Gesetze / Landesrecht Hessen / 356-179
Verordnung über Zuständigkeiten nach den Vorschriften über die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2005 Nr. 27, vom 18.11.2005, verkündet am 06.12.2005
Fundstellen
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18.11.2005 Verkündung
Anordnung über Zuständigkeiten nach den Vorschriften über die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten
GVBl. 2005 Nr. 27, S. 777
verkündet am: 06.12.2005
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24.04.2006 Änderung
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz und zur Ausführung von Bundesrecht und Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften zur Gemeinsamen Agrarpolitik
GVBl. 2006 Nr. 7, S. 155 (Artikel 38)
in Kraft: 09.05.2006
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08.11.2010 Änderung
Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten im Veterinärwesen und bei der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung und zur Änderung von Zuständigkeitsbestimmungen im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
GVBl. 2010 Nr. 19, S. 367 (Artikel 2)
in Kraft: 26.11.2010
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14.12.2010 Aufhebung
Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und des Tierseuchengesetzes und zur Aufhebung veterinärrechtlicher Vorschriften
GVBl. 2010 Nr. 24, S. 627 (Artikel 3)
außer Kraft seit: 29.12.2010
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.