Vorläufige Arbeitsfassung: nicht abschließend geprüft, nicht zur Verwendung bestimmt
Gesetze / Landesrecht Hessen / 60-36 / Arbeitsfassung
Verordnung über die Festlegung des Planungsgebietes zur Sicherung der Planung für den Neubau der Bundesstraße 45 - Ortsumgehung Erbach -
GVBl. 2005 Nr. 23, Verkündung vom 18.09.2005 · Stand: 03.09.2007
2 Vorschriften, davon 1 nicht abschließend geprüft.
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§ 1 geprüft
(1) Zur Sicherung der Planung für den Neubau der Bundesstraße 45 – Ortsumgehung Erbach – wird ein Planungsgebiet in den Gemarkungen Erbach der Stadt Erbach und Michelstadt der Stadt Michelstadt festgelegt. Die Umgrenzung des Pla-Anlage nungsgebietes ergibt sich aus der Anlage (Übersichtskarte).
(2) Das festgelegte Planungsgebiet und seine Grenzen sind aus dem Lageplan im Maßstab 1:2 500 ersichtlich, der während der Geltungsdauer der Festlegung des Planungsgebietes bei dem Magistrat der Stadt Erbach und dem Magistrat der Stadt Michelstadt während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausliegt.
§ 2 nicht abschließend geprüft
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Beginn der Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren nach § 17 Abs. 1 Satz 1 des Bundesfernstraßengesetzes in Verbindung mit § 73 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung vom 28. Juli 2005 (GVBl. I S. 591) außer Kraft, spätestens jedoch vier Jahre nach dem In-Kraft-Treten.
Fundstellen
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18.09.2005
Verkündung
Verordnung über die Festlegung des Planungsgebietes zur Sicherung der Planung für den Neubau der Bundesstraße 45 - Ortsumgehung Erbach -
GVBl. 2005 Nr. 23
Ausgabe im Gesetz- und Verordnungsblatt
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03.09.2007
Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festlegung des Planungsgebietes zur Sicherung der Planung für den Neubau der Bundesstraße 45 - Ortsumgehung Erbach -
GVBl. 2007 Nr. 19, S. 574 (Artikel 1)
Ausgabe im Gesetz- und Verordnungsblatt