Gesetze / Landesrecht Hessen / 85-66
Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme (Qualitätszielverordnung)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2006 Nr. 18, vom 02.10.2006, verkündet am 19.10.2006
Fundstellen
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02.10.2006 Verkündung
Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme (Qualitätszielverordnung)
GVBl. 2006 Nr. 18, S. 526
verkündet am: 19.10.2006
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18.08.2011 Änderung
Verordnung der Landesregierung zur Anpassung wasserrechtlicher Vorschriften
GVBl. 2011 Nr. 16, S. 397 (Artikel 3)
in Kraft: 01.09.2011
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18.08.2011 Außerkrafttreten
Verordnung der Landesregierung zur Anpassung wasserrechtlicher Vorschriften
GVBl. 2011 Nr. 16, S. 397 (Artikel 3)
außer Kraft seit: 01.01.2014
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.