Gesetze / Landesrecht Hessen / 76-16
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Denkmalschutzgesetz
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2013 Nr. 21, vom 15.08.2013, verkündet am 30.08.2013
Fundstellen
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15.08.2013 Verkündung
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Denkmalschutzgesetz
GVBl. 2013 Nr. 21, S. 534
verkündet am: 30.08.2013
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21.06.2018 Aufhebung
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz
GVBl. 2018 Nr. 14, S. 341
außer Kraft seit: 06.07.2018
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.