungsvorschriften, Verordnungsermächtigungen, Inkrafttreten
§ 68 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2023 Nr. 18 · Stand: 23.12.2025
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Hessische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I S. 629)¹), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2020 (GVBl. I S. 318), wird aufgehoben.
¹) Hebt auf FFN 881-51
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.