Gesetze / Landesrecht Hessen / 351-95
Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2020 Nr. 65, vom 11.12.2020, verkündet am 18.12.2020
Fundstellen
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11.12.2020 Verkündung
Gesetz über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen
GVBl. 2020 Nr. 65, S. 922
verkündet am: 18.12.2020
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14.12.2021 Änderung
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen
GVBl. 2021 Nr. 55, S. 911 (Artikel 1)
in Kraft: 24.12.2021
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14.12.2021 Außerkrafttreten
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen
GVBl. 2021 Nr. 55, S. 911 (Artikel 1)
außer Kraft seit: 31.12.2022
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.