Gesetze / Landesrecht Hessen / HLPG
HLPGDRITTER TEIL
ZUSTÄNDIGKEITEN
§ 13 Planungsregionen
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 27 · Stand: 02.08.2023
(1) Das Land besteht aus den Planungsregionen Nordosthessen, Mittelhessen und Südhessen.
(2) Die Planungsregion Nordosthessen umfasst den Regierungsbezirk Kassel. Die Planungsregion Mittelhessen umfasst den Regierungsbezirk Gießen. Die Planungsregion Südhessen umfasst den Regierungsbezirk Darmstadt.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.