Gesetze / Landesrecht Hessen / 361-115
Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden (Technische Prüfverordnung – TPrüfVO)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2006 Nr. 25, vom 18.12.2006, verkündet am 29.12.2006
Fundstellen
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18.12.2006 Verkündung
Verordnung über Prüfberechtigte, Prüfsachverständige, technische Prüfungen und Zuständigkeiten nach der Hessischen Bauordnung
GVBl. 2006 Nr. 25, S. 759 (Artikel 2)
verkündet am: 29.12.2006
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20.11.2012 Änderung
Neunte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften
GVBl. 2012 Nr. 22, S. 414 (Artikel 9)
in Kraft: 28.11.2012
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20.11.2012 Außerkrafttreten
Neunte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften
GVBl. 2012 Nr. 22, S. 414 (Artikel 9)
außer Kraft seit: 01.01.2021
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.