Gesetze / Landesrecht Hessen / 70-305
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen im Wintersemester 2021/2022 (Hessische Zulassungszahlenverordnung 2021/2022)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2021 Nr. 25, vom 08.06.2021, verkündet am 29.06.2021
Fundstellen
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08.06.2021 Verkündung
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen im Wintersemester 2021/2022 (Hessische Zulassungszahlenverordnung 2021/2022)
GVBl. 2021 Nr. 25, S. 311
verkündet am: 29.06.2021
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08.06.2021 Außerkrafttreten
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen im Wintersemester 2021/2022 (Hessische Zulassungszahlenverordnung 2021/2022)
GVBl. 2021 Nr. 25, S. 311
außer Kraft seit: 01.04.2022
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.