Gesetze / Landesrecht Hessen / HVTG
HVTGERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften
§ 2 Allgemeine Grundsätze
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2021 Nr. 27 · Stand: 25.06.2026
Bei Vergaben von öffentlichen Aufträgen werden die Grundsätze des fairen Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung, der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.