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LHO

DRITTER TEIL
Ausführung des Haushaltsplans

§ 46 Deckungsfähigkeit von Haushaltsermächtigungen

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2022 Nr. 12 · Stand: 20.11.2025

Deckungsfähige Haushaltsermächtigungen dürfen, solange sie verfügbar sind, nach Maßgabe des § 20 oder des Deckungsvermerks zu Gunsten einer anderen Haushaltsermächtigung verwendet werden.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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