Gesetze / Landesrecht Hessen / 70-217
Gesetz über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien in der Fassung vom 1. Juli 2006
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2006 Nr. 12, vom 01.07.2006, verkündet am 20.07.2006
Fundstellen
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01.07.2006 Verkündung
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien
GVBl. 2006 Nr. 12, S. 388
verkündet am: 20.07.2006
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15.12.2009 Änderung
Hessisches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt und zur Änderung von Rechtsvorschriften
GVBl. 2009 Nr. 22, S. 725 (Artikel 16)
in Kraft: 28.12.2009
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21.11.2011 Änderung
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien sowie schul- und hochschulrechtlicher Vorschriften
GVBl. 2011 Nr. 22, S. 679 (Artikel 1)
in Kraft: 26.11.2011
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21.11.2011 Außerkrafttreten
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien sowie schul- und hochschulrechtlicher Vorschriften
GVBl. 2011 Nr. 22, S. 679 (Artikel 1)
außer Kraft seit: 01.01.2017
Vor der Neufassung
Die Neufassung nach dem Stand vom 01.07.2006 gibt den Wortlaut bekannt, den die ursprüngliche Fassung mit diesen und älteren Änderungen ergeben hatte. Die ursprüngliche Fassung und die älteren Änderungen sind hier nicht aufgeführt.
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24.05.2006 Änderung
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien und des Ingenieurgesetzes
GVBl. 2006 Nr. 9, S. 318 (Artikel 1)
in Kraft: 01.07.2006
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.