Gesetze / Landesrecht Hessen / 356-178
Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (HAGTierNebG)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2005 Nr. 18, vom 19.07.2005, verkündet am 27.07.2005
Fundstellen
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19.07.2005 Verkündung
Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (HAGTierNebG)
GVBl. 2005 Nr. 18, S. 542
verkündet am: 27.07.2005
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14.12.2010 Aufhebung
Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und des Tierseuchengesetzes und zur Aufhebung veterinärrechtlicher Vorschriften
GVBl. 2010 Nr. 24, S. 627 (Artikel 3)
außer Kraft seit: 29.12.2010
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.