Gesetze / Landesrecht Hessen / 60-44

§ 1

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 31 · Stand: 12.05.2023

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement unterhält jeweils eine Außenstelle in Bad Arolsen, Darmstadt, Dillenburg, Eschwege, Frankfurt am Main, Fulda, Gelnhausen, Heppenheim, Kassel, Limburg a. d. Lahn, Marburg, Rotenburg a. d. Fulda, Schotten, Wetzlar und Wiesbaden.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

→§ 2