Gesetze / Landesrecht Hessen / 42-49
§ 1 Steuersatz
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 24 · Stand: 01.08.2014
Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Hessen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 6 Prozent.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.