Gesetze / Landesrecht Hessen / 800-61
Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf den Gebieten der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei (LuFSvV)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2014 Nr. 17, vom 29.09.2014, verkündet am 17.10.2014
Fundstellen
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29.09.2014 Verkündung
Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf den Gebieten der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei (LuFSvV)
GVBl. 2014 Nr. 17, S. 227
verkündet am: 17.10.2014
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28.11.2021 Aufhebung
Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen auf den Gebieten der Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei (LuFSvV)
GVBl. 2021 Nr. 51, S. 814
außer Kraft seit: 15.12.2021
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.