Gesetze / Landesrecht Hessen / 70-236
Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Hessen (Vergabeverordnung Hessen)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2005 Nr. 12, vom 18.05.2005, verkündet am 24.05.2005
Fundstellen
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18.05.2005 Verkündung
Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Hessen (Vergabeverordnung Hessen)
GVBl. 2005 Nr. 12, S. 352
verkündet am: 24.05.2005
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30.06.2006 Aufhebung
Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Hessen (Vergabeverordnung Hessen)
GVBl. 2006 Nr. 11, S. 363
außer Kraft seit: 15.07.2006
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.