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HeNatG

ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften, Ziele und Grundsätze

§ 6 Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2023 Nr. 18 · Stand: 23.12.2025

Alle Behörden und Einrichtungen des Landes haben bei Mitwirkungs-, Bildungs- und Informationsangeboten zur Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege aktiv auf eine umfassende und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hinzuwirken.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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