Gesetze / Landesrecht Hessen / HVTG

HVTG

ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften

§ 2 Allgemeine Grundsätze

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2021 Nr. 27 · Stand: 25.06.2026

Bei Vergaben von öffentlichen Aufträgen werden die Grundsätze des fairen Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung, der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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