Gesetze / Landesrecht Hessen / 42-49

§ 1 Steuersatz

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2012 Nr. 24 · Stand: 01.08.2014

Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Hessen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 6 Prozent.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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