Gesetze / Landesrecht Hessen / 42-49
§ 3 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 24 · Stand: 01.08.2014
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.