Gesetze / Landesrecht Hessen / HGrStG
HGrStG§ 17 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2021 Nr. 55 · Stand: 01.01.2025
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.