Gesetze / Landesrecht Hessen / 62-24

Hessische Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und der sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes (Hessische Fahrberechtigungsverordnung - HFbV)

GVBl. 2012 Nr. 3, Verkündung vom 16.02.2012 · Stand: 16.12.2025

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