Gesetze / Landesrecht Hessen / 87-42
Verordnung über die Dienstkleidung der Forstbeamtinnen, Forstbeamten und Beschäftigten mit forstlicher Fachausbildung
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2005 Nr. 28, vom 29.11.2005, verkündet am 07.12.2005
Fundstellen
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29.11.2005 Verkündung
Verordnung über die Dienstkleidung der Forstbeamtinnen, Forstbeamten und Angestellten mit forstlicher Fachausbildung
GVBl. 2005 Nr. 28, S. 797
verkündet am: 07.12.2005
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23.11.2010 Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Dienstkleidung der Forstbeamtinnen, Forstbeamten und Angestellten mit forstlicher Fachausbildung
GVBl. 2010 Nr. 21, S. 497 (Artikel 1)
in Kraft: 11.12.2010
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13.12.2012 Änderung
Verordnung zur Entfristung und zur Verlängerung der Geltungsdauer von befristeten Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
GVBl. 2012 Nr. 29, S. 678 (Artikel 10)
in Kraft: 28.12.2012
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13.12.2012 Außerkrafttreten
Verordnung zur Entfristung und zur Verlängerung der Geltungsdauer von befristeten Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
GVBl. 2012 Nr. 29, S. 678 (Artikel 10)
außer Kraft seit: 01.01.2019
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.