§ 3 nicht abschließend geprüft
Bewerbungsunterlagen (1) Die Bewerberin oder der Bewerber hat neben den in § 9a Abs. 2 Nr. 1 bis 4 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes genannten Unterlagen folgende weitere Unterlagen und Erklärungen vorzulegen:
1. eine ErklärungAnlage 1 ersichtlichenzu den aus Sachverhalten,dem Muster in Anlage 1 2. eine Bescheinigung in Steuersachen,
3. einen Nachweis über die Beantragung des Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes in der Fassung vom 21. September 1984 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229, 1985 I S. 195), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245),
4. einen Nachweis über die Beantragung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung in der Fassung vom Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 438),
5. Nachweise über Fort- und Weiterbildungen für die Funktion der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers oder für den Beruf der Schornsteinfegerin oder des Schornsteinfegers aus dem Jahr der Ausschreibung des Bezirks und den sieben vorherigen Jahren,
6. Nachweise über Dozententätigkeit zu Fort- und Weiterbildungen für die Funktion der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers oder für den Beruf der Schornsteinfegerin oder des Schornsteinfegers aus dem Jahr der Ausschreibung des Bezirks und den sieben vorherigen Jahren,
7. Nachweise über berufsbezogene Zusatzqualifizierungen mit Abschluss oder berufsbezogene Hochschulstudien, die bis zum Tag vor dem Ausschreibungsdatum abgeschlossen wurden,
8. Nachweis über erfolgreiche Ausbildertätigkeiten bei der Ausbildung zur Schornsteinfegergesellin oder zum Schornsteinfegergesellen in den letzten zehn Jahren vor dem Ausschreibungsdatum, wobei die Ausbildung mindestens 75 Prozent der Ausbildungszeit begleitet worden sein muss,
9. Nachweis über die Bestellung zur betriebsangehörigen Vertretung nach § 11b des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und deren Zeitdauer in den letzten 15 Jahren vor dem Ausschreibungsdatum,
8. Arbeitszeugnisse und sonstige Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten sowie über sonstige selbstständige Tätigkeiten jeweils für die letzten 15 Jahre vor Ausschreibungsdatum,
9. Nachweise über in Anspruch genommene Elternzeit, Zeiten eines Beschäftigungsverbots 1 für die Zeit vor oder nach einer Entbindung nach mutterschutzrechtlichen Vorschriften, Zeiten der Ableistung eines Wehr-, Zivil-, Bundesfreiwilligen- oder Entwicklungsdienstes, freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, nach der Gesellenprüfung für die letzten 15 Jahre vor Ausschreibungsdatum. Ausbildertätigkeiten nach Satz 1 Nr. 8 können anerkannt werden für die Bezirksinhaberin oder den Bezirksinhaber und für die Beschäftigen des Betriebes mit einer abgeschlossenen Ausbildereignungsprüfung.
(2) Die Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache oder bei fremdsprachigen Unterlagen zusätzlich mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen sind als Fotokopie oder eingescannt per E-Mail oder als Upload über das Internetportal „Amtliche Ausschreibungen der Bezirke für bevollmächtigte Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger in Hessen“ (www.ABSH.de) zu übersenden. Die zuständige Behörde kann die Vorlage der Originale oder eine amtliche Beglaubigung von Kopien nachfordern. Eine Bewerbung kann sich auf mehrere von einer Behörde unter demselben Datum ausgeschriebene Bezirke beziehen. Es ist dann eine Priorisierung der beworbenen Bezirke anzugeben.
(5) Fehlende Bewerbungsunterlagen können zum Ausschluss vom Auswahlverfahren führen. Die zuständige Behörde kann die Bewerberin oder den Bewerber auffordern, fehlende Nachweise innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen. Sie weist darauf hin, wenn der erfolglose Ablauf dieser Frist dazu führt, dass die Bewerberin oder der Bewerber von dem Auswahlverfahren ausgeschlossen wird.
(6) Vorsätzliche Falschangaben und Täuschungen führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren.
(7) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Anlage 1 nicht abschließend geprüft
(zu § 3 Abs. 1 Nr. 1) Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers im Bewerbungsverfahren für eine Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger 1. Ich ________________________________________________ (Name, Vorname) versichere, dass a) ich über die für die Erfüllung der Aufgaben einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers erforderlichen Rechtskenntnisse verfüge, Ja Nein (bitte gesonderte Erläuterung) b) ich über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfüge, die für die Ausübung dieser Tätigkeit erforderlich sind, Ja Nein (bitte gesonderte Erläuterung) c) ich gesundheitlich geeignet bin, diese Tätigkeit auszuüben, Ja Nein (bitte gesonderte Erläuterung) d) weder gegen mich selbst noch in meiner Funktion als Vertretungsberechtigte oder Vertretungsberechtigter einer juristischen Person ein Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren wegen einer gewerberechtlichen Erlaubnis, ein Gewerbeuntersagungsverfahren oder ein sonstiges gewerberechtliches Untersagungsverfahren anhängig ist, Ja Falls doch, Verfahren ist anhängig seit: ___________________________ bei zuständiger Behörde: ____________________________ e) in den letzten zwölf Monaten gegen mich keine strafgerichtliche Verurteilung ergangen ist, kein gerichtliches Strafverfahren anhängig war und mir kein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist, Ja Falls doch, bitte gesonderte Erläuterung f) ich vor Aufnahme der Berufstätigkeit eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abschließen, diese der zuständigen Behörde nachweisen, während der Dauer meiner Bestellung aufrechterhalten und die Höhe an jeweils geänderte Verhältnisse anpassen werde, Ja Nein (bitte gesonderte Erläuterung) g) ich ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister jeweils zur Vorlage bei der Ausschreibungsbehörde beantragt habe (Nachweis liegt bei). Ja Nein (bitte gesonderte Erläuterung) 2. Mir ist bekannt, dass unrichtige Angaben hinsichtlich der in Nr. 1 genannten Versicherungen nach § 48 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zur Rücknahme der Bestellung führen können.
3. Ich bestätige, dass ich die „Informationen zur Verarbeitung persönlicher Daten“ (Anlage 3 der Informationen zum Bewerbungsverfahren in dem Internetportal www.ABSH.de – siehe 6. Ergänzung für amtierende oder ehemalige betriebsangehörige Vertreterinnen oder Vertreter nach § 11b des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes Ich ___________________________________________________ (Name, Vorname) bin oder war als betriebsangehörige Vertreterin oder betriebsangehöriger Vertreter bestellt: Bezeichnung des Bezirkes Bestelldatum Grund der Aufhebung Vom Bis Ich versichere, dass meine Bestellung als betriebsangehörige Vertreterin oder betriebsangehöriger Vertreter in den letzten 7 Jahren vor dem Bewerbungsstichtag nicht widerrufen, zurückgenommen oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes aufgehoben wurde, Ja Falls doch, bitte gesonderte Erläuterung Mir ist bekannt, dass unrichtige Angaben hinsichtlich der in Nr. 6 genannten Anforderungen nach § 48 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zur Rücknahme der Bestellung führen können. ________________________________ _______________________________ Ort, Datum Unterschrift § 2 Abs. 1) zur Kenntnis genommen habe.
4. Im Fall einer Absagebenachrichtigung nach § 5 Abs. 2 stimme ich der Speicherung meiner Bewerbungsunterlagen für 24 Monate nach Bekanntgabe zu. Damit erhalte ich den Anspruch auf reduzierte Gebühren für eine erneute Prüfung eines Antrags auf Bestellung bei demselben Regierungspräsidium innerhalb von zwei Jahren (VwKostO-MWVL Nr. 1512). Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ja Nein ____________________________________ __________________________________ Ort, Datum Unterschrift 5. Ergänzung für amtierende oder ehemalige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen oder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Ich ___________________________________________________ (Name, Vorname) bin oder war bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger letztmalig in folgendem Bezirk: ______________________________________ zuständige Aufsichtsbehörde war: ______________________________________ Datum der Bestellung war: ______________________________________ Ich versichere, dass a) ich bei einer positiven Entscheidung über meine Bewerbung eine bestehende Bestellung aufgeben werde, Ja Nein (bitte gesonderte Erläuterung) b) meine Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in den letzten 7 Jahren vor dem Bewerbungsstichtag nicht widerrufen, zurückgenommen oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes aufgehoben wurde, Ja Falls doch, bitte gesonderte Erläuterung c) in den letzten 7 Jahren vor dem Bewerbungsstichtag keine Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes angeordnet wurden oder entsprechende Verfahren zurzeit anhängig sind. Ja Falls doch, bitte gesonderte Erläuterung mit Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde, sofern diese außerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereiches der Bestellungsbehörde liegt. Mir ist bekannt, dass unrichtige Angaben hinsichtlich der in Nr. 5 genannten Anforderungen nach § 48 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zur Rücknahme der Bestellung führen können. ____________________________________ __________________________________ Ort, Datum Unterschrift Tabelle 1 - Eignung Anlage 2 (zu § 4 Abs. 2) Ja Nein Nachweis über Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle Vorliegen der Erklärungen und Nachweise, die zur Beurteilung der Eignung vorzulegen sind x Nachweis über Beantragung des Führungszeugnisses x Nachweis über Beantragung des Gewerbezentralregisterauszuges x Bescheinigung in Steuersachen x Erklärung zur gesundheitlichen Eignung x Erklärung zu eingeleiteten gewerberechtlichen Verfahren x Nachweis von EU-/EWR-Bewerbern x Erklärung über Verurteilungen, Strafverfahren oder Ermittlungen x Erklärung von Bezirksinhabern über Aufhebung der bisherigen Bestellung bei erfolgreicher Bewerbung x Erklärung über Berufshaftpflichtversicherung x Erklärung über Aufhebungs- oder Widerrufsverfahren für einen Bezirk x Erklärung über Aufsichtsmaßnahmen Wertung: Persönliche und fachliche Zuverlässigkeit gegeben Tabelle 2 - Befähigung*1 Gesellenprüfung als Schornsteinfegerin oder Schornsteinfeger oder gleichwertige Qualifikation Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk (Durchschnitt aus Teil I / II und III) Berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen für die Funktion der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers*2 Note Punkte Note 1,0: 2,00 Pkt. Note 1,5: 1,75 Pkt. Note 2,0: 1,50 Pkt. Note 2,5 1,25 Pkt. Note 3,0: 1,00 Pkt. Note 3,5: 0,75 Pkt. Note 4,0: 0,50 Pkt. Note 1,00: 7,0 Pkt. Note 1,33: 6,3 Pkt. Note 1,67: 5,6 Pkt. Note 2,00: 4,9 Pkt. Note 2,33: 4,2 Pkt. Note 2,67: 3,5 Pkt. Note 3,00: 2,8 Pkt. Note 3,33: 2,1 Pkt. Note 3,67: 1,4 Pkt. Note 4,00: 0,7 Pkt. 0,2 Punkte/Tag, jedoch höchstens 1,4 Punkte pro fegerin oder des bevollmächtigten Bezirksschornstein- Jahr Dozententätigkeit zu diesen Fort- und Weiterbildungen*2 0,3 Punkte/Tag, jedoch höchstens 1,5 Punkte pro Jahr (insgesamt max. 9 in den letzten 7 Jahren + dem Ausschreibungsjahr Sonstige berufsbildbezogene Fort- und Weiterbildungen*3 Dozententätigkeit zu diesen Fort- und Weiterbildungen*3 Punkte) 0,2 Punkte/Tag, jedoch höchstens 1 Punkt pro Jahr 0,3 Punkte/Tag, jedoch höchstens 1,2 Punkte pro Jahr (insgesamt max. 3 in den letzten 7 Jahren + dem Ausschreibungsjahr Abschluss*4 Punkte) je 1 Punkt Sonstige berufsbezogene Zusatzqualifikationen mit (insgesamt max. 3 Punkte) je 3 Punkte Abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium; z.B.Versorgungstechnik, Umwelttechnik, techn. Gebäudeausstattung Punkte Befähigung *1 Vergleichbare Abschlüsse, Fort- und Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen von Bewerberinnen und Bewerbern aus der EU/EWR und aus der Schweiz werden entsprechend behandelt. Punkte werden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. *2 Es werden berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen für die Funktion „bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“ u.a. aus folgenden Bereichen berücksichtigt: x Verwaltungsrecht x Feuerstättenschau/Feuerstättenbescheid x Baurecht x Kehrbuchführung x KÜO x 1. BImSchV x EnEV x Betriebs- und Brandsicherheit. Voraussetzung für die Anerkennung einer Fort- und Weiterbildung ist eine Mindestdauer der Schulung von 4 Stunden. Die Veranstaltung selbst kann auch an mehreren getrennten Terminen durchgeführt worden sein. Für Dozententätigkeiten gilt die Mindestdauer entsprechend. Für inhaltlich gleiche Fort- und Weiterbildungen können Dozententätigkeiten pro Jahr nur einmal angerechnet werden. *3 Unter sonstigen berufsbildbezogenen Fort- und Weiterbildungen sind Veranstaltungen in den Bereichen Fachwissen/Recht für das Schornsteinfegerwesen zu verstehen. Die Eignung und Qualität von Fortbildungsveranstaltungen der handwerklichen Fachverbände, Kammern, Behörden sowie Veranstaltern, deren Hauptziel es ist, Fortbildungen anzubieten und deren Veranstaltungen produktneutral durchgeführt werden, wird unterstellt. Im Einzelfall können auch Veranstaltungen von anderen Veranstaltern akzeptiert werden. Existenzgründungslehrgänge zählen als Fortbildung in diesem Sinne. Es werden sonstige berufsbildbezogene Fort- und Weiterbildungen berücksichtigt u.a. aus den Bereichen: x Umweltschutz x Energieeinsparung x Klimaschutz x Betriebswirtschaft Voraussetzung für die Anerkennung einer Fort- und Weiterbildung ist eine Mindestdauer der Schulung von 4 Stunden. Die Veranstaltung selbst kann auch an mehreren getrennten Terminen durchgeführt worden sein. Für Dozententätigkeiten gilt die Mindestdauer entsprechend. Für inhaltlich gleiche Fort- und Weiterbildungen können Dozententätigkeiten pro Jahr nur einmal angerechnet werden. *4 Sonstige berufsbezogenen Zusatzqualifikationen mit Abschluss sind u.a.: x Energieberater/ Energieberaterin (HWK) x Brandschutztechniker/ Brandschutztechnikerin (TÜV) oder vergleichbare Ausbildungen x Betriebswirt/ Betriebswirtin des Handwerks x Öffentlich bestellte/r und vereidigte/r Sachverständige/r für das Schornsteinfegerhandwerk x Zertifizierung des eigenen Betriebes nach DIN EN ISO 9001 Tabelle 3 - Fachliche Leistung*5 Anz. Von - bis Punkte Monate Berufserfahrung*6 im Schornsteinfegerhandwerk als x Bezirksschornsteinfegermeisterin oder Bezirksschornsteinfegermeister bzw. bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in den letzten 15 Jahren (1,5 Punkte/12 Monate) x Angestellte Meisterin oder angestellter Meister in den letzten 15 Jahren (1,0 Punkte/12 Monate) x Selbstständige Schornsteinfegerin oder selbständiger Schornsteinfeger ohne eigenen Bezirk, soweit diese Tätigkeit als Hauptbeschäftigung ausgeübt wurde, in den letzten 15 Jahren (1,0 Punkte/12 Monate) x Angestellte Schornsteinfegergesellin oder angestellter Schornsteinfegergeselle in den letzten 15 Jahren (0,8 Punkte/12 Monate) Berufserfahrung aus sonstiger selbstständiger Tätigkeit, soweit diese als Hauptbeschäftigung ausgeübt wurde, in den letzten 15 Jahren (0,5 Punkte/12 Monaten; Malusregelung innerhalb der letzten 7 Jahre Punktabzug je x Verweis x Warnungsgeld max. 3 Punkte) Abzugs-Wann punkte (- 0,5 Punkte) (- 1,5 Punkte für 500,- Euro plus -0,5 Punkte je zusätzliche 500,- Euro) x Aufhebung der Bestellung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 SchfHwG Gesamtpunkte Fachliche Leistung Übertrag Befähigung Gesamtpunkte Bewertung (- 8 Punkte) *5 Die fachliche Leistung von Bewerberinnen und Bewerber aus der EU/EWR und der Schweiz mit vergleichbarer Tätigkeit werden entsprechend gewertet. Punkte werden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Nach der Addition aller Berufserfahrungszeiten je Zeile bleiben angefangene Monate unberücksichtigt. Die Punktevergabe erfolgt für volle Monate. *6 Elternzeiten, Zeiten eines Beschäftigungsverbotes für die Zeit vor oder nach einer Entbindung nach mutterschutzrechtlichen Vorschriften, Zeiten der Ableistung eines Wehr-, Zivil-, Bundesfreiwilligen- oder Entwicklungsdienstes, freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres werden kumulativ für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten als Berufserfahrungszeiten bei der Punktevergabe anerkannt. Es werden die Ausfallzeiten in der Reihenfolge beginnend vom Ausschreibungszeitpunkt bis in die Vergangenheit berücksichtigt. Ausfallzeiten, die länger als 15 Jahre zurückliegen oder vor der Gesellenprüfung lagen, bleiben unberücksichtigt. Als weitere Kriterien für den Nachweis der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung können insbesondere folgende weitere Kriterien berücksichtigt werden:
1. Arbeitszeugnisse,
2. persönliches Auftreten,
3. Gesprächskompetenz,
4. Organisationsfähigkeit,
5. kunden- und dienstleistungsorientierte Einstellung. Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 Nr. 1) Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers im Bewerbungsverfahren für eine Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger 1. Ich ________________________________________________ (Name, Vorname) versichere, dass a) ich über die für die Erfüllung der Aufgaben einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers erforderlichen Rechtskenntnisse verfüge, Ja Nein (bitte gesonderte Erläuterung) b) ich über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfüge, die für die Ausübung dieser Tätigkeit erforderlich sind, Ja Nein (bitte gesonderte Erläuterung) c) ich gesundheitlich geeignet bin, diese Tätigkeit auszuüben, Ja Nein (bitte gesonderte Erläuterung) d) weder gegen mich selbst noch in meiner Funktion als Vertretungsberechtigte oder Vertretungsberechtigter einer juristischen Person ein Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren wegen einer gewerberechtlichen Erlaubnis, ein Gewerbeuntersagungsverfahren oder ein sonstiges gewerberechtliches Untersagungsverfahren anhängig ist, Ja Falls doch, Verfahren ist anhängig seit: ___________________________ bei zuständiger Behörde: ____________________________ e) in den letzten zwölf Monaten gegen mich keine strafgerichtliche Verurteilung ergangen ist, kein gerichtliches Strafverfahren anhängig war und mir kein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist, Ja Falls doch, bitte gesonderte Erläuterung f) ich vor Aufnahme der Berufstätigkeit eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abschließen, diese der zuständigen Behörde nachweisen, während der Dauer meiner Bestellung aufrechterhalten und die Höhe an jeweils geänderte Verhältnisse anpassen werde, Ja Nein (bitte gesonderte Erläuterung) g) ich ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister jeweils zur Vorlage bei der Ausschreibungsbehörde beantragt habe (Nachweis liegt bei). Ja Nein (bitte gesonderte Erläuterung) 2. Mir ist bekannt, dass unrichtige Angaben hinsichtlich der in Nr. 1 genannten Versicherungen nach § 48 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zur Rücknahme der Bestellung führen können.
3. Ich bestätige, dass ich die „Informationen zur Verarbeitung persönlicher Daten“ (Anlage 3 der Informationen zum Bewerbungsverfahren in dem Internetportal www.ABSH.de – siehe § 2 Abs. 1) zur Kenntnis genommen habe.
4. Im Fall einer Absagebenachrichtigung nach § 5 Abs. 2 stimme ich der Speicherung meiner Bewerbungsunterlagen für 24 Monate nach Bekanntgabe zu. Damit erhalte ich den Anspruch auf reduzierte Gebühren für eine erneute Prüfung eines Antrags auf Bestellung bei demselben Regierungspräsidium innerhalb von zwei Jahren (VwKostO-MWVL Nr. 1512). Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ja Nein ____________________________________ __________________________________ Ort, Datum Unterschrift 5. Ergänzung für amtierende oder ehemalige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen oder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Ich ___________________________________________________ (Name, Vorname) bin oder war bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger letztmalig in folgendem Bezirk: ______________________________________ zuständige Aufsichtsbehörde war: ______________________________________ Datum der Bestellung war: ______________________________________ Ich versichere, dass a) ich bei einer positiven Entscheidung über meine Bewerbung eine bestehende Bestellung aufgeben werde, Ja Nein (bitte gesonderte Erläuterung) b) meine Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in den letzten 7 Jahren vor dem Bewerbungsstichtag nicht widerrufen, zurückgenommen oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes aufgehoben wurde, Ja Falls doch, bitte gesonderte Erläuterung c) in den letzten 7 Jahren vor dem Bewerbungsstichtag keine Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes angeordnet wurden oder entsprechende Verfahren zurzeit anhängig sind. Ja Falls doch, bitte gesonderte Erläuterung mit Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde, sofern diese außerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereiches der Bestellungsbehörde liegt. Mir ist bekannt, dass unrichtige Angaben hinsichtlich der in Nr. 5 genannten Anforderungen nach § 48 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zur Rücknahme der Bestellung führen können. ____________________________________ __________________________________ Ort, Datum Unterschrift Tabelle 1 - Eignung Anlage 2 (zu § 4 Abs. 2) Ja Nein Nachweis über Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle Vorliegen der Erklärungen und Nachweise, die zur Beurteilung der Eignung vorzulegen sind x Nachweis über Beantragung des Führungszeugnisses x Nachweis über Beantragung des Gewerbezentralregisterauszuges x Bescheinigung in Steuersachen x Erklärung zur gesundheitlichen Eignung x Erklärung zu eingeleiteten gewerberechtlichen Verfahren x Nachweis von EU-/EWR-Bewerbern x Erklärung über Verurteilungen, Strafverfahren oder Ermittlungen x Erklärung von Bezirksinhabern über Aufhebung der bisherigen Bestellung bei erfolgreicher Bewerbung x Erklärung über Berufshaftpflichtversicherung x Erklärung über Aufhebungs- oder Widerrufsverfahren für einen Bezirk x Erklärung über Aufsichtsmaßnahmen Wertung: Persönliche und fachliche Zuverlässigkeit gegeben Tabelle 2 - Befähigung*1 Gesellenprüfung als Schornsteinfegerin oder Schornsteinfeger oder gleichwertige Qualifikation Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk (Durchschnitt aus Teil I / II und III) Berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen für die Funktion der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers*2 Note Punkte Note 1,0: 2,00 Pkt. Note 1,5: 1,75 Pkt. Note 2,0: 1,50 Pkt. Note 2,5 1,25 Pkt. Note 3,0: 1,00 Pkt. Note 3,5: 0,75 Pkt. Note 4,0: 0,50 Pkt. Note 1,00: 7,0 Pkt. Note 1,33: 6,3 Pkt. Note 1,67: 5,6 Pkt. Note 2,00: 4,9 Pkt. Note 2,33: 4,2 Pkt. Note 2,67: 3,5 Pkt. Note 3,00: 2,8 Pkt. Note 3,33: 2,1 Pkt. Note 3,67: 1,4 Pkt. Note 4,00: 0,7 Pkt. 0,2 Punkte/Tag, jedoch höchstens 1,4 Punkte pro fegerin oder des bevollmächtigten Bezirksschornstein- Jahr Dozententätigkeit zu diesen Fort- und Weiterbildungen*2 0,3 Punkte/Tag, jedoch höchstens 1,5 Punkte pro Jahr (insgesamt max. 9 in den letzten 7 Jahren + dem Ausschreibungsjahr Sonstige berufsbildbezogene Fort- und Weiterbildungen*3 Dozententätigkeit zu diesen Fort- und Weiterbildungen*3 Punkte) 0,2 Punkte/Tag, jedoch höchstens 1 Punkt pro Jahr 0,3 Punkte/Tag, jedoch höchstens 1,2 Punkte pro Jahr (insgesamt max. 3 in den letzten 7 Jahren + dem Ausschreibungsjahr Abschluss*4 Punkte) je 1 Punkt Sonstige berufsbezogene Zusatzqualifikationen mit (insgesamt max. 3 Punkte) je 3 Punkte Abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium; z.B.Versorgungstechnik, Umwelttechnik, techn. Gebäudeausstattung Punkte Befähigung *1 Vergleichbare Abschlüsse, Fort- und Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen von Bewerberinnen und Bewerbern aus der EU/EWR und aus der Schweiz werden entsprechend behandelt. Punkte werden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. *2 Es werden berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen für die Funktion „bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“ u.a. aus folgenden Bereichen berücksichtigt: x Verwaltungsrecht x Feuerstättenschau/Feuerstättenbescheid x Baurecht x Kehrbuchführung x KÜO x 1. BImSchV x EnEV x Betriebs- und Brandsicherheit. Voraussetzung für die Anerkennung einer Fort- und Weiterbildung ist eine Mindestdauer der Schulung von 4 Stunden. Die Veranstaltung selbst kann auch an mehreren getrennten Terminen durchgeführt worden sein. Für Dozententätigkeiten gilt die Mindestdauer entsprechend. Für inhaltlich gleiche Fort- und Weiterbildungen können Dozententätigkeiten pro Jahr nur einmal angerechnet werden. *3 Unter sonstigen berufsbildbezogenen Fort- und Weiterbildungen sind Veranstaltungen in den Bereichen Fachwissen/Recht für das Schornsteinfegerwesen zu verstehen. Die Eignung und Qualität von Fortbildungsveranstaltungen der handwerklichen Fachverbände, Kammern, Behörden sowie Veranstaltern, deren Hauptziel es ist, Fortbildungen anzubieten und deren Veranstaltungen produktneutral durchgeführt werden, wird unterstellt. Im Einzelfall können auch Veranstaltungen von anderen Veranstaltern akzeptiert werden. Existenzgründungslehrgänge zählen als Fortbildung in diesem Sinne. Es werden sonstige berufsbildbezogene Fort- und Weiterbildungen berücksichtigt u.a. aus den Bereichen: x Umweltschutz x Energieeinsparung x Klimaschutz x Betriebswirtschaft Voraussetzung für die Anerkennung einer Fort- und Weiterbildung ist eine Mindestdauer der Schulung von 4 Stunden. Die Veranstaltung selbst kann auch an mehreren getrennten Terminen durchgeführt worden sein. Für Dozententätigkeiten gilt die Mindestdauer entsprechend. Für inhaltlich gleiche Fort- und Weiterbildungen können Dozententätigkeiten pro Jahr nur einmal angerechnet werden. *4 Sonstige berufsbezogenen Zusatzqualifikationen mit Abschluss sind u.a.: x Energieberater/ Energieberaterin (HWK) x Brandschutztechniker/ Brandschutztechnikerin (TÜV) oder vergleichbare Ausbildungen x Betriebswirt/ Betriebswirtin des Handwerks x Öffentlich bestellte/r und vereidigte/r Sachverständige/r für das Schornsteinfegerhandwerk x Zertifizierung des eigenen Betriebes nach DIN EN ISO 9001 Tabelle 3 - Fachliche Leistung*5 Anz. Von - bis Punkte Monate Berufserfahrung*6 im Schornsteinfegerhandwerk als x Bezirksschornsteinfegermeisterin oder Bezirksschornsteinfegermeister bzw. bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in den letzten 15 Jahren (1,5 Punkte/12 Monate) x Angestellte Meisterin oder angestellter Meister in den letzten 15 Jahren (1,0 Punkte/12 Monate) x Selbstständige Schornsteinfegerin oder selbständiger Schornsteinfeger ohne eigenen Bezirk, soweit diese Tätigkeit als Hauptbeschäftigung ausgeübt wurde, in den letzten 15 Jahren (1,0 Punkte/12 Monate) x Angestellte Schornsteinfegergesellin oder angestellter Schornsteinfegergeselle in den letzten 15 Jahren (0,8 Punkte/12 Monate) Berufserfahrung aus sonstiger selbstständiger Tätigkeit, soweit diese als Hauptbeschäftigung ausgeübt wurde, in den letzten 15 Jahren (0,5 Punkte/12 Monaten; Malusregelung innerhalb der letzten 7 Jahre Punktabzug je x Verweis x Warnungsgeld max. 3 Punkte) Abzugs-Wann punkte (- 0,5 Punkte) (- 1,5 Punkte für 500,- Euro plus -0,5 Punkte je zusätzliche 500,- Euro) x Aufhebung der Bestellung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 SchfHwG Gesamtpunkte Fachliche Leistung Übertrag Befähigung Gesamtpunkte Bewertung (- 8 Punkte) *5 Die fachliche Leistung von Bewerberinnen und Bewerber aus der EU/EWR und der Schweiz mit vergleichbarer Tätigkeit werden entsprechend gewertet. Punkte werden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Nach der Addition aller Berufserfahrungszeiten je Zeile bleiben angefangene Monate unberücksichtigt. Die Punktevergabe erfolgt für volle Monate. *6 Elternzeiten, Zeiten eines Beschäftigungsverbotes für die Zeit vor oder nach einer Entbindung nach mutterschutzrechtlichen Vorschriften, Zeiten der Ableistung eines Wehr-, Zivil-, Bundesfreiwilligen- oder Entwicklungsdienstes, freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres werden kumulativ für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten als Berufserfahrungszeiten bei der Punktevergabe anerkannt. Es werden die Ausfallzeiten in der Reihenfolge beginnend vom Ausschreibungszeitpunkt bis in die Vergangenheit berücksichtigt. Ausfallzeiten, die länger als 15 Jahre zurückliegen oder vor der Gesellenprüfung lagen, bleiben unberücksichtigt. Als weitere Kriterien für den Nachweis der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung können insbesondere folgende weitere Kriterien berücksichtigt werden:
1. Arbeitszeugnisse,
2. persönliches Auftreten,
3. Gesprächskompetenz,
4. Organisationsfähigkeit,
5. kunden- und dienstleistungsorientierte Einstellung.