Gesetze / Landesrecht Hessen / 34-51
Verordnung zur Festsetzung der Höhe der Regelsätze nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2005 Nr. 16, vom 24.06.2005, verkündet am 30.06.2005
Fundstellen
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24.06.2005 Verkündung
Verordnung zur Festsetzung der Höhe der Regelsätze nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
GVBl. 2005 Nr. 16, S. 512
verkündet am: 30.06.2005
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19.12.2006 Aufhebung
Verordnung zur Festsetzung der Regelsätze nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
GVBl. 2006 Nr. 25, S. 764
außer Kraft seit: 01.01.2007
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.