Gesetze / Landesrecht Hessen / 70-248
Verordnung über das Teilzeitstudium an den Hochschulen des Landes Hessen (Hessische Teilzeitstudienverordnung)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2007 Nr. 17, vom 23.07.2007, verkündet am 17.08.2007
Fundstellen
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23.07.2007 Verkündung
Verordnung über das Teilzeitstudium an den Hochschulen des Landes Hessen (Hessische Teilzeitstudienverordnung)
GVBl. 2007 Nr. 17, S. 530
verkündet am: 17.08.2007
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24.02.2010 Aufhebung
Verordnung über das Verfahren der Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation, das Studium als Gasthörerin oder Gasthörer, das Teilzeitstudium und die Verarbeitung personenbezogener Daten der Studierenden an den Hochschulen des Landes Hessen (Hessische Immatrikulationsverordnung)
GVBl. 2010 Nr. 5, S. 94
außer Kraft seit: 01.04.2010
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.