Gesetze / Landesrecht Hessen / HVTG
HVTGDRITTER TEIL
Vergabe von Verkehrsleistungen
§ 7 Nicht anwendbare Vorschriften
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2021 Nr. 27 · Stand: 25.06.2026
Für Vergaben von Bestellern nach § 1 Abs. 6 finden die Regelungen zur Tariftreue nach §§ 4 und 10 Abs. 1 Satz 1 keine Anwendung. Zum Nachweis der Tariftreue sind weiterhin Verpflichtungserklärungen nach § 6 Abs. 1 vorzulegen. § 7 Abs. 4 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die dort genannte Stelle Besteller, Unternehmen sowie deren Beschäftigte unterstützen kann, insbesondere bei Fragen bezüglich des von den Unternehmen zu gewährenden Entgelts einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung und der für entgeltrelevant erklärten Bestandteile, soweit sich diese aus den nach § 8 Abs. 4 festgestellten Tarifverträgen ergeben.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.