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LFNDZustV

§ 11

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2014 Nr. 19 · Stand: 31.07.2021

Die Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz vom 2. Juni 1999 (GVBl. I S. 319)²), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. November 2011 (GVBl. I S. 683), wird aufgehoben.

²) Hebt auf FFN 800-46

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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