Vorläufige Arbeitsfassung: nicht abschließend geprüft, nicht zur Verwendung bestimmt
Gesetze / Landesrecht Hessen / 331-27 / Arbeitsfassung
Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO –)
GVBl. 2006 Nr. 8, Verkündung vom 02.04.2006 · Stand: 22.02.2024
65 Vorschriften, davon 65 nicht abschließend geprüft.
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§ 7 nicht abschließend geprüft
Haushaltsplan für zwei Jahre (1) Werden in der Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre getroffen, sind im Haushaltsplan die Ansätze für Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt zu veranschlagen.
(2) Die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im ersten Haushaltsjahr ist der Gemeindevertretung und der Aufsichtsbehörde vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen.
(3) Anlagen nach § 1 Abs. 5 Nr. 9 bis 11, die nach der Beschlussfassung über einen Haushaltsplan nach Abs. 1 erstellt worden sind, müssen der Fortschreibung nach Abs. 2 beigefügt werden.
§ 8 nicht abschließend geprüft
Nachtragshaushaltsplan (1) Der Nachtragshaushaltsplan muss alle erheblichen Änderungen der Ansätze von Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, sowie die damit im Zusammenhang stehenden Änderungen der Ziele und Kennzahlen enthalten. Nach § 100 der Hessischen Gemeindeordnung bewilligte über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen müssen nicht veranschlagt werden.
(2) Werden im Nachtragshaushaltsplan Mehrerträge und Mehreinzahlungen veranschlagt oder Kürzungen von Aufwendungen und Auszahlungen vorgenommen, die der Deckung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen dienen, so sind diese Aufwendungen oder Auszahlungen abweichend von Abs. 1 Satz 2 in den Nachtragshaushaltsplan aufzunehmen.
(3) Enthält der Nachtragshaushaltsplan neue Verpflichtungsermächtigungen, sind deren Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung anzugeben; die Übersicht nach § 1 Abs. 5 Nr. 4 ist zu ergänzen.
§ 9 nicht abschließend geprüft
Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (1) Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen und des geplanten Ergebnisses des Ergebnishaushalts, einer Übersicht über die vorgesehene Verwendung von Rücklagen und einer Übersicht über die Entwicklung des Zahlungsmittelüberschusses oder Zahlungsmittelfehlbedarfs aus laufender Verwaltungstätigkeit, der Investitionszuweisungen und -zuschüsse und Investitionsbeiträge, der vorgesehenen Einzahlungen aus der Veränderung von Vermögensgegenständen und von Finanzanlagen sowie der Investitionsauszahlungen, der Tilgungen und der Aufnahme von Krediten und Anleihen des Finanzhaushalts. Sie ist nach der sich aus § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 ergebenden Ordnung und nach Jahren gegliedert aufzustellen.
(2) Der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen. Darin sind die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Jahresabschnitten aufzunehmen. In jedem Jahresabschnitt sollen die fortzuführenden und neuen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit den auf das betreffende Jahr entfallenden Teilbeträgen aufgeführt werden. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, deren Investitionssummen die von der Gemeinde festgelegten Wertgrenzen unterschreiten, können zusammengefasst werden. Ergeben sich bei Aufstellung und Fortschreibung wesentliche Änderungen für die folgenden Jahre, sind diese zu erläutern. Das Investitionsprogramm kann mit den Teilfinanzhaushalten verbunden werden.
(3) Bei der Aufstellung und Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sollen die nach § 101 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung bekannt gegebenen Orientierungsdaten unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
(4) Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung soll in den einzelnen Jahren ausgeglichen sein. Z w e i t e r A b s c h n i t t Planungsgrundsätze
§ 10 nicht abschließend geprüft
Allgemeine Planungsgrundsätze (1) Die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sind in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Erträge und Aufwendungen sind in ihrer voraussichtlichen Höhe in dem Haushaltsjahr zu veranschlagen, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind, die Einzahlungen und Auszahlungen sind nur in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen; sie sind sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind.
(3) In den Teilhaushalten sollen produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Die Ziele und Kennzahlen bilden die Grundlage für die Erfolgskontrolle und Steuerung der Haushaltswirtschaft und sind in die Berichterstattung nach § 28 einzubeziehen.
(4) Für denselben Zweck sollen Aufwendungen und Auszahlungen nicht an verschiedenen Stellen im Haushaltsplan veranschlagt werden. Wird ausnahmsweise anders verfahren, ist auf die Ansätze gegenseitig zu verweisen.
§ 12 nicht abschließend geprüft
Investitionen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (1) Bevor Investitionen von erheblicher Bedeutung beschlossen werden, ist unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln.
(2) Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtung sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind. Den Unterlagen ist eine Schätzung der nach Fertigstellung der Maßnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen beizufügen.
(3) Für erhebliche Instandhaltungs-, Instandsetzungsmaßnahmen und vergleichbare Maßnahmen gilt Abs. 1 entsprechend.
(4) Ausnahmen von Abs. 2 und 3 sind bei Vorhaben von geringer finanzieller Bedeutung und bei unabweisbaren Instandsetzungen zulässig; jedoch muss mindestens eine Kostenberechnung vorliegen.
§ 13 nicht abschließend geprüft
Verfügungsmittel Im Ergebnishaushalt sind für den Vorsitzenden der Gemeindevertretung in angemessener Höhe Verfügungsmittel zu veranschlagen, für den Gemeindevorstand oder für den Bürgermeister können sie veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden, die Mittel sind nicht übertragbar und dürfen nicht für deckungsfähig erklärt werden.
§ 14 nicht abschließend geprüft
Kosten- und Leistungsrechnung Zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung ist eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Deren Ausgestaltung bestimmt die Gemeinde nach ihren örtlichen Bedürfnissen.
§ 15 nicht abschließend geprüft
Fremde Zahlungsmittel (1) Durchlaufende Zahlungsmittel, insbesondere solche,, die von der Gemeinde aufgrund eines Gesetzes unmittelbar für den Haushalt eines anderen öffentlichen Aufgabenträgers eingenommen oder ausgegeben werden, einschließlich der ihr zur Selbstbewirtschaftung zugewiesenen Mittel, sind nicht zu veranschlagen.
(2) Zahlungsmittel, die eine Kasse des zur Übernahme der Kosten endgültig verpflichteten Aufgabenträgers oder die eine andere Kasse, die unmittelbar mit dem zur Übernahme der Kosten endgültig verpflichteten Aufgabenträgers abrechnet, an Stelle der Gemeindekasse einnimmt oder ausgibt, sind nicht zu veranschlagen.
§ 16 nicht abschließend geprüft
Weitere Vorschriften für Erträge und Aufwendungen (1) Abgaben, abgabenähnliche Erträge und allgemeine Zuweisungen, die die Gemeinde zurückzuzahlen hat, sind bei den Erträgen abzusetzen, auch wenn sie sich auf Erträge der Vorjahre beziehen. Dies gilt entsprechend für geleistete Umlagen, die an die Gemeinde zurückgezahlt werden.
(2) Die Veranschlagung von Personalaufwendungen richtet sich nach den im Haushaltsjahr voraussichtlich besetzten Stellen. Die für den ersten Monat des Haushaltsjahres vor dessen Beginn zu zahlenden Beträge sind in die Veranschlagung einzubeziehen.
§ 17 nicht abschließend geprüft
Erläuterungen (1) Es sind zu erläutern 1. Ansätze von Erträgen und Aufwendungen, soweit sie erheblich sind beziehungsweise von den bisherigen Ansätzen des Vorjahres erheblich abweichen,
2. neue Investitionsmaßnahmen; erstrecken sie sich über mehrere Jahre, ist bei jeder folgenden Veranschlagung die bisherige Abwicklung darzulegen,
3. Notwendigkeit und Höhe der Verpflichtungsermächtigungen,
4. Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen zur Erfüllung von Verträgen, die die Gemeinde über ein Jahr hinaus zu erheblichen Zahlungen verpflichten,
5. die von den Beamten aus Nebentätigkeiten abzuführenden Beträge,
6. Abschreibungen, soweit sie erheblich von den planmäßigen Abschreibungen oder soweit sie von den im Vorjahr angewendeten Abschreibungsmethoden oder -sätzen abweichen,
7. Rückstellungen, soweit sie erheblich von den planmäßigen Rückstellungen des Vorjahres oder soweit sie von den im Vorjahr angewendeten Verfahren zur Ermittlung der Rückstellungen abweichen,
8. besondere Bestimmungen im Haushaltsplan, zum Beispiel Haushaltsvermerke und 9. Ausnahmen nach § 12 Abs. 4.
(2) Im Übrigen sind die Ansätze, soweit erforderlich, zu erläutern. D r i t t e r A b s c h n i t t Deckungsgrundsätze
§ 18 nicht abschließend geprüft
Grundsatz der Gesamtdeckung Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, dienen 1. die Erträge des Ergebnishaushalts insgesamt zur Deckung der Aufwendungen des Ergebnishaushalts,
2. die Einzahlungen des Finanzhaushalts insgesamt zur Deckung der Auszahlungen des Finanzhaushalts.
§ 19 nicht abschließend geprüft
Zweckbindung (1) Erträge, die zu Einzahlungen führen, sind auf die Verwendung für bestimmte Aufwendungen zu beschränken,
1. wenn die Beschränkung sich aus der Herkunft oder Natur der Erträge ergibt oder 2. wenn ein sachlicher Zusammenhang dies erfordert und durch die Zweckbindung die Bewirtschaftung der Mittel erleichtert wird. Zweckgebundene Mehrerträge dürfen für entsprechende Mehraufwendungen verwendet werden.
(2) Im Haushaltsplan kann bestimmt werden, dass bestimmte zahlungswirksame Mehrerträge bestimmte Ansätze für Aufwendungen erhöhen oder bestimmte zahlungswirksame Mindererträge bestimmte Ansätze für Aufwendungen vermindern. Ausgenommen hiervon sind zahlungswirksame Mehrerträge aus Steuern in Höhe des nicht zur Deckung überplanmäßiger Umlageverpflichtungen gebundenen Betrags und zahlungswirksame Mehrerträge aus allgemeinen Zuweisungen und Umlagen.
(3) Mehraufwendungen nach Abs. 1 und 2 gelten nicht als überplanmäßige Aufwendungen.
(4) Abs. 1 bis 3 gelten für Einzahlungen und Auszahlungen entsprechend.
§ 20 nicht abschließend geprüft
Deckungsfähigkeit (1) Die Ansätze der in einem Budget veranschlagten zahlungswirksamen Aufwendungen sind gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Ansätze für zahlungswirksame Aufwendungen, die in einem Budget veranschlagt sind, können mit Ansätzen für zahlungswirksame Aufwendungen eines anderen Budgets für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn ein sachlicher Zusammenhang besteht. Dies gilt für zahlungsunwirksame Aufwendungen entsprechend.
(3) Abs. 1 und 2 gelten für die veranschlagten Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen entsprechend.
(4) Die Ansätze für Mittel für Fraktionen (§ 36a Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung) sowie die Ansätze für Verfügungsmittel (§ 13) dürfen nicht für deckungsfähig erklärt werden.
(5) Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets für einseitig deckungsfähig erklärt werden.
(6) Bei der Deckungsfähigkeit können die deckungsberechtigten Ansätze zu Lasten der deckungspflichtigen Ansätze erhöht werden.
§ 21 nicht abschließend geprüft
Übertragbarkeit (1) Die Ansätze für Aufwendungen eines Budgets können ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden. Sie bleiben längstens bis zum Ende des zweiten auf die Veranschlagung folgenden Jahres verfügbar.
(2) Die Ansätze für und für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen benutzt werden kann. Werden diese Maßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar.
(3) Abs. 1 und 2 gelten entsprechend für überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie nach § 100 der Hessischen Gemeindeordnung genehmigt und bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen, jedoch noch nicht geleistet worden sind.
(4) Abs. 1 gilt für die Ansätze für die Fraktionsmittel nach § 36a Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung entsprechend. Scheidet eine Fraktion aus der Gemeindevertretung aus, verbleiben die nicht verwendeten und die übertragenen Mittel im Haushalt; sie gelten als eingespart.
(5) Die Ansätze für Verfügungsmittel (§ 13) sind nicht übertragbar.
§ 22 nicht abschließend geprüft
Liquiditätssicherung (1) Flüssige Mittel, welche die Liquiditätsreserve nach § 106 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung übersteigen, müssen für ihren Zweck rechtzeitig verfügbar sein. Soweit sie absehbar nicht für Auszahlungen benötigt werden, sind sie sicher und Ertrag bringend anzulegen.
(2) Die vorübergehende Verwendung flüssiger Mittel aus angesammelten zweckgebundenen Rücklagen, Sonderrücklagen, Sonderposten für den Gebührenausgleich und Rückstellungen für andere Zwecke ist im Anhang zum Jahresabschluss darzustellen.
§ 23 nicht abschließend geprüft
Rücklagen (1) Die Gemeinde hat eine Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und eine Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu bilden. Weitere Rücklagen (Sonderrücklagen) sind zulässig.
(2) Für Sondervermögen nach § 115 Abs. 1 Nr. 2 der Hessischen Gemeindeordnung ist eine Sonderrücklage zu bilden. F ü n f t e r A b s c h n i t t Haushaltsausgleich und Ausgleich von Jahresfehlbeträgen
§ 24 nicht abschließend geprüft
Ausgleich des Ergebnishaushalts und der Ergebnisrechnung Der Ergebnishaushalt und die Ergebnisrechnung sind im ordentlichen Ergebnis unter Berücksichtigung von vorgetragenen Jahresfehlbeträgen ausgeglichen, wenn 1.der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge und der Zins- und sonstigen Finanzerträge mindestens ebenso hoch ist wie der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen oder 2.im ordentlichen Ergebnis der Fehlbedarf und der Fehlbetrag durch die Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklagen ausgeglichen werden können.
§ 25 nicht abschließend geprüft
Behandlung von Jahresüberschüssen und Jahresfehlbeträgen (1) Ein in der Ergebnisrechnung ausgewiesener Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis ist in folgender Reihenfolge zu verwenden:
1. Abdeckung von Jahresfehlbeträgen im ordentlichen Ergebnis der Vorjahre,
2. Zuführung zu der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage.
(2) Ein in der Ergebnisrechnung ausgewiesener Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis ist in folgender Reihenfolge zu behandeln:
1. Ausweis als Fehlbetrag bei der Aufstellung des Jahresabschlusses; der Fehlbetrag darf vor dem Abschluss der Bücher mit Mitteln aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage ausgeglichen werden,
2. Vortrag auf neue Rechnung. Abweichend von Satz 1 können in den Ergebnisrechnungen für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 ausgewiesene Jahresfehlbeträge im ordentlichen Ergebnis bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse auch mit dem sich am 31. Dezember 2020 ergebenden Betrag der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage ausgeglichen werden. Ist ein Ausgleich nach Satz 1 Nr. 1 oder Satz 2 nicht oder nur zum Teil möglich, soll ein Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis unverzüglich durch einen Überschuss im ordentlichen Ergebnis der dem Haushaltsjahr 2023 folgenden Haushaltsjahre ausgeglichen werden.
(3) Ein in der Ergebnisrechnung ausgewiesener Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis ist in folgender Reihenfolge zu verwenden:
1. Abdeckung von Jahresfehlbeträgen im außerordentlichen Ergebnis der Vorjahre,
2. Zuführung zu der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage.
(4) Ein in der Ergebnisrechnung ausgewiesener Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis ist in folgender Reihenfolge zu behandeln:
1. Ausgleich durch Entnahme aus der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage,
2. Vortrag auf neue Rechnung. Ein auf neue Rechnung vorgetragener Fehlbetrag soll innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden. Ein nach fünf Jahren noch nicht ausgeglichener Fehlbetrag kann mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses oder mit Mitteln aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage ausgeglichen werden, soweit diese nicht jeweils vorrangig zum Ausgleich von Jahresfehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses benötigt werden.
(5) Abweichend von Abs. 4 können aus der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens an juristische Personen des öffentlichen Rechts resultierende Fehlbeträge im außerordentlichen Ergebnis bei der Aufstellung des Jahresabschlusses mit dem Eigenkapital verrechnet werden. Die Verrechnungen sind im Anhang zu erläutern.
(6) Steht für den Ausgleich von Fehlbeträgen kein Eigenkapital zur Verfügung, ist die Gemeinde im Sinne von § 92 Abs. 7 der Hessischen Gemeindeordnung überschuldet. In diesem Fall ist in der Vermögensrechnung (Bilanz) auf der Aktivseite der Posten „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auszuweisen.
§ 26 nicht abschließend geprüft
Überwachung der Erträge und Forderungen Die Gemeinde hat sicherzustellen, dass die ihr zustehenden Erträge vollständig erfasst und die Forderungen rechtzeitig eingezogen werden.
§ 27 nicht abschließend geprüft
Bewirtschaftung und Überwachung der Aufwendungen und Auszahlungen (1) Die Haushaltsansätze sind so zu bewirtschaften, dass sie für die im Haushaltsjahr anfallenden Aufwendungen und Auszahlungen ausreichen. Sie dürfen erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Aufgabenerfüllung es erfordert.
(2) Über Ansätze für Auszahlungen für Investitionen des Finanzhaushalts und der Teilfinanzhaushalte darf nur verfügt werden, soweit die Deckungsmittel rechtzeitig bereitgestellt werden können. Dabei darf die Finanzierung anderer, bereits begonnener Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden.
(3) Die Inanspruchnahme der Haushaltsansätze sowie der bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ist zu überwachen. Die noch zur Verfügung stehenden Mittel müssen stets zu erkennen sein.
(4) Abs. 1 und 3 gelten für die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen entsprechend.
§ 28 nicht abschließend geprüft
Berichtspflicht (1) Die Gemeindevertretung ist mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs unter Einbeziehung von produktorientierten Zielen und Kennzahlen zu unterrichten. Die sich aus dem Finanzstatusbericht ergebende Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist in die Berichtspflicht einzubeziehen.
(2) Die Gemeindevertretung ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass 1. sich das geplante Ergebnis des Ergebnishaushalts oder des Finanzhaushalts wesentlich verschlechtert,
2. sich die Gesamtauszahlungen einer Maßnahme des Finanzhaushalts wesentlich erhöhen werden oder Es sind die mit Verwaltungsvorschriften der für das öffentliche Auftragswesen, der für kommunale Angelegenheiten und der für Finanzen zuständigen Ministerinnen und Minister bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden.
3. die Gemeinde die aufgenommenen Liquiditätskredite nicht nach § 105 Abs. 1 Satz 3 der Hessischen Gemeindeordnung bis zum Ende des Haushaltsjahres zurückführen kann.
(3) Die Berichte sind zeitgleich der Aufsichtsbehörde und dem Landkreis vorzulegen.
§ 29 nicht abschließend geprüft
Es sind die mit Verwaltungsvorschriften der für das öffentliche Auftragswesen, der für kommunale Angelegenheiten und der für Finanzen zuständigen Ministerinnen und Minister bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden.
§ 30 nicht abschließend geprüft
Stundung, Niederschlagung und Erlass (1) Ansprüche können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn ihre Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Gestundete Beträge sind in der Regel angemessen zu verzinsen.
(2) Ansprüche dürfen niedergeschlagen werden, wenn zu erwarten ist, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen.
(3) Ansprüche dürfen ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Das Gleiche gilt für die Rückzahlung oder Anrechnung von geleisteten Beträgen.
(4) Besondere gesetzliche Vorschriften über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde bleiben unberührt.
§ 31 nicht abschließend geprüft
Kleinbeträge Die Gemeinde kann davon absehen, Ansprüche von weniger als zehn Euro geltend zu machen, es sei denn, dass die Einziehung aus grundsätzlichen Erwägungen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften geboten ist. Mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts kann im Falle der Gegenseitigkeit etwas anderes vereinbart werden. S i e b e n t e r A b s c h n i t t Buchführung und Inventar
§ 32 nicht abschließend geprüft
Zweck der Buchführung, Buchführungspflicht (1) Die Buchführung hat 1. die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Durchführung des Planvergleichs zu ermöglichen,
2. die Überprüfung des Umgangs mit öffentlichen Mitteln im Hinblick auf Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu ermöglichen und 3. Informationen für den Haushaltsvollzug und für die künftige Haushaltsplanung bereitzustellen.
(2) Die Gemeinde ist zur Erfüllung der in Abs. 1 genannten Zwecke verpflichtet, Bücher in der Form der doppelten Buchführung zu führen, in denen 1. alle Vorgänge, die zu einer Änderung der Höhe oder der Zusammensetzung des Vermögens, der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, der Rückstellungen und Schulden sowie der passiven Rechnungsabgrenzungsposten führen, insbesondere Aufwendungen und Erträge sowie Auszahlungen und Einzahlungen,
2. die Lage ihres Vermögens und 3. die sonstigen, nicht das Vermögen der Gemeinde berührenden wirtschaftlichen Vorgänge, insbesondere durchlaufende Zahlungsmittel, nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufgezeichnet werden. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die wirtschaftliche Lage der Gemeinde vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung nachvollziehen lassen.
§ 33 nicht abschließend geprüft
Buchführung (1) Die Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen können auf Datenträgern (DV-Buchführung) oder in visuell lesbarer Form geführt werden, soweit diese Formen der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Der Bürgermeister bestimmt, in welcher Form die Bücher geführt werden.
(2) Die Eintragungen in den Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und nachprüfbar vorgenommen werden. Die Bedeutung von verwendeten Abkürzungen, Buchstaben, Symbolen oder Ziffern muss im Einzelfall eindeutig festgelegt sein. Bei visuell lesbarer Buchführung sind die Eintragungen urkundenecht vorzunehmen.
(3) Eine Eintragung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch solche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind.
(4) Der Buchführung ist ein Kontenplan zugrunde zu legen. Der Kontenplan ist aus dem verbindlichen Kommunalen Verwaltungskontenrahmen zu entwickeln; er kann bei Bedarf ergänzt werden. Die eingerichteten Konten sind in einem Verzeichnis aufzuführen.
(5) Bei einer Buchführung mit automatisierter Datenverarbeitung (DV-Buchführung) muss unter Beachtung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff nach Maßgabe des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 28. November 2019 (BStBl. I S. 1269) sichergestellt werden, dass 1. fachlich geprüfte Programme verwendet werden; sie müssen dokumentiert und von der vom Bürgermeister bestimmten Stelle freigegeben sein; dies gilt für Vorverfahren entsprechend, soweit daraus Daten in das DV-Buchführungssystem übernommen werden oder sich diese Daten auf den Jahresabschluss auswirken,
2. in das automatisierte Verfahren nicht unbefugt eingegriffen werden kann,
3. die gespeicherten Daten nicht verloren gehen und nicht unbefugt verändert werden können,
4. die Buchungen bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen der Bücher jederzeit in angemessener Frist ausgedruckt werden können; § 37 Abs. 3 bleibt unberührt,
5. die Unterlagen, die für den Nachweis der ordnungsgemäßen maschinellen Abwicklung der Buchungsvorgänge erforderlich sind, einschließlich der Dokumentation der verwendeten Programme und eines Verzeichnisses über den Aufbau der Datensätze bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist der Bücher verfügbar sind und jederzeit in angemessener Frist lesbar gemacht werden können,
7. auf die Daten für Zwecke der örtlichen und überörtlichen Prüfung mit Geräten der DV-Technik zugegriffen werden kann,
7. 6. Berichtigungen der Bücher protokolliert und die Protokolle wie Belege aufbewahrt werden.
(6) Der Bürgermeister regelt das Nähere über die Sicherung des Buchungsverfahrens. Dabei ist auf eine ausreichende Trennung der Tätigkeitsbereiche der Verwaltung von automatisierten Verfahren, der fachlichen Sachbearbeitung und der Erledigung der Kassenaufgaben zu achten. Die Bücher sind durch geeignete Maßnahmen gegen Verlust, Wegnahme und Veränderungen zu schützen.
§ 34 nicht abschließend geprüft
Bücher, Belege (1) Die Buchungen sind nach zeitlicher Ordnung im Journal und nach sachlicher Ordnung im Hauptbuch vorzunehmen. Zum Hauptbuch können Nebenbücher geführt werden. Die Ergebnisse der Nebenbücher sind laufend in das Hauptbuch zu übernehmen. Der Bürgermeister bestimmt, welche weiteren Bücher geführt werden.
(2) Die Buchung im Journal umfasst mindestens 1. eine eindeutige Belegnummer,
2. den Buchungstag,
3. einen Hinweis, der die Verbindung mit der Buchung im Hauptbuch herstellt,
4. den Betrag.
(3) Das Hauptbuch enthält die für die Aufstellung der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Vermögensrechnung erforderlichen Sachkonten.
(4) Buchungen müssen durch Unterlagen, aus denen sich der Grund der Buchung ergibt (begründende Unterlagen), belegt sein. Die Buchungsbelege müssen Hinweise enthalten, die eine Verbindung zu den Eintragungen in den Büchern herstellen.
§ 35 nicht abschließend geprüft
Inventar, Inventur (1) Die Gemeinde hat für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz und danach für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres ihre Grundstücke, ihre Forderungen und Schulden, den Betrag ihres baren Geldes sowie ihre sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben (Inventar). Körperliche Vermögensgegenstände sind durch eine körperliche Bestandsaufnahme zu erfassen, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist. Das Inventar ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen.
(2) Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für die Gemeinde von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleich bleibenden Menge und einem gleich bleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt. Jedoch ist in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen.
(3) Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige, annähernd gleichwertige oder regelmäßig gemeinsam genutzte bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden können jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.
§ 36 nicht abschließend geprüft
Inventurvereinfachungen (1) Bei der Aufstellung des Inventars darf der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auch mit Hilfe anerkannter mathematischstatistischer Methoden aufgrund von Stichproben ermittelt werden. Das Verfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Der Aussagewert des auf diese Weise aufgestellten Inventars muss dem Aussagewert eines aufgrund einer körperlichen Bestandsaufnahme aufgestellten Inventars gleichkommen.
(2) Bei der Aufstellung des Inventars für den Schluss eines Haushaltsjahres bedarf es einer körperlichen Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände für diesen Zeitpunkt nicht, soweit durch Anwendung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden anderen Verfahrens gesichert ist, dass der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auch ohne die körperliche Bestandsaufnahme für diesen Zeitpunkt festgestellt werden kann.
(3) In dem Inventar für den Schluss eines Haushaltsjahres brauchen Vermögensgegenstände nicht verzeichnet zu werden, wenn 1. die Gemeinde ihren Bestand aufgrund einer körperlichen Bestandsaufnahme oder aufgrund eines nach Abs. 2 zulässigen anderen Verfahrens nach Art, Menge und Wert in einem besonderen Inventar verzeichnet hat, das für einen Tag innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten beiden Monate nach dem Schluss des Haushaltsjahres aufgestellt ist, und 2. aufgrund des besonderen Inventars durch Anwendung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden Fortschreibungs- oder Rückrechnungsverfahrens gesichert ist, dass der am Schluss des Haushaltsjahres vorhandene Bestand der Vermögensgegenstände für diesen Zeitpunkt ordnungsgemäß bewertet werden kann.
(4) Auf eine Erfassung der abnutzbaren, beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag von 800 Euro ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, kann verzichtet werden.
(5) Sofern Vorratsbestände von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Waren sowie unfertige und fertige Erzeugnisse bereits aus Lagern abgegeben worden sind, gelten sie als verbraucht.
§ 37 nicht abschließend geprüft
Aufbewahrung von Unterlagen, Aufbewahrungsfristen (1) Die Bücher und Belege sind sicher aufzubewahren. Soweit begründende Unterlagen nicht den Kassenanordnungen beigefügt sind, obliegt ihre Aufbewahrung den anordnenden Stellen.
(2) Der Jahresabschluss ist in ausgedruckter Form dauernd aufzubewahren. Die Bücher und Inventare sind zehn Jahre, die Belege sechs Jahre aufzubewahren. Ergeben sich Zahlungsgrund und Zahlungspflichtige oder Empfangsberechtigte nicht aus den Büchern, sind die Belege so lange wie die Bücher aufzubewahren. Gutschriften, Lastschriften und die Kontoauszüge der Kreditinstitute sind wie Belege aufzubewahren. Die Fristen beginnen am 1. Januar des der Beschlussfassung über den Jahresabschluss (§ 114 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung) folgenden Haushaltsjahres.
(3) Belege, Bücher und Inventare können auf Bild- oder Datenträgern aufbewahrt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Inhalt der Bild- oder Datenträger mit den Originalen übereinstimmt und jederzeit lesbar gemacht werden kann. Die Bild- oder Datenträger sind nach Abs. 1 und 2 anstelle der Originale aufzubewahren. Bei Betrieben gewerblicher Art ist § 147 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411), zu beachten.
(4) Werden automatisierte Verfahren, in denen Bücher und Belege gespeichert sind, geändert oder durch andere Verfahren ersetzt, muss die maschinelle Auswertung der gespeicherten Daten innerhalb der Aufbewahrungsfristen auch mit den geänderten oder neuen Verfahren oder durch ein anderes System gewährleistet sein. A c h t e r A b s c h n i t t Ansatz und Bewertung des Vermögens und der Schulden
§ 38 nicht abschließend geprüft
Vollständigkeit der Ansätze, Verrechnungs- und Bilanzierungsverbote (1) In der Vermögensrechnung (Bilanz) sind das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten vollständig auszuweisen.
(2) Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Einzahlungen nicht mit Auszahlungen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden.
(3) Für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden, darf ein Aktivposten nicht angesetzt werden.
(4) Von der Gemeinde gewährte Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge sind als immaterielle Vermögensgegenstände, empfangene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge als Sonderposten in der Vermögensrechnung (Bilanz) auszuweisen und nach Maßgabe der Erfüllung der Verpflichtung aus dem Zuwendungsverhältnis zeitbezogen aufzulösen. Können empfangene pauschale Investitionszuweisungen und -zuschüsse nicht maßnahmenbezogen zugeordnet werden, darf der Sonderposten jährlich mit einem Zehntel des Ursprungsbetrags aufgelöst werden.
§ 39 nicht abschließend geprüft
Rückstellungen (1) Rückstellungen sind zu bilden für folgende ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen:
1. die Pensionsverpflichtungen aufgrund von beamtenrechtlichen oder vertraglichen Ansprüchen nach Maßgabe des § 41 Abs. 6,
2. die Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst beziehungsweise Arbeitsverhältnis,
3. die Bezüge- und Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeitarbeit und ähnlichen Maßnahmen,
4. im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für die Instandhaltung von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die im folgenden Haushaltsjahr nachgeholt werden sollen,
5. die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien,
6. die Sanierung von Altlasten,
7. unbestimmte Aufwendungen in künftigen Haushaltsjahren bei Umlagen nach dem Hessischen Finanzausgleichsgesetz vom 23. Juli 2015 (GVBl. S. 298), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2022 (GVBl. S. 750), aufgrund von ungewöhnlich hohen Steuereinnahmen des Haushaltsjahres, die in die Berechnung der Umlagegrundlage einbezogen werden, ,
8. drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren und 9. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.
(2) Für andere als die in Abs. 1 genannten ungewissen Verbindlichkeiten und unbestimmten Aufwendungen können Rückstellungen gebildet werden, insbesondere für 1. Urlaubsansprüche und geleistete Überstunden,
2. die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen,
3. die Erstellung und Prüfung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen.
(3) Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit der Grund für ihre Bildung entfallen ist.
§ 40 nicht abschließend geprüft
Allgemeine Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden gelten folgende Grundsätze:
1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Haushaltsjahres müssen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen.
2. Die Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten.
3. Es ist vorsichtig zu bewerten; vorhersehbare Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, sind zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Risiken und Verluste, für deren Verwirklichung im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse der öffentlichen Haushaltswirtschaft nur eine geringe Wahrscheinlichkeit spricht, bleiben außer Betracht; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
4. Aufwendungen und Erträge des Haushaltsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen.
5. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sollen beibehalten werden.
§ 41 nicht abschließend geprüft
Wertansätze der Vermögensgegenstände und Schulden (1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen nach § 43 anzusetzen; Verbindlichkeiten sind zu ihrem Rückzahlungsbetrag und Rückstellungen nur in Höhe des Betrags anzusetzen, der nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist.
(2) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Minderungen des Anschaffungspreises sind abzusetzen.
(3) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung. Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten, der notwendigen Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, eingerechnet werden.
(4) Zinsen für Fremdkapital gehören nicht zu den Herstellungskosten. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, dürfen als Herstellungskosten angesetzt werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.
(6) Rückstellungen für beamtenrechtliche Pensionsverpflichtungen und für solche aufgrund von vertraglichen Ansprüchen sind zum Barwert der erworbenen Versorgungsansprüche nach dem Teilwertverfahren (§ 6a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 [BGBl. I S. 3366, 3862], zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Dezember 2011 [BGBl. I S. 2592]) anzusetzen; dabei ist ein Rechnungszinsfuß von sechs vom Hundert anzuwenden.
(6) Rückstellungen für beamtenrechtliche Pensionsverpflichtungen und für solche aufgrund von vertraglichen Ansprüchen sind zum Barwert der erworbenen Versorgungsansprüche nach dem Teilwertverfahren (§ 6a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 19. Oktober 2002 [BGBl. I S. 4212, 2003 I S. 179], zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2005 [BGBl. I S. 3683}) anzusetzen; dabei ist ein Rechnungszinsfuß von sechs vom Hundert anzuwenden.
(7) Übersteigen in einem Haushaltsjahr die Benutzungsgebühren, die von der Gemeinde für die Benutzung einer ihrer öffentlichen Einrichtungen nach § 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), erhoben werden, die Kosten dieser Einrichtung, ist der Unterschiedsbetrag in der Schlussbilanz dieses Haushaltsjahres auf der Passivseite als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen.
(8) Übersteigen in einem Haushaltsjahr die Erträge der nach § 50 Abs. 3 des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes zu erhebenden Umlage die Aufwendungen, zu deren Ausgleich die Umlage zu erheben ist, ist der Unterschiedsbetrag in der Schlussbilanz dieses Haushaltsjahres auf der Passivseite als Sonderposten für die Rückzahlung von Umlagen anzusetzen. Der Sonderposten ist im folgenden Haushaltsjahr ertragswirksam aufzulösen.
§ 42 nicht abschließend geprüft
Bewertungsvereinfachungsverfahren Soweit es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens unterstellt werden, dass die zuerst oder dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst oder in einer sonstigen bestimmten Folge verbraucht oder veräußert worden sind.
§ 43 nicht abschließend geprüft
Abschreibungen (1) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die planmäßige Abschreibung erfolgt grundsätzlich in gleichen Jahresraten über die Dauer, in der der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann (lineare Abschreibung). Bei Gebäuden dürfen für das Bauwerk und für die mit ihm verbundenen physischen Gebäudebestandteile (Komponenten) unterschiedliche Nutzungsdauern bestimmt werden. Ausnahmsweise ist bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens eine Abschreibung mit fallenden Beträgen (degressive Abschreibung) oder nach Maßgabe der Leistungsabgabe (Leistungsabschreibung) zulässig, wenn dies dem Nutzungsverlauf wesentlich besser entspricht. Maßgeblich ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die auf der Grundlage von Erfahrungswerten und unter Berücksichtigung von Beschaffenheit und Nutzung des Vermögensgegenstands zu bestimmen ist. Wird durch die Instandsetzung des Vermögensgegenstands eine Verlängerung der Nutzungsdauer erreicht, ist die Restnutzungsdauer neu zu bestimmen; entsprechend ist zu verfahren, wenn infolge einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eine Verkürzung eintritt.
(2) Für Vermögensgegenstände nach Abs. 1 vermindert sich im Jahr der Anschaffung oder Herstellung der für dieses Jahr anfallende Abschreibungsbetrag um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht. Im Jahr ihrer Veräußerung kann für diese Vermögensgegenstände nur der Teil der auf ein Jahr anfallenden Abschreibungen angesetzt werden, der auf die vollen Monate im Zeitraum zwischen dem Anfang des Jahres und ihrer Veräußerung entfällt. Wenn die Ermittlung der Abschreibung nur mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, darf die Gemeinde abweichend von Satz 1 und 2 den vollen Abschreibungssatz anwenden, wenn der bewegliche Vermögensgegenstand in der ersten Jahreshälfte angeschafft oder hergestellt worden ist, sonst den halben Abschreibungssatz; dies gilt bei der Veräußerung entsprechend.
(3) Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Stellt sich in einem späteren Jahr heraus, dass die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, ist der Betrag dieser Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben.
(4) Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen beizulegen ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben. Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.
(5) Von der Gemeinde gewährte und aktivierte Investitionszuweisungen und -zuschüsse können jährlich mit einem Zehntel abgeschrieben werden, wenn die Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des betreffenden Vermögensgegenstands für die Gemeinde zu aufwändig wäre. N e u n t e r A b s c h n i t t Jahresabschluss
§ 44 nicht abschließend geprüft
Allgemeine Grundsätze für die Gliederung (1) Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Ergebnisrechnungen, Finanzrechnungen und Vermögensrechnungen (Bilanzen), ist beizubehalten, soweit nicht in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände Abweichungen erforderlich sind. Die Abweichungen sind im Anhang anzugeben und zu begründen.
(2) In der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Vermögensrechnung (Bilanz) ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden Haushaltsjahres anzugeben. Erhebliche Unterschiede sind im Anhang anzugeben und zu erläutern.
(3) Fällt ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld unter mehrere Posten der Vermögensrechnung (Bilanz), so ist die Mitzugehörigkeit zu anderen Posten bei dem Posten, unter dem der Ausweis erfolgt ist, zu vermerken oder im Anhang anzugeben, wenn dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist.
(4) Eine weitere Untergliederung der Posten ist zulässig; dabei ist jedoch die vorgeschriebene Gliederung zu beachten. Neue Posten dürfen hinzugefügt werden, wenn ihr Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten erfasst wird. Die Ergänzung ist im Anhang anzugeben und zu begründen.
(5) Ein Posten der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung oder der Vermögensrechnung (Bilanz), für den kein Betrag auszuweisen ist, braucht nicht aufgeführt zu werden, es sei denn, dass im Jahresabschluss des Vorjahres unter diesem Posten ein Betrag ausgewiesen wurde.
§ 45 nicht abschließend geprüft
Rechnungsabgrenzungsposten (1) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
(2) Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten vor dem Abschlussstichtag erhaltene Einnahmen auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
(3) Ist der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Auszahlungsbetrag, so ist der Unterschiedsbetrag auf der Aktivseite als Rechnungsabgrenzungsposten aufzunehmen. Der Unterschiedsbetrag ist durch planmäßige jährliche Auflösung auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit zu verteilen.
§ 46 nicht abschließend geprüft
Ergebnisrechnung, Planvergleich (1) In der Ergebnisrechnung sind die dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen gegenüberzustellen. Erträge und Aufwendungen dürfen nicht miteinander verrechnet werden. § 2 Abs. 3 gilt entsprechend.
(2) Die Ergebnisrechnung ist in Staffelform aufzustellen. Sie ist mindestens in der Gliederung nach § 2 aufzustellen. Den Werten der Ergebnisrechnung sind die fortgeschriebenen Planansätze des Gesamtergebnishaushalts gegenüberzustellen.
(3) Zur Ermittlung des Jahresergebnisses der Ergebnisrechnung sind die Gesamterträge und Gesamtaufwendungen gegenüberzustellen.
(4) Außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind im Anhang zu erläutern, soweit sie für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
§ 47 nicht abschließend geprüft
Finanzrechnung, (1) In der Finanzrechnung sind die im Haushaltsjahr eingegangenen haushaltswirksamen Einzahlungen und geleisteten haushaltswirksamen Auszahlungen sowie die haushaltsunwirksamen Einzahlungen und haushaltsunwirksamen Auszahlungen (§ 15) mindestens wie folgt auszuweisen: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1. privatrechtliche Leistungsentgelte,
2. öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte,
3. Kostenersatzleistungen und -erstattungen,
4. Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen,
5. Einzahlungen aus Transferleistungen,
6. Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen,
7. Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen,
8. sonstige ordentliche Einzahlungen und sonstige außerordentliche Einzahlungen, die sich nicht aus Investitionstätigkeit ergeben,
9. Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nr. 1 bis 8), Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10. Personalauszahlungen,
11. Versorgungsauszahlungen,
12. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen,
13. Auszahlungen für Transferleistungen,
14. Auszahlungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sowie besondere Finanzauszahlungen,
15. Auszahlungen für Steuern einschließlich Auszahlungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen,
16. Zinsen und ähnliche Auszahlungen,
17. sonstige ordentliche Auszahlungen und sonstige außerordentliche Auszahlungen, die sich nicht aus Investitionstätigkeit ergeben,
18. Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nr. 10 bis 17),
19. Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus Nr. 9 und 18), Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 20. Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen so- wie aus Investitionsbeiträgen; davon zweckgebundene Einzahlungen für die ordentliche Tilgung von Investitionskrediten,
21. Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens und des immateriellen Anlagevermögens,
22. Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens,
23. Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Nr. 20 bis 22), Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 24. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
25. Auszahlungen für Baumaßnahmen,
26. Auszahlungen für Investitionen in das sonstige Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen,
27. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen,
28. Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Nr. 24 bis 27),
29. Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nr. 23 und 28),
30. Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf (Summe aus Nr. 19 und 29), Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 31. Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 32. Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen sowie an das Sondervermögen ‚Hessenkasse‘; davon Auszahlungen für die ordentliche Tilgung von Investitionskrediten,
33. Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nr. 31 und 32),
34. Änderung des Zahlungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres (Summe aus Nr. 30 und 33), haushaltsunwirksame Zahlungsvorgänge 35. haushaltsunwirksame Einzahlungen (insbesondere fremde Zahlungsmittel, Rückzahlung von angelegten Kassenmitteln, Aufnahme von Liquiditätskrediten),
36. haushaltsunwirksame Auszahlungen (insbesondere fremde Zahlungsmittel, Anlegung von Kassenmitteln, Rückzahlung von Liquiditätskrediten),
37. Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (Saldo aus Nr. 35 und 36), Zahlungsmittelbestand 38. Bestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Haushaltsjahres,
39. Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln (Summe aus Nr. 34 und 37),
40. Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus den Summen Nr. 38 und 39).
(2) Den Posten der Finanzrechnung sind die fortgeschriebenen Planansätze des Finanzhaushalts gegenüberzustellen und die Planabweichungen darzustellen.
§ 48 nicht abschließend geprüft
Teilrechnungen, Planvergleich (1) Entsprechend den Teilhaushalten (§ 1 Abs. 3 und § 4) sind Teilrechnungen aufzustellen. Den Werten der Teilrechnungen sind die fortgeschriebenen Planansätze der Teilhaushalte gegenüberzustellen.
(2) Die Teilergebnisrechnungen sind jeweils um die tatsächlich angefallenen Beträge zu den in den Teilergebnishaushalten ausgewiesenen Leistungsmengen und Kennzahlen zu ergänzen.
§ 49 nicht abschließend geprüft
Vermögensrechnung (Bilanz) (1) Die Vermögensrechnung (Bilanz) ist in Kontoform aufzustellen.
(2) In der Vermögensrechnung (Bilanz) sind mindestens die in Abs. 3 und 4 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen.
(3) Aktivseite:
1. Anlagevermögen 1.1 immaterielle Vermögensgegenstände 1.1.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte 1.1.2 geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse 1.1.3 geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen 1.2.4 Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung 1.2.5 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.6 geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen, Sondervermögen 1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.3.3 Beteiligungen 1.3.4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.6 sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen) 1.4 sparkassenrechtliche Sonderbeziehungen 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte einschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.2 fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren 2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.3.1 Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen und -zuschüssen und Investitionsbeiträgen 2.3.2 Forderungen aus Steuern, steuerähnlichen Abgaben, Umlagen 2.3.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.3.4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen 2.3.5 sonstige Vermögensgegenstände 2.4 flüssige Mittel 3. Rechnungsabgrenzungsposten 4. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag.
(4) Passivseite:
1. Eigenkapital 1.1 Netto-Position 1.2 Rücklagen, Sonderrücklagen, Stiftungskapital 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 1.2.3 Sonderrücklagen 1.2.4 Stiftungskapital 1.3 Ergebnisverwendung 1.3.1 Ergebnisvortrag 1.3.1.1 ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren 1.3.1.2 außerordentliche Ergebnisse aus Vorjahren 1.3.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1.3.2.1 ordentlicher Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1.3.2.2 außerordentlicher Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. Sonderposten 2.1 Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 2.1.2 Zuschüsse vom nicht öffentlichen Bereich 2.1.3 Investitionsbeiträge 2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich 2.3 Sonderposten für Umlagen nach § 50 Abs. 3 des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes 2.4 sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen 3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.2 Rückstellungen für Umlageverpflichtungen nach dem Hessischen Finanzausgleichsgesetz und für Verpflichtungen im Rahmen von Steuerschuldverhältnissen 3.3 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien 3.4 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 3.5 sonstige Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 4.1 Verbindlichkeiten aus Anleihen davon: mit einer Restlaufzeit bis einschließlich einem Jahr 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen davon: mit einer Restlaufzeit bis einschließlich einem Jahr 4.2.1 gegenüber Kreditinstituten davon: mit einer Restlaufzeit bis einschließlich einem Jahr 4.2.2 gegenüber öffentlichen Kreditgebern davon: mit einer Restlaufzeit bis einschließlich einem Jahr 4.2.3 gegenüber sonstigen Kreditgebern davon: mit einer Restlaufzeit bis einschließlich einem Jahr 4.3 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für die Liquiditätssicherung 4.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 4.5 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen und -zuschüssen, Investitionsbeiträgen 4.6 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.7 Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 4.8 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen 4.9 sonstige Verbindlichkeiten 5. Rechnungsabgrenzungsposten.
§ 50 nicht abschließend geprüft
Anhang (1) Der Anhang ist dem Jahresabschluss der Gemeinde als Anlage beizufügen (§ 112 der Hessischen Gemeindeordnung). Im Anhang sind die wesentlichen Posten der Vermögensrechnung, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung zu erläutern. Ferner sind diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten dieser Rechnungen vorgeschrieben sind.
(2) Im Anhang sind ferner anzugeben:
1. die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
2. Abweichungen von den bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit einer Begründung; die sich dadurch ergebenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind gesondert darzustellen,
3. Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten,
4. Haftungsverhältnisse, die nicht in der Vermögensrechnung (Bilanz) auszuweisen sind,
5. Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können, insbesondere aus Vereinbarungen über besondere Finanzierungsinstrumente und deren Entwicklungen,
6. in welchen Fällen aus welchen Gründen die lineare Abschreibungsmethode nicht angewendet wird,
7. Veränderungen der ursprünglich angenommenen Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen,
8. Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften,
9. eine Übersicht über die fremden Zahlungsmittel (§ 15); dabei können die Angaben über diese Mittel aus mehreren Bereichen zusammengefasst dargestellt werden, wenn es sich jeweils um unerhebliche Beträge handelt,
10. die durchschnittliche Zahl der Beamten und Arbeitnehmer, die während des Haushaltsjahres zur Gemeinde in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis standen,
11. die Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen der Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes; gehörten Personen diesen Gemeindeorganen nicht über das gesamte Haushaltsjahr an, ist neben ihren Namen der Zeitraum der Zugehörigkeit anzugeben.
§ 51 nicht abschließend geprüft
Rechenschaftsbericht (1) Im Rechenschaftsbericht sind der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die Lage der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Erfüllung der Aufgaben so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Dabei sind die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern und eine Bewertung der Abschlussrechnungen vorzunehmen.
(2) Der Rechenschaftsbericht soll auch darstellen:
1. Angaben über den Stand der Aufgabenerfüllung mit den Zielsetzungen und Strategien,
2. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind,
3. die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken von besonderer Bedeutung; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben,
4. wesentliche Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlich durchgeführten Investitionen.
§ 53 nicht abschließend geprüft
Gesamtabschluss Der Gesamtabschluss nach § 112a Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung besteht aus dem zusammengefassten Jahresabschluss (zusammengefasste Ergebnisrechnung, zusammengefasste Vermögensrechnung, Anhang) sowie einer Kapitalflussrechnung nach § 54 und ist durch einen Konsolidierungsbericht nach § 55 zu erläutern.
§ 54 nicht abschließend geprüft
Kapitalflussrechnung (1) Auf die Kapitalflussrechnung findet der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 21 (DRS 21) – Kapitalflussrechnung – vom 4. Februar 2014 (BAnz AT 8. April 2014 B2) in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.
(2) Gemeinden, die am 1. Januar 2016 die organisatorischen Voraussetzungen für die Aufstellung des Gesamtabschlusses auf den 31. Dezember 2015 getroffen haben, können die Kapitalflussrechnungen der Gesamtabschlüsse auf den 31. Dezember 2015 und 31. Dezember 2016 nach dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 2 vom 29. Oktober 1999 (BAnz AT 2000 S. 10189) in der jeweils geltenden Fassung aufstellen.
§ 55 nicht abschließend geprüft
Konsolidierungsbericht und Angaben zum nicht konsolidierten Beteiligungsbesitz (1) In dem Bericht über den zusammengefassten Jahresabschluss sind darzustellen:
1. ein Gesamtüberblick, bestehend aus a) einer Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gemeinde, so dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Gesamtbild unter dem Gesichtspunkt der stetigen Erfüllung der Aufgaben vermittelt wird,
c) Angaben über den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Organisationseinheiten und Vermögensmassen, deren Jahresabschlüsse mit dem der Gemeinde zusammengefasst worden sind,
b) einer Bewertung des zusammengefassten Jahresabschlusses unter dem Gesichtspunkt der dauernden Leistungsfähigkeit,
2. Erläuterungen des zusammengefassten Jahresabschlusses, bestehend aus a) Informationen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises und zu den angewandten Konsolidierungsmethoden,
b) Erläuterungen zu den einzelnen Positionen des zusammengefassten Jahresabschlusses sowie den Nebenrechnungen,
c) Einzelangaben zur Zusammensetzung globaler Jahresabschlusspositionen,
3. ein Ausblick auf die künftige Entwicklung, insbesondere bestehend aus a) Angaben über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss der Konsolidierungsperiode eingetreten sind,
b) Angaben über die erwartete Entwicklung wesentlicher Rahmenbedingungen, insbesondere über die finanziellen und wirtschaftlichen Perspektiven und Risiken und b) Angaben über die wesentlichen Ziele und Strategien.
(2) Für die Angaben zu den Aufgabenträgern, deren Jahresabschlüsse nach § 112a Abs. 2 Satz 3 der Hessischen Gemeindeordnung nicht in den zusammengefassten Jahresabschluss einbezogen worden sind, gilt § 123a der Hessischen Gemeindeordnung entsprechend. E l f t e r A b s c h n i t t Schlussvorschriften
§ 56 nicht abschließend geprüft
Anwendungsbereich Diese Verordnung ist von den Gemeinden und Gemeindeverbänden anzuwenden.
§ 57 nicht abschließend geprüft
Sondervermögen, Treuhandvermögen Soweit auf Sondervermögen und Treuhandvermögen der Gemeinde gesetzliche Vorschriften über die Haushaltswirtschaft Anwendung finden, gilt diese Verordnung sinngemäß.
§ 58 nicht abschließend geprüft
Begriffsbestimmungen Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die nachfolgenden Begriffe zugrunde zu legen:
1. Abschlussbuchungen die für die Erstellung des Jahresabschlusses nach dem Abschlusstag notwendigen Buchungen,
2. Abschreibungen Aufwand, der durch die Wertminderung bei langfristig genutzten Vermögensgegenständen des Anlagevermögens verursacht wird,
3. Aktiva Summe der Vermögensgegenstände, die auf der linken Seite der Bilanz aufgeführt werden,
4. Anlagevermögen Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerfüllung zu dienen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen),
5. Aufwendungen wertmäßiger (zahlungs- und nichtzahlungswirksamer) Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen (Ressourcenverbrauch) eines Haushaltsjahres,
6. Außerordentliche Aufwendungen und Erträge a) im Einzelfall erhebliche Aufwendungen und Erträge die wirtschaftlich andere Haushaltsjahre betreffen, oder selten oder unregelmäßig anfallen,
b) Aufwendungen und Erträge aus Veräußerungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die den Restbuchwert übersteigen beziehungsweise unterschreiten,
7. Außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen Aufwendungen oder Auszahlungen, für deren Zweck im Haushaltsplan keine Ermächtigungen veranschlagt und keine aus Vorjahren übertragenen Ermächtigungen verfügbar sind,
8. Auszahlungen Barzahlungen und bargeldlose Zahlungen, die die flüssigen Mittel vermindern,
9. Buchführung betragsmäßige Aufstellung aller Geschäftsvorfälle sowie der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde,
10. Budget vorgegebener Finanzrahmen, der einer Organisationseinheit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewirtschaftung im Rahmen eines vorgegebenen Leistungsumfangs zugewiesen ist,
11. Durchlaufende Zahlungsmittel Zahlungsmittel, die für eine oder einen Dritten lediglich vereinnahmt und verausgabt werden,
12. Eigenkapital Differenz zwischen Aktiva (Vermögen) und den Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz,
13. Einzahlungen Barzahlungen und bargeldlose Zahlungen, die die flüssigen Mittel erhöhen,
14. Erlass Verzicht auf einen Anspruch,
15. Ertrag zahlungswirksamer und nichtzahlungswirksamer Wertzuwachs (Ressourcenaufkommen) eines Haushaltsjahres,
15. Inventar Verzeichnis aller Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten und Schulden; dient als Grundlage für das Erstellen der Bilanz,
16. Inventur Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände; dient als Grundlage für das Erstellen des Inventars,
17. Investition Auszahlungen für die Veränderung des Anlagevermögens,
18. Investitionsförderungsmaßnahmen Zuweisungen, Zuschüsse und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung,
19. Konsolidierung Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der Gemeinde und der in § 112a Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung genannten Aufgabenträger zu einem Gesamtabschluss,
21. Kredite das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital, insbesondere Kredite für die Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, mit Ausnahme der Liquiditätskredite,
21. Liquidität Fähigkeit der Gemeinde, ihren Zahlungsverpflichtungen termingerecht und vollständig nachzukommen,
22. Netto-Position die sich in der Vermögensrechnung (Bilanz) ergebende Differenz zwischen Vermögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite und Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite,
23. Niederschlagung die befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne Verzicht auf den Anspruch selbst,
24. Passiva Summe der Finanzierungsmittel (Eigenkapital/Fremdkapital), die auf der rechten Seite der Bilanz aufgeführt werden,
25. Produkt ist das Ergebnis von Leistungsprozessen; soll im Ergebnis das Verwaltungshandeln darstellen und steuerbar machen; geht an Empfänger außerhalb der eigenen Organisationseinheit,
26. Produktbereich sachliche Zusammenfassung von mehreren Produktgruppen,
27. Produktgruppe sachliche Zusammenfassung von mehreren Produkten,
28. Rücklagen Bestandteil des Eigenkapitals; Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses, Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses und Sonderrücklagen,
29. Rückstellung Passivposten der Bilanz, der dazu dient, durch zukünftige Handlungen bedingte Wertminderungen der Rechnungsperiode als Aufwand zuzurechnen; sie ist bezüglich ihres Eintretens oder ihrer Höhe nach nicht völlig sicher,
30. Schulden sämtliche Verpflichtungen gegenüber Dritten, insbesondere Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen, Aufnahme von Liquiditätskrediten, Rückstellungen,
31. Stundung das befristete Hinausschieben der Fälligkeit eines Anspruchs,
32. Überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen Aufwendungen oder Auszahlungen, die die Ermächtigungen im Haushaltsplan und die übertragenen Ermächtigungen aus Vorjahren übersteigen,
34. Überschuldung liegt vor, wenn die Summe der Verbindlichkeiten größer ist als die Summe des Eigenkapitals und des Vermögens,
35. Überschuldung liegt vor, wenn das Eigenkapital negativ ist,
35. Umlaufvermögen Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und nicht Rechnungsabgrenzungsposten sind (insbesondere Vorräte, Schecks, Bankguthaben, Kassenbestände),
36. Verbindlichkeiten Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Grunde und der Höhe nach sicher sind,
37. Verfügungsmittel Mittel, die für dienstliche Zwecke, für die keine zweckbezogenen Aufwendungen veranschlagt sind, zur Verfügung stehen,
38. Vermögensrechnung (Bilanz) Abschluss des Rechnungswesens für ein Haushaltsjahr in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva),
40. Zahlungsmittel Bestand an Bargeld, Schecks und Guthaben auf Bankkonten.
§ 59 nicht abschließend geprüft
Erstmalige Bewertung (Eröffnungsbilanz) (1) In der Eröffnungsbilanz sind die zum Stichtag der Aufstellung vorhandenen Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen nach § 43, anzusetzen. Auf den Ansatz von immateriellen Vermögensgegenständen und beweglichen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag von 3 000 Euro ohne Umsatzsteuer nicht überschritten haben, kann verzichtet werden. Bei den in Satz 2 genannten Vermögensgegenständen kann eine pauschale Abschreibung von 50 vom Hundert vorgenommen werden; der Restwert ist in diesem Fall innerhalb von fünf Jahren abzuschreiben.
(2) Beim Ansatz von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens, die vor dem Stichtag für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz angeschafft oder hergestellt worden sind, darf von Abs. 1 abgewichen werden, wenn die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden können. In diesem Fall sind die den Preisverhältnissen zum Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt entsprechenden Erfahrungswerte anzusetzen, vermindert um Abschreibungen nach § 43 seit diesem Zeitpunkt.
(3) Zusammengehörende Vermögensgegenstände der Betriebs- oder Geschäftsausstattung können mit einem Durchschnittswert angesetzt werden, wenn sie in vergleichbarer Zusammensetzung in erheblicher Anzahl vorhanden sind und ihr Gesamtwert für die Gemeinde von nachrangiger Bedeutung ist.
(4) Als Wert von Beteiligungen kann das anteilige Eigenkapital angesetzt werden.
(5) Der Gemeindevorstand stellt die Eröffnungsbilanz auf. Sie ist spätestens mit dem ersten Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsamt zu prüfen. Die Bestandteile und Anlagen zum Haushaltsplan nach § 1 Abs. 1 und 4 Nr. 2, 4 und 5 sind den kommunalen Aufsichtsbehörden in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Das für kommunale Angelegenheiten zuständige Ministerium kann Ausführungsbestimmungen erlassen und Ausnahmen zulassen.
§ 60a nicht abschließend geprüft
Übergangsvorschriften Bei der Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024, bei Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre auch für das Haushaltsjahr 2025, sowie bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses auf den 31. Dezember 2024 können § 49 sowie die Muster 8, 18, 19 sowie 20 in der am 1. März 2024 geltenden Fassung weiter angewendet werden.
§ 61 nicht abschließend geprüft
Funktionsbezeichnungen Die Funktionsbezeichnungen dieser Verordnung werden in weiblicher oder männlicher Form geführt.
§ 62 nicht abschließend geprüft
In-Kraft-Treten; Außer-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft. Wiesbaden, den 2. April 2006 Der Hessische Minister des Innern und für Sport Bouffier Muster 1 zu § 60 Nr. 1 (§ 114a i.V.m. § 114d HGO) Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung Aufgrund der §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom …..…………… (GVBl. I S. ……..), zuletzt geändert durch Gesetz vom ……………….. (GVBl. I S. ……..), hat die Gemeindevertretung am …………… folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 nicht abschließend geprüft
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr1.… wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis … EUR mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf … EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im außerordentlichen Ergebnis … EUR mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf … EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf … EUR, ausgeglichen/mit einem Überschuss/Fehlbedarf von im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen … EUR aus laufender Verwaltungstätigkeit auf und dem Gesamtbetrag der … EUR Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf … EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf … EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf … EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ausgeglichen/mit einem Finanzmittelüberschuss/ … EUR Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von festgesetzt. Bei der Festsetzung für zwei Haushaltsjahre sind die einzelnen Jahresbeträge anzugeben.
11. der Finanzstatusbericht.
(5) Im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt sind unter Beachtung von § 60 die Ergebnisse des dem Vorjahr vorhergehenden Jahres, die Ansätze des Vorjahres, die Ansätze des Haushaltsjahres, bei einem Doppelhaushalt der beiden Haushaltsjahre, und die Planungsdaten der folgenden drei Haushaltsjahre, bei einem Doppelhaushalt der folgenden zwei Haushaltsjahre, für jedes Haushaltsjahr getrennt gegenüberzustellen.
§ 52 nicht abschließend geprüft
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr1.… wie folgt Forderungsübersicht festgesetzt:
1. Grundsteuer …….. v.H.
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf …….. v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 2. Gewerbesteuer auf (4) In der Forderungsübersicht sind die Forderungen der Gemeinde nachzuweisen. Anzugeben sind die Gesamtbeträge zu Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres so- wie die Restlaufzeiten, unterteilt in Laufzeiten bis zu einem Jahr, über einem Jahr bis zu fünf Jahre und über fünf Jahre. Ferner sind die auf die Forderungen vorgenommenen Wertberichtigungen und Abschreibungen des Haushaltsjahres anzugeben. Die Gliederung richtet sich nach § 49 Abs. 3 Nr. 2.3.
§ 11 nicht abschließend geprüft
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der vermindert um Nachträge EUR gegenüber bisher auf nunmehr EUR EUR festgesetzt Alternativ: Die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen des Ergebnishaushalts und des Finanzhaushalts werden nicht geändert. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren
§ 2 nicht abschließend geprüft
zur Finanzierung von Investitionen und Aufnahme Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von ......................... EUR um......................... EUR vermindert/erhöht und damit auf......................... EUR neu festgesetzt. Alternativ: Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert. Alternativ: Kredite werden nicht veranschlagt. Soweit sich durch den Nachtragshaushaltsplan Ansätze für Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen oder Auszahlungen ändern, ohne dass eine Änderung der Endsumme eintritt (es stehen z.B. den Mehraufwendungen gleich hohe Ersparnisse gegenüber), sind die Änderungen auszuweisen. 2 Nicht zutreffendes ist zu streichen.
(4) Sind Jahresfehlbeträge aus Vorjahren nach Maßgabe des § 25 auszugleichen, ist dem geplanten ordentlichen Ergebnis nach Abs. 2 Nr. 3, dem geplanten außerordentlichen Ergebnis nach Abs. 2 Nr. 4 und dem geplanten Jahresergebnis nach Abs. 2 Nr. 5 jeweils die Summe der vorgetragenen Jahresfehlbeträge gegenüberzustellen.
§ 3 nicht abschließend geprüft
Finanzhaushalt (1) Im Finanzhaushalt ist der geplante Zahlungsmittelfluss wie folgt darzustellen: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1. privatrechtliche Leistungsentgelte,
2. öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte,
3. Kostenersatzleistungen und -erstattungen,
4. Steuern und Einzahlungen aus steuerähnlichen Erträgen einschließlich Einzahlungen aus Erträgen aus gesetzlichen Umlagen,
5. Einzahlungen aus Transferleistungen,
6. Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen,
7. Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen,
8. sonstige ordentliche Einzahlungen und sonstige außerordentliche Einzahlungen, die sich nicht aus Investitionstätigkeit ergeben,
9. Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nr. 1 bis 8), Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10. Personalauszahlungen,
11. Versorgungsauszahlungen,
12. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen,
13. Auszahlungen für Transferleistungen,
14. Auszahlungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sowie besondere Finanzauszahlungen,
15. Auszahlungen für Steuern einschließlich Auszahlungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen,
16. Zinsen und ähnliche Auszahlungen,
17. sonstige ordentliche Auszahlungen und sonstige außerordentliche Auszahlungen, die sich nicht aus Investitionstätigkeit ergeben,
18. Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nr. 10 bis 17),
19. Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus Nr. 9 und 18), Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 20. Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen so- wie aus Investitionsbeiträgen; davon zweckgebundene Einzahlungen für die ordentliche Tilgung von Investitionskrediten,
21. Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens und des immateriellen Anlagevermögens,
22. Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens,
23. Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Nr. 20 bis 22), Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 24. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
25. Auszahlungen für Baumaßnahmen,
26. Auszahlungen für Investitionen in das sonstige Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen,
27. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen,
28. Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Nr. 24 bis 27),
29. Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nr. 23 und 28),
30. Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf (Summe aus Nr. 19 und 29), Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 31. Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 32. Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen sowie an das Sondervermögen ‚Hessenkasse‘; davon Auszahlungen für die ordentliche Tilgung von Investitionskrediten,
33. Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nr. 31 und 32),
34. Änderung des Zahlungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres (Summe aus Nr. 30 und 33), Zahlungsmittelbestand 35. geplanter Anfangsbestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Haushaltsjahres,
36. geplante Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln (Nr. 34),
37. geplanter Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Summe aus den Summen Nr. 35 und 36).
(2) Die Summe des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit soll mindestens so hoch sein, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das Sondervermögen ‚Hessenkasse‘ geleistet werden können, soweit die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckt sind.
(3) Nachrichtlich sind jeweils anzugeben zu Abs. 1 1. Nr. 31 der in den Einzahlungen enthaltene Betrag für Umschuldungen,
2. Nr. 32 der in den Auszahlungen enthaltene Betrag für Umschuldungen,
3. Nr. 37 der nach § 106 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung vorzuhaltende Bestand an flüssigen Mitteln ohne Liquiditätskreditmittel.
§ 4 nicht abschließend geprüft
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von......................... EUR um......................... EUR vermindert/erhöht und damit auf......................... EUR neu festgesetzt. Alternativ: Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. Alternativ: Kassenkredite werden nicht beansprucht.
(4) Jeder Teilfinanzhaushalt enthält die auf ihn entfallenden Einzahlungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 20 bis 22 und Auszahlungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 24 bis 27 aus der Investitionstätigkeit, sowie die Einzahlungen und Auszahlungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 31 und 32 aus Finanzierungstätigkeit, soweit diese nicht zentral veranschlagt werden.
(6) Im Fall des § 3 Abs. 2 enthält jeder Teilfinanzhaushalt die auf ihn entfallenden Einzahlungen und Auszahlungen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 bis 13 aus Investitionstätigkeit und die Einzahlungen und Auszahlungen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 und 15 aus Finanzierungstätigkeit, soweit diese nicht zentral veranschlagt werden.
(5) Bei den Ansätzen für Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen sind außerdem anzugeben der Gesamtauszahlungsbedarf, die Summe der bisher bereit gestellten Haushaltsmittel, die Summe der benötigten Verpflichtungsermächtigungen für Auszahlungen für die Folgejahre (§ 11), der Haushaltsansatz des Vorjahres sowie das Ergebnis des letzten Jahresabschlusses. Für jedes Haushaltsjahr ist der Saldo aus den anteiligen Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auszuweisen.
§ 5 nicht abschließend geprüft
Die Steuersätze für die nachstehende(n) Gemeindesteuer(n) werden wie folgt geändert: erhöht um Steuerart v. H. 1........... 2........... 3........... vermindert um gegenüber bisher auf nunmehr v. H. v. H. v. H. Alternativ: Die (übrigen) Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6 nicht abschließend geprüft
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am.................... beschlossene Stellenplan. Alternativ: Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert. Im Vorbericht soll außerdem dargestellt werden, welche Auswirkungen sich durch die erwartete Bevölkerungsentwicklung auf die Gemeinde und ihre Einrichtungen voraussichtlich ergeben werden. Im Vorbericht ist darzustellen,
1. in welcher Höhe die Gemeinde im Vorjahr Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Liquiditätskredite) in Anspruch nimmt,
2. ob bis zum Jahresende nicht zurückgeführte Liquiditätskredite zurückgeführt werden sollen,
3. ob und inwieweit die Verpflichtung nach § 106 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung erfüllt werden kann,
4. in welchem Umfang flüssige Mittel für Auszahlungen aus der notwendigen Inanspruchnahme von Rückstellungen eingesetzt werden sollen,
5. ob und inwieweit im Haushaltsjahr, insbesondere im Zusammenhang mit Förderprogrammen, Investitionskredite zur Finanzierung von Auszahlungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 10 bis 17 eingesetzt werden sollen.
§ 73 nicht abschließend geprüft
................................................................................................ Ort, den....................
2. Bekanntmachung der Nachtragssatzung Der Gemeindevorstand ..................................... Unterschrift Die vorstehende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr.... wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 114i Abs. 4 und 114j Abs. 2 HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut: .......................................................................................................................... Alternativ: Die Nachtragssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. 4, Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom......................... bis......................... im Rathaus, ..................................... Zimmer..........., zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus: ........................... Ort, den.................... Der Gemeindevorstand ....................................... Unterschrift Hier können weitere Vorschriften, die sich auf die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und den Stellenplan beziehen, aufgenommen werden. 4 Genaue Anschrift ist anzugeben. Übersicht Muster 3 zu § 1 Abs. 4 Nr. 4 über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Verpflichtungsermächtigung im 2, 3 Voraussichtlich fällige Auszahlungen 1 1000 EUR Haushaltsplan des Jahres 20.. 20.. 20.. 1 2 3 4 20.. 20.. 20.. 20.. Summe Nachrichtlich In der Ergebnis- und Finanzplanung vorgesehene Kreditaufnahmen 20.. 20.. 5 6 In Spalte 1 sind das Haushaltsjahr und alle früheren Jahre aufzuführen, in denen Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt waren, aus deren Inanspruchnahme noch Auszahlungen fällig werden. In Spalte 2 ist das dem Haushaltsjahr folgende Jahr, in den Spalten 3 bis 6 die sich anschließenden Jahre einzusetzen. Werden Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen in den Jahren fällig, auf die sich die Ergebnis- und Finanzplanung noch nicht erstreckt, sind die voraussichtlichen Kreditaufnahmen in diesen Jahren nach § 1 Abs. 4 Nr. 4 zweiter Halbsatz dieser Verordnung zu übernehmen. Erforderlichenfalls sind weitere Kopfspalten hinzuzufügen. Muster 4 zu § 1 Abs. 4 Nr. 5 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten - 1000 EUR - Art 1. Verbindlichkeiten aus Anleihen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten von 2.1 Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 2.2 Land 2.3 Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.4 Zweckverbänden und dgl. 2.5 Sonstiger öffentlicher Bereich 2.6 Kreditmarkt 2.7 Verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen Summe 3. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 3.1 Leasing 3.2 Sonstige Summe Nachrichtlich 4. Verbindlichkeiten der Sondervermögen mit Sonderrechnung 4.1 Aus Krediten 4.2 Aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Vorübergehende Inanspruchnahme von flüssigen Mitteln aus zweckgebundenen Rücklagen und Sonderrücklagen für andere Zwecke 6. Anteilige Schulden im Rahmen von Mitgliedschaften in Zweckverbänden1 7. Anteilige Schulden im Rahmen der Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen2 8. Langfristige Mietverträge und Verpflichtungen aus ÖPP-Verträgen Voraussichtlicher Voraussichtlicher Stand zu Beginn Stand zu Beginn Stand zum Ende des Vorjahres des Haus- des Haus- 20.. haltsjahres haltsjahres 20.. 20.. 2 3 4 Der den Mitgliedsanteilen der Gemeinde an Zweckverbänden entsprechende Anteil an den Gesamtschulden der Verbände. Der den Gesellschaftsanteilen der Gemeinde an Unternehmen entsprechende Anteil an den Gesamtschulden der Unternehmen. Übersicht Muster 5 zu § 1 Abs. 4 Nr. 5 über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen und Rückstellungen - 1000 EUR - Art 1. Rücklagen und Sonderrücklagen 1.1 Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.2 Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 1.3 Zweckgebundene Rücklagen 1.4 Sonderrücklagen 1.4.1 Stiftungskapital 1.4.2 Sonstige Sonderrücklagen …........................ Summe der Rücklagen 2. Rückstellungen 2.1 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen auf Grund von beamtenrechtlichen oder vertraglichen Ansprüchen (davon durch Mittel der Versorgungsrücklage nach HVersRücklG gedeckt) 2.2 Rückstellungen aus Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern, Beamten und Arbeitnehmern 2.3 Rückstellungen aus Bezüge- und Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeitarbeit und ähnlichen Maßnahmen 2.4 Rückstellungen für im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Haushaltsjahr nachgeholt werden 2.5 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien 2.6 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 2.7 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 2.8 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 2.9 Sonstige Rückstellungen …........................ Summe der Rückstellungen Stand zu Voraussicht- Voraussicht-Beginn des licher Stand licher Stand Vorjahres zu Beginn zum Ende 20.. des des Haushalts- Haushaltsjahres jahres 20.. 20.. 2 3 4 Muster 6 zu § 1 Abs. 4 Nr. 7 Übersicht über die den Fraktionen nach § 36a Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung zur Verfügung gestellten Mittel Art 1. Gesamtbetrag der Mittel nach § 36a Abs. 4 HGO 1.1 Sockelbetrag für jede Fraktion Ergebnis des Jahres-Haushaltsansatz abschlusses Erläuterungen 20..1 20..2 20.. EUR EUR EUR 2 3 4 5 (jährl. __________ EUR) 1.2 Restbetrag nach Fraktionsstärke Betrag für jedes Fraktionsmitglied (jährl. __________ EUR) 2. Aufteilung des Betrages unter 1 auf die einzelnen Fraktionen: 2.1 Fraktion................................. 2.1.1 Personalkosten 2.1.2 Sachkosten ohne Öffentlichkeitsarbeit 2.1.3 Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit 2.2..... Jahresbeträge 20..1 20..2 20.. EUR EUR EUR 3. Zusätzlich an die einzelnen Fraktionen gewährte geldwerte Leistungen 3.1 Fraktion................................. 3.1.1 Überlassung von Personal der Gemeinde für die Fraktionsarbeit (Geschäftsstellenbetrieb und Fraktionsassistenten) 3.1.2 Bereitstellung von Fahrzeugen 3.1.3 Bereitstellung von Räumen (einschl. Heizung, Reinigung, Beleuchtung) 3.1.4 Bereitstellung von Büroausstattung 3.1.5 Übernahme der Kosten für Fachliteratur, Fachzeitschriften, elektronische Kommunikation usw. 3.2..... 1 Haushaltsjahr 2 Vorjahr Die Einzelpositionen sind erforderlichenfalls den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Muster 7 zu § 2 Gesamtergebnishaushalt - Euro - Posi-Konten Bezeichnung tion 1 2 3 1 50 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2 51 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3 548-549 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 4 52 Ergebnis Haushaltsansatz des Jahresab- 20.. 1 20.. 2 schlusses 20.. 4 5 6 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen 5 55 Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen 6 547 Erträge aus Transferleistungen 7 540-543 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen 8 546 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen 9 53 Sonstige ordentliche Erträge Summe der ordentlichen Erträge (Positionen 1 bis 9) 62, 63, 640-643, 11 647-649, Personalaufwendungen 12 644-646 Versorgungsaufwendungen 60, 61, 13 67-69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14 66 Abschreibungen 15 71 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen 16 73 Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen 17 72 Transferaufwendungen 18 70, 74, 76 Sonstige ordentliche Aufwendungen Summe der ordentlichen Aufwendungen (Positionen 11 bis 18) 20 Verwaltungsergebnis (Position 10./. Position 19) 21 56, 57 Finanzerträge 22 77 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 23 Finanzergebnis (Position 21./. Position 22) Ordentliches Ergebnis (Position 20 und Position 23) 25 59 Außerordentliche Erträge 26 79 Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis (Position 25./. Position 26) 28 Jahresergebnis (Position 24 und Position 27) 1 Haushaltsjahr 2 Vorjahr Muster 8 zu § 3 Gesamtfinanzhaushalt - Euro - Posi-Bezeichnung tion 1 2 Ergebnis Haushaltsansatz des Jahresabschlus- 20..1 20..2 ses 20.. 3 4 5 Geplantes Jahresergebnis des Gesamtergebnishaushalts +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens - Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen und -zuschüsse 4 +/- Zunahme/Abnahme von Rückstellungen -/+ Erträge/Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens +/- Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge (einschließlich sonstige außerordentliche Erträge und Aufwendungen) -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistun- gen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen so- wie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit (Positionen 1 bis 8) Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und –zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen + Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens und des immateriellen Anlagevermögens - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und immaterielle 12 Anlagevermögen (davon: Auszahlungen für aktivierte Investitionszuweisungen und -zuschüsse) + Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Finanzanlage- 13 vermögens (davon: Einzahlungen aus der Tilgung von gewährten Krediten) - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen (davon: Auszahlungen aus der Gewährung von Krediten) Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit (Positionen 10 bis 14) Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und der Begebung von Anleihen 17 - Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten und Anleihen Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit (Position 16 und Position 17) Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres (Summe aus Positionen 9, 15 und 18) Voraussichtlicher Finanzmittelbestand am Anfang des Haushaltsjahres Voraussichtlicher Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres (Position 19 und Position 20) 1 Haushaltsjahr 2 Vorjahr Produktbereich/Produktgruppe/Produkt: Alternativ: Organisationseinheit: Produktbereich/Produktgruppe/Produkt: Teilergebnishaushalt - Euro - Posi- 1 Konten Bezeichnung tion 1 2 3 Ordentliche Erträge . . . Summe der ordentlichen Erträge Ordentliche Aufwendungen . . . Summe der ordentlichen Aufwendungen Verwaltungsergebnis Finanzergebnis Ordentliches Ergebnis Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis vor internen Leistungsbeziehungen Ergebnis der internen Leistungsbeziehungen Jahresergebnis nach internen Leistungsbeziehungen Muster 9 zu § 4 Abs. 3 Ergebnis des Haushaltsansatz Jahresabschlusses 20..2 20..3 20.. 4 5 6 Produktbereich/Produktgruppe/Produkt: Alternativ: Organisationseinheit: Produktbereich/Produktgruppe/Produkt: Muster 10 zu § 4 Abs. 4 Teilfinanzhaushalt - Investitionstätigkeit - - Euro - Investitions- und Ergebnis Investitionsförde-Haushaltsansatz Posi- 1 Bezeichnung tion des Jah- rungsmaßnahmen res-Gesamt- davon Erläuterungen abschlus-Verpflich- 20..2 4 auszah- bisher 20.. ses tungsermächti- lungs- bereit 3 20.. bedarf gestellt gungen 1 2 3 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit . . . Summe investive Einzahlungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit . . . Summe investive Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit (Einzahlungen./. Auszahlungen) 1 Der Ausweis von Null-Ansätzen ist nicht erforderlich. 2 Haushaltsjahr 4 5 6 7 8 9 Zu den Verpflichtungsermächtigungen ist in Spalte 9 anzugeben, wie sich die Belastung voraussichtlich auf die folgenden Jahre verteilen wird. 4 Vorjahr Muster 11 zu § 4 Abs. 2 Produktbereichsplan Die Teilhaushalte sind nach folgenden verbindlichen Produktbereichen und in der ausgewiesenen Reihenfolge zu gliedern. Erfolgt die Gliederung der Teilhaushalte organisationsbezogen oder nach örtlichen Produktgruppen und Produkten, so ist dem Haushaltsplan eine Übersicht nach dieser Gliederung mit den auf die Produktbereiche entfallenden Erträge und Aufwendungen beizufügen. Nr. Produktbereich 01 Innere Verwaltung 02 Sicherheit und Ordnung 03 Schulträgeraufgaben 04 Kultur und Wissenschaft 05 Soziale Leistungen 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 07 Gesundheitsdienste 08 Sportförderung Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen 10 Bauen und Wohnen 11 Ver- und Entsorgung 12 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 13 Natur- und Landschaftspflege 14 Umweltschutz 15 Wirtschaft und Tourismus 16 Allgemeine Finanzwirtschaft Es wird für die Teilhaushaltsgliederung empfohlen, die vorgegebenen Produktbereiche weiter nach Produktgruppen wie folgt zu gliedern: Produktbereich Innere Verwaltung Sicherheit und Ordnung Schulträgeraufgaben Produktgruppe Verwaltungssteuerung und -service Statistik und Wahlen Ordnungsangelegenheiten Brandschutz Rettungsdienst Katastrophenschutz Grundschulen Hauptschulen Kombinierte Grund- und Hauptschulen Schulformunabhängige Orientierungsstufe Realschulen Kombinierte Haupt- und Realschulen Gymnasien, Kollegs Gesamtschulen Kultur und Wissenschaft Soziale Leistungen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Gesundheitsdienste Sportförderung Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen Bauen und Wohnen Ver- und Entsorgung Förderschulen Berufliche Schulen Schülerbeförderung Fördermaßnahmen für Schüler Sonstige schulische Aufgaben Wissenschaft und Forschung Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen Zoologische und Botanische Gärten Theater Musikpflege Musikschulen Volkshochschulen Büchereien Sonstige Volksbildung Heimat- und sonstige Kulturpflege Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Grundversorgung und Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Hilfen für Asylbewerber Soziale Einrichtungen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege Unterhaltsvorschussleistungen Betreuungsleistungen Hilfen für Heimkehrer und politische Häftlinge Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Jugendarbeit Sonstige Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Tageseinrichtungen für Kinder Einrichtungen der Jugendarbeit Sonstige Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Krankenhäuser Gesundheitseinrichtungen Maßnahmen der Gesundheitspflege Kur- und Badeeinrichtungen Förderung des Sports Sportstätten und Bäder Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen Bau- und Grundstücksordnung Wohnbauförderung Denkmalschutz und -pflege Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Wasserversorgung Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Natur- und Landschaftspflege Umweltschutz Wirtschaft und Tourismus Allgemeine Finanzwirtschaft Fernwärmeversorgung Kombinierte Versorgung Abfallwirtschaft Abwasserbeseitigung Gemeindestraßen Kreisstraßen Landesstraßen Bundesstraßen Straßenreinigung Parkeinrichtungen ÖPNV Sonstiger Personen- und Güterverkehr Öffentliches Grün / Landschaftsbau Öffentliche Gewässer / wasserbauliche
Anlage n nicht abschließend geprüft
Friedhofs- und Bestattungswesen Naturschutz und Landschaftspflege Land- und Forstwirtschaft Umweltschutzmaßnahmen Wirtschaftsförderung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Tourismus Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Abwicklung der Vorjahre Diese Zuordnung innerhalb der Produktbereiche entspricht den Erhebungsmerkmalen für die Finanzstatistik. Zusätzlich sind die Anforderungen der Fachstatistiken (u.a. Sozial- und Jugendhilfestatistik), für die eine Meldepflicht besteht, zu erfüllen. Wird von der empfohlenen Zuordnung abgewichen, ist sicher zu stellen, dass die statistischen Meldungen nach der dafür vorgegebenen Systematik erfüllt werden. Muster 12 zu § 33 Abs. 4 Kommunaler Verwaltungskontenrahmen (KVKR) Die Konten bis auf die Ebene „Hauptkonto“ und zusätzlich die Konten der Hauptkonten 420, 421, 460, 465, 723-725, 727, 728 sowie die Unterkonten und Konten des Hauptkontos 547 sind verbindlich. Die Konten der Ebenen "Konto" und "Unterkonto" sind ansonsten nicht verbindlich auszuprägen. Sie sind als Vorschlagskonten zu verstehen, falls die Kommune ihren Kontenplan tiefer gliedern möchte. Bei den in kursiver Schrift dargestellten Konten handelt es sich um Konten und Unterkonten, die zusätzliche statistische Anforderungen beinhalten. Auf die Ausprägung dieser Konten kann verzichtet werden, wenn die für die finanzstatistischen Erhebungen erforderlichen Informationen anderweitig ermittelt werden können. Die Spalte „Bereichsabgrenzung“ gibt einen Hinweis auf die nach dem Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (FPStatG) darzustellenden Bereichsabgrenzung. Die Kontengruppen 81 bis 84 sind für die für die Finanzrechnung erforderlichen Konten vorgesehen bzw. reserviert. Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Konten- Konten- Haupt- Konto Unter-Bereichsklasse gruppe konto konto abgrenzung | 035 A | Bezeichnung Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen - reserviert - - reserviert - Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte Konzessionen Gewerbliche Schutzrechte Ähnliche Rechte und Werte Lizenzen, DV-Software - reserviert - - reserviert - - reserviert - Geschäfts- oder Firmenwert, Investitionszuweisungen und -zuschüsse - reserviert - Geschäfts- oder Firmenwert - reserviert - - reserviert - - reserviert - Geleistete Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge Geleistete Investitionszuschüsse an Bund Geleistete Investitionszuschüsse an Land Geleistete Investitionszuschüsse an Gemeinden (GV) Geleistete Investitionszuschüsse an Zweckverbände und dergl. Geleistete Investitionszuschüsse an sonstigen öffentlichen Bereich Geleistete Investitionszuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Geleistete Investitionszuschüsse an sonstige öffentliche Sonderrechnungen Geleistete Investitionszuschüsse an private Unternehmen Geleistete Investitionszuschüsse an übrige Bereiche - reserviert - - reserviert - - reserviert - Seite 1 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto | Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände - reserviert - - reserviert - - reserviert - Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke - mit eigenen Bauten - Bebaute Grundstücke - mit fremden Bauten - Grundstücksgleiche Rechte Betriebsgebäude Schulgebäude Kindergärten, -tagesstätten und -horte, Jugend- und Freizeiteinrichtungen Alten- und Betreuungseinrichtungen Sportanlagen, Schwimm- und Hallenbäder Krankenhäuser Theater, Bürgerhäuser, Büchereien / Bibliotheken Brand- und Katastrophenschutzeinrichtungen Leichenhallen, sonstige Friedhofsgebäude Sonstige Betriebsgebäude Verwaltungsgebäude Andere Bauten Grundstückseinrichtungen - reserviert - - reserviert - Wohngebäude Infrastrukturvermögen - reserviert - Allgemeines Infrastrukturvermögen Bundesstraßen Landesstraßen Kreisstraßen Gemeindestraßen Wege, Plätze Sonstiges allgemeines Infrastrukturvermögen Kultur- und Naturgüter Kulturgüter Naturgüter Öffentliche Grünflächen Friedhofsanlagen - reserviert - Deiche, Polder und andere Gewässerbauten Deiche und Polder und deren Messeinrichtungen 064110 Deiche und Polder 064120 Messeinrichtungen Talsperren und deren Messeinrichtungen 064210 Talsperren 064220 Messeinrichtungen Sonstige Gewässerbauten und deren Messeinrichtungen 064910 Sonstige Gewässerbauten 064920 Messeinrichtungen Seite 2 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Öffentliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen Anlagen und Einrichtungen der Abfalleinsammlung Deponien Thermische Verwertungsanlagen Anlagen und Einrichtungen der Kreislaufwirtschaft - frei - Kanalisation Kläranlagen Nutzwasseranlagen Sonstige öffentliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen Wald (Grundstück inkl. Aufwuchs) - reserviert - - reserviert - - reserviert - Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung Anlagen und Maschinen der Energieversorgung und Betriebstechnik Anlagen der Energieversorgung und Betriebstechnik Maschinen der Energieversorgung und Betriebstechnik Anlagen der Materiallagerung und -bereitstellung Anlagen der Materiallagerung und -bereitstellung Maschinen der Materiallagerung und -bereitstellung Anlagen, Maschinen und Geräte der Materialbearbeitung Anlagen der Materialbearbeitung Maschinen und Geräte der Materialbearbeitung Anlagen für Wärme, Kälte und chemische Prozesse Anlagen für Wärme, Kälte und chemische Prozesse Maschinen für Wärme, Kälte und chemische Prozesse Anlagen für Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anlagen für Arbeitssicherheit und Umweltschutz Maschinen für Arbeitssicherheit und Umweltschutz Transportanlagen und ähnliche Betriebsvorrichtungen, Verpackungsanlagen und -maschinen Transport-, Verpackungs- und ähnliche Anlagen Transport-, Verpackungs- und ähnliche Maschinen Medienbestand der Bibliotheken und anderer Leistungseinrichtungen Sonstige Anlagen, Maschinen und Geräte und Reserveteile Sonstige Anlagen Sonstige Maschinen und Geräte und Reserveteile - reserviert - Geringwertige Anlagen und Maschinen (GWG) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Betriebsausstattung Andere Anlagen Werkstätteneinrichtungen und -geräte Werkzeuge, Werksgeräte und Modelle, Prüf- und Messmittel Lager- und Transporteinrichtungen Lebewesen und Pflanzen Sonstige andere Anlagen Fuhrpark - reserviert - - reserviert - Sonstige Betriebsausstattung Seite 3 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto | Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Geschäftsausstattung Büromaschinen, Organisationsmittel, Datenverarbeitungs- und Kommunikationsanlagen Büromöbel und sonstige Ausstattungsgegenstände - reserviert - Sonstige Geschäftsausstattung Geringwertige Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung (GWG) Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen Geleistete Anzahlungen auf Anlagen Geleistete Anzahlungen auf Maschinen, Betriebs- oder Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen auf Infrastrukturanlagen - reserviert - - reserviert - - reserviert - Anlagen im Bau Hochbau Tiefbau Sonstige Baumaßnahmen Infrastrukturanlagen im Bau - reserviert - - reserviert - - reserviert - Finanzanlagen - reserviert - Anteile an verbundenen Unternehmen, Sondervermögen Anteile an einem herrschenden oder einem mit Mehrheit beteiligten Unternehmen Anteile an einem herrschenden oder einem mit Mehrheit beteiligten Unternehmen 110010 Börsennotierte Aktien 110020 Nicht-börsennotierte Aktien 110090 Sonstige Anteile - reserviert - Anteile an Tochterunternehmen Anteile an Tochterunternehmen 112010 Börsennotierte Aktien 112020 Nicht-börsennotierte Aktien 112090 Sonstige Anteile Sondervermögen Eigenbetriebe 113090 Sonstige Anteile Sonstiges Sondervermögen 113990 Sonstige Anteile - reserviert - - reserviert - - reserviert - Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen 119010 Börsennotierte Aktien 119020 Nicht-börsennotierte Aktien 119090 Sonstige Anteile Seite 4 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto | | | | | Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung B5, C Ausleihungen an verbundene Unternehmen Gesichert durch Grundpfandrechte oder andere Sicherheiten - reserviert - - reserviert - - reserviert - Ungesichert - reserviert - - reserviert - - reserviert - Beteiligungen, Zweckverbände Beteiligungen an assoziierten Unternehmen Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 130010 Börsennotierte Aktien 130020 Nicht-börsennotierte Aktien 130090 Sonstige Anteile - reserviert - - reserviert - - reserviert - Verbände nach Bundes- und Landesrecht Zweckverbände 135090 Sonstige Anteile Wasser- und Bodenverbände 135190 Sonstige Anteile - reserviert - - reserviert - - reserviert - Andere Beteiligungen Andere Beteiligungen 139010 Börsennotierte Aktien 139020 Nicht-börsennotierte Aktien 139090 Sonstige Anteile B5, C Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Gesicherte Ausleihungen an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis - reserviert - - reserviert - - reserviert - Ungesicherte Ausleihungen an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis - reserviert - - reserviert - - reserviert - B, C Wertpapiere des Anlagevermögens Wertpapiere des Anlagevermögens C2, C3 Wertpapiere des Anlagevermögens an Bund C2, C3 Wertpapiere des Anlagevermögens an Land C2, C3 Wertpapiere des Anlagevermögens an Gemeinden (GV) C2, C3 Wertpapiere des Anlagevermögens an Zweckverbänden und dergl. C2, C3 Wertpapiere des Anlagevermögens an sonstigem öffentlichen Bereich C2, C3 Wertpapiere des Anlagevermögens an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen C2, C3 Wertpapiere des Anlagevermögens an sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen C2, C3 Wertpapiere des Anlagevermögens an Kreditinstituten Seite 5 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto | | Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung C2, C3 Wertpapiere des Anlagevermögens am sonstigen inländischen Bereich C2, C3 Wertpapiere des Anlagevermögens am sonstigen ausländischen Bereich - reserviert - - reserviert - - reserviert - Sonstige Wertpapiere B, C Sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen) B8, C Genossenschaftsanteile B Gesicherte sonstige Ausleihungen Gesicherte Ausleihungen an Bund Gesicherte Ausleihungen an Land Gesicherte Ausleihungen an Gemeinden (GV) Gesicherte Ausleihungen an Zweckverbände und dergl. Gesicherte Ausleihungen an sonstigen öffentlichen Bereich Gesicherte Ausleihungen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen Gesicherte Ausleihungen an Kreditinstitute Gesicherte Ausleihungen an sonstigen inländischen Bereich Gesicherte Ausleihungen an sonstigen ausländischen Bereich - reserviert - B Ungesicherte sonstige Ausleihungen Ungesicherte Ausleihungen an Bund Ungesicherte Ausleihungen an Land Ungesicherte Ausleihungen an Gemeinden (GV) Ungesicherte Ausleihungen an Zweckverbände und dergl. Ungesicherte Ausleihungen an sonstigen öffentlichen Bereich Ungesicherte Ausleihungen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen Ungesicherte Ausleihungen an Kreditinstitute Ungesicherte Ausleihungen an sonstigen inländischen Bereich Ungesicherte Ausleihungen an sonstigen ausländischen Bereich - reserviert - Ausleihungen an Bedienstete, an Organmitglieder und an Gesellschafter - reserviert - - reserviert - - reserviert - Übrige sonstige Finanzanlagen B, C - reserviert - B, C - reserviert - - reserviert - Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung Vorräte einschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe - reserviert - - reserviert - - reserviert - Geleistete Anzahlungen auf Vorräte Unfertige und fertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren Unfertige Erzeugnisse und Leistungen - reserviert - Fertige Erzeugnisse und Leistungen Waren Seite 6 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto | Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung - reserviert - - reserviert - - reserviert - Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und aus Investitionen Forderungen aus allgemeinen Zuweisungen und Zuschüssen Forderungen aus allgemeinen Zuweisungen und Zuschüssen gegen den Bund Forderungen aus allgemeinen Zuweisungen und Zuschüssen gegen das Land Forderungen aus allgemeinen Zuweisungen und Zuschüssen gegen Gemeinden (GV) Forderungen aus sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen Forderungen aus sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen gegen den Bund Forderungen aus sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen gegen das Land Forderungen aus sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen gegen Gemeinden (GV) Forderungen aus sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich Forderungen aus sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen Forderungen aus sonstigen Zuweisungen und Zuschüssen gegen private Unternehmen Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüssen gegen sonstige Bereiche - reserviert - - reserviert - - reserviert - Forderungen aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen Forderungen aus Investitionszuweisungen gegen den Bund Forderungen aus Investitionszuweisungen gegen das Land Forderungen aus Investitionszuweisungen gegen Gemeinden (GV) Forderungen aus Investitionszuweisungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich Forderungen aus Investitionszuweisungen gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen Forderungen aus Investitionszuschüssen gegen private Unternehmen Forderungen aus Investitionszuschüssen gegen sonstige Bereiche - reserviert - Forderungen aus Transferleistungen - reserviert - Wertberichtigungen zu Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüssen und Investitionszuwendungen Forderungen aus Steuern und Abgaben Forderungen aus Steuern - reserviert - - reserviert - Forderungen aus Gebühren - reserviert - Forderungen aus Beiträgen - reserviert - Sonstige Forderungen aus Abgaben Wertberichtigungen zu Forderungen aus Steuern und Abgaben Seite 7 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto | Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus privatrechtlichen Lieferungen und Leistungen (Inland) - reserviert - - reserviert - - reserviert - Forderungen aus privatrechtlichen Lieferungen und Leistungen (Ausland) - reserviert - - reserviert - Zweifelhafte Forderungen Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Einzelwertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Sondervermögen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüssen gegen verbundene Unternehmen und Sondervermögen Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüssen gegen verbundene Unternehmen und Sondervermögen Forderungen aus Investitionszuschüssen gegen verbundene Unternehmen und Sondervermögen Forderungen aus Steuern und Abgaben gegen verbundene Unternehmen und Sondervermögen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen und Sondervermögen Sonstige Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Sondervermögen Wertberichtigungen zu Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Sondervermögen Einzelwertberichtigungen zu Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Sondervermögen Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Sondervermögen Forderungen aus Zuschüssen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Forderungen aus Zuschüssen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Forderungen aus Investitionszuschüssen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Forderungen aus Steuern und Abgaben gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Sonstige Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Wertberichtigungen zu Forderungen bei Beteiligungsverhältnissen Einzelwertberichtigungen zu Forderungen bei Beteiligungen Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen bei Beteiligungen Sonstige Vermögensgegenstände Anrechenbare Vorsteuer Anrechenbare Vorsteuer 260110 Anrechenbare Vorsteuer (allgemeiner Steuersatz) 260120 Anrechenbare Vorsteuer (ermäßigter Steuersatz) Anrechenbare Vorsteuer bei innergemeinschaftlichem Erwerb Aufzuteilende Vorsteuer 260310 Aufzuteilende Vorsteuer (Mischsteuersatz) Seite 8 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto | | Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Aufzuteilende Vorsteuer bei innergemeinschaftlichem Erwerb - reserviert - Sonstige Umsatzsteuerforderungen - reserviert - Forderungen aus Sozialversicherung Forderungen an Bedienstete, Organmitglieder und an Gesellschafter Andere sonstige Forderungen Forderungen aus Versorgungsrücklagen Forderungen aus Versicherungsschäden Forderungen aus durchlaufenden Posten - reserviert - Andere sonstige Vermögensgegenstände B, C1 Wertpapiere Wertpapiere des Umlaufvermögens C1 Wertpapiere des Umlaufvermögens beim Bund C1 Wertpapiere des Umlaufvermögens beim Land C1 Wertpapiere des Umlaufvermögens bei Gemeinden (GV) C1 Wertpapiere des Umlaufvermögens bei Zweckverbänden und dergl. C1 Wertpapiere des Umlaufvermögens beim sonstigen öffentlichen Bereich C1 Wertpapiere des Umlaufvermögens bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen C1 Wertpapiere des Umlaufvermögens bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen C1 Wertpapiere des Umlaufvermögens bei Kreditinstituten C1 Wertpapiere des Umlaufvermögens beim sonstigen inländischen Bereich C1 Wertpapiere des Umlaufvermögens beim sonstigen ausländischen Bereich Eigene Anteile - reserviert - - reserviert - - reserviert - Finanzderivate - reserviert - - reserviert - Sonstige Wertpapiere Flüssige Mittel Guthaben bei Kreditinstituten Guthaben bei Kreditinstituten 280010 Guthaben bei Kreditinstituten (Bankverrechnungskonten) - reserviert - - reserviert - - reserviert - Schecks Guthaben bei Zentralbanken Guthaben bei der Landeszentralbank 287110 Guthaben bei der Landeszentralbank (Bankverrechnungskonto) Kasse Kasse Nebenkassen - reserviert - Seite 9 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto | | | | | | Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Aktive Rechnungsabgrenzung Aktive Rechnungsabgrenzung aus Lieferungen und Leistungen Aktive Rechnungsabgrenzung aus Zuweisungen und Zuschüssen - reserviert - - reserviert - - reserviert - Andere aktive Jahresabgrenzungsposten Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Eigenkapital und Rückstellungen Eigenkapital Netto-Position - reserviert - - reserviert - - reserviert - Kapitalrücklagen - reserviert - Stiftungskapital - reserviert - - reserviert - - reserviert - Gesetzliche, zweckgebundene und freie Rücklagen - reserviert - Gesetzliche Rücklagen, zweckgebundene Rücklagen Gebührenausgleichsrücklagen Sonstige zweckgebundene Rücklagen - reserviert - - reserviert - - reserviert - Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 325110 Budgetrücklagen Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses Sonderrücklagen Sonstige Sonderrücklagen - reserviert - Sonstige freie Rücklagen Ergebnisvortrag - reserviert - Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren 331010 Ordentliches Ergebnis Haushaltsjahr... Außerordentliche Ergebnisse aus Vorjahren Außerordentliche Ergebnisse aus Vorjahren 332010 Außerordentliches Ergebnis Haushaltsjahr... - reserviert - - reserviert - - reserviert - Jahresergebnis Ordentliches Ergebnis Außerordentliches Ergebnis - reserviert - - reserviert - - reserviert - Sonderposten mit Rücklageanteil - reserviert - - reserviert - - reserviert - Seite 10 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Sonderposten aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen und Investitionsbeiträgen A Sonderposten aus nicht rückzahlbaren Investitionszuweisungen vom öffentlichen Bereich (maßnahmenbezogen) Sonderposten aus Zuweisungen vom Bund Sonderposten aus Zuweisungen vom Land Sonderposten aus Zuweisungen von Gemeinden (GV) Sonderposten aus Zuweisungen von Zweckverbänden Sonderposten aus Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereich Sonderposten aus Zuschüssen von verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen Sonderposten aus Zuschüssen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen A Sonderposten aus nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen vom nicht öffentlichen Bereich (maßnahmenbezogen) Sonderposten aus Zuschüssen von privaten Unternehmen Sonderposten aus Zuschüssen von übrigen Bereichen A Sonderposten aus pauschalen Investitionszuweisungen vom öffentlichen Bereich Sonderposten aus pauschalen Investitionszuweisungen vom Bund Sonderposten aus pauschalen Investitionszuweisungen vom Land Sonderposten aus pauschalen Investitionszuweisungen von Gemeinden (GV) Sonderposten aus pauschalen Investitionszuweisungen von Zweckverbänden Sonderposten aus pauschalen Investitionszuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereich Sonderposten aus pauschalen Investitionszuschüssen von verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen Sonderposten aus pauschalen Investitionszuschüssen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen A Sonderposten aus pauschalen Investitionszuschüssen vom nicht öffentlichen Bereich Sonderposten aus Zuschüssen von privaten Unternehmen Sonderposten aus Zuschüssen von übrigen Bereichen Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Investitionszuweisungen vom öffentlichen Bereich Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuweisungen für Investitionen vom Bund Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuweisungen für Investitionen vom Land Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden (GV) Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden und dergl. Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuweisungen für Investitionen vom sonstigen öffentlichen Bereich Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuschüssen für Investitionen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuweisungen für Investitionen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Investitionszuschüssen vom nicht öffentlichen Bereich Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuschüssen für Investitionen von privaten Unternehmen Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren Zuschüssen für Investitionen vom übrigen Bereich A Sonderposten aus Investitionsbeiträgen Sonderposten aus Beiträgen - reserviert - Seite 11 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto | | | Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung - reserviert - A Sonstige Sonderposten Sonstige Sonderposten, maßnahmenbezogen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Verpflichtungen für eingetretene Pensionsfälle Verpflichtungen für unverfallbare Anwartschaften Verpflichtungen für verfallbare Anwartschaften Verpflichtungen aus Versorgungsrücklage Verpflichtungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern Beihilfeverpflichtungen gegenüber Beamten und Arbeitnehmern - reserviert - - reserviert - - reserviert - Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse Rückstellungen für Ertragsteuern Rückstellungen für Gewerbesteuer Rückstellungen für Körperschaftsteuer Rückstellungen für Kapitalertragsteuer Rückstellungen für ausländische Quellensteuer Rückstellungen für andere Ertragsteuern - reserviert - - reserviert - - reserviert - Rückstellungen für latente Steuern - reserviert - Rückstellungen für Finanzausgleich Rückstellungen für Kreisumlage Rückstellungen für Schulumlage Rückstellungen für LWV-Umlage Rückstellungen für Verbandsumlagen Rückstellungen für steuerähnliche Umlagen Sonstige Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse Sonstige Rückstellungen Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren - reserviert - - reserviert - - reserviert - Sonstige Rückstellungen aus ungewissen Verbindlichkeiten Rückstellungen für Urlaubs- und Zeitguthaben Rückstellungen für Abfindungen Rückstellungen für Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Schwerbehindertenausgleich Rückstellungen für Beiträge zur Unfallversicherung Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten Andere sonstige Rückstellungen aus ungewissen Verbindlichkeiten Seite 12 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto | | Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung - reserviert - C, D Anleihen Anleihen - reserviert - - reserviert - - reserviert - Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen B, C, D Kreditaufnahmen für Investitionen C2, C3, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim Bund C2, C3, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim Land C2, C3, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen bei Gemeinden (GV) C2, C3, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen bei Zweckverbänden und dergl. C2, C3, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim sonstigen öffentlichen Bereich C2, C3, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen C2, C3, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten C2, C3, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim sonstigen inländischen Bereich C2, C3, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen beim sonstigen ausländischen Bereich B, C, D Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung C1, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung beim Bund C1, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung beim Land C1, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung bei Gemeinden (GV) C1, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung bei Zweckverbänden und dergl. C1, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung beim sonstigen öffentlichen Bereich C1, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen C1, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung bei Kreditinstituten C1, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung beim sonstigen inländischen Bereich C1, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung beim sonstigen ausländischen Bereich - reserviert - - reserviert - - reserviert - Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditgebern Verbindlichkeiten aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen, -zuschüssen sowie Investitionsbeiträgen und besondere Finanzausgaben A, C Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen gegenüber Bund Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen gegenüber Land Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen gegenüber Gemeinden (GV) Seite 13 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto | | Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen gegenüber Zweckverbänden und dergl. Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen gegenüber sonstigen öffentlichen Bereichen Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen gegenüber sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen gegenüber privaten Unternehmen Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen gegenüber übrigen Bereichen - reserviert - - reserviert - - reserviert - C Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuweisungen vom öffentlichen Bereich Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuwendungen gegenüber dem Bund Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuwendungen gegenüber dem Land Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuwendungen gegenüber Gemeinden (GV) Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuwendungen gegenüber Zweckverbänden und dergl. Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuwendungen gegenüber sonstigen öffentlichen Bereichen Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuwendungen gegenüber sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuschüssen und Investitionsbeiträgen vom nicht öffentlichen Bereich Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuschüssen gegenüber privaten Unternehmen Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuschüssen gegenüber übrigen Bereichen C Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegenüber dem Bund Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegenüber dem Land Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegenüber Gemeinden (GV) Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegenüber Zweckverbänden und dergl. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegenüber sonstigen öffentlichen Bereichen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegenüber sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegenüber privaten Unternehmen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegenüber übrigen Bereichen - reserviert - - reserviert - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen C Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Inland) - reserviert - - reserviert - - reserviert - C Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Ausland) - reserviert - - reserviert - Seite 14 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto | | Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung C Verbindlichkeiten aus Kostenersatzleistungen und -erstattungen - reserviert - Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben Steuern - reserviert - - reserviert - - reserviert - Steuerähnliche Abgaben - reserviert - - reserviert - - reserviert - Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht B5, C, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei verbundenen Unternehmen, Sondervermögen C2, C3, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen bei verbundenen Unternehmen, Sondervermögen C1, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung bei verbundenen Unternehmen, Sondervermögen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen, Sondervermögen - reserviert - Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen gegenüber verbundenen Unternehmen und Sondervermögen Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen gegenüber verbundenen Unternehmen und Sondervermögen Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuweisungen und Zuschüssen gegenüber verbundenen Unternehmen und Sondervermögen Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Sondervermögen B5, C, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei Beteiligungen C2, C3, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen bei Beteiligungen C1, D Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung bei Beteiligungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen, Zweckverbände - reserviert - Verbindlichkeiten aus Zuschüssen gegenüber Beteiligungen Verbindlichkeiten aus Zuschüssen gegenüber Beteiligungen Verbindlichkeiten aus nicht zweckbestimmter Verwendung von Investitionszuweisungen gegenüber Beteiligungen Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen - reserviert - Sonstige Verbindlichkeiten Umsatzsteuer Umsatzsteuer 480010 Umsatzsteuer (allgemeiner Steuersatz) 480020 Umsatzsteuer (ermäßigter Steuersatz) Umsatzsteuervorauszahlung Umsatzsteuerzahllast - reserviert - - reserviert - Sonstige Steuerverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern Seite 15 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto | | | Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Verbindlichkeiten gegenüber Bediensteten, Organmitgliedern und Gesellschaftern Verwahrungen Verwahrgelder (treuhänderische Gelder) Durchlaufende Gelder Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen/ Leistungen - reserviert - Andere sonstige Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung aus Lieferungen und Leistungen Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuweisungen und Zuschüssen - reserviert - - reserviert - - reserviert - Sonstige passive Rechnungsabgrenzung Erträge Privatrechtliche Leistungsentgelte Umsatzerlöse Umsatzerlöse aus der Überlassung von Gebäuden und Räumen Umsatzerlöse aus der Überlassung von Rechten Umsatzerlöse aus der sonstigen Nutzung von Vermögen und Rechten - reserviert - - reserviert - - reserviert - Umsatzerlöse aus Handelswaren - reserviert - - reserviert - Sonstige Umsatzerlöse Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Öffentlich-rechtliche Verwaltungsgebühren Öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühren - reserviert - - reserviert - - reserviert - Erträge aus Bußgeldern und Verwarnungen - reserviert - - reserviert - - reserviert - Bestandsveränderungen / aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen an unfertigen Erzeugnissen und nicht abgerechneten Leistungen Bestandsveränderungen an unfertigen Erzeugnissen Bestandsveränderungen an unfertigen nicht abgerechneten Leistungen Bestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen Seite 16 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto | Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung - reserviert - - reserviert - - reserviert - Aktivierte Eigenleistungen Selbsterstellte Anlagen Sonstige aktivierte Eigenleistungen - reserviert - - reserviert - - reserviert - Sonstige betriebliche Erträge Nebenerlöse Nebenerlöse aus Vermietung und Verpachtung Erlöse aus Kantinenbetrieb Nebenerlöse aus der Abgabe von Energien und Abfällen Nebenerlöse aus Veranstaltungen Nebenerlöse aus Ablieferung aus Nebentätigkeiten Nebenerlöse aus anderen Nebenbetrieben Sonstige Nebenerlöse 530910 Konzessionsabgaben 530930 Fehlbelegungsabgabe 530990 Andere sonstige Nebenerlöse - reserviert - - reserviert - Erträge aus Schadensersatzleistungen B, C1 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Umlaufvermögens Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Umlaufvermögens beim Bund Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Umlaufvermögens beim Land Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Umlaufvermögens bei Gemeinden (GV) Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Umlaufvermögens bei Zweckverbänden und dergl. Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Umlaufvermögens beim sonstigen öffentlichen Bereich Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Umlaufvermögens bei verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Umlaufvermögens bei sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Umlaufvermögens bei Kreditinstituten Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Umlaufvermögens beim sonstigen inländischen Bereich Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Umlaufvermögens beim sonstigen ausländischen Bereich Erträge aus der Veräußerung von Finanzderivaten Erträge aus ähnlichen Entgelten - reserviert - Erträge aus der Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen (außer Instandhaltungsrückstellungen) Andere sonstige betriebliche Erträge Erträge aus der Abwicklung von Baumaßnahmen Steuererstattungen Andere sonstige betriebliche Erträge Seite 17 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Erträge aus Zuweisungen, Zuschüssen und Kostenerstattungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen Erträge aus allgemeinen Zuweisungen und Zuschüssen Allgemeine Zuweisungen vom Bund Allgemeine Zuweisungen vom Land 540100 Allgemeine Finanzzuweisungen des Landes nach FAG 540101 Schlüsselzuweisungen 540102 Zuweisung Grunderwerbsteuer 540109 Sonstige allgemeine Finanzzuweisungen des Landes Allgemeine Finanzzuweisungen der Gemeinden (GV) Sonstige allgemeine Finanzzuweisungen Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse Sonstige Zuweisungen 541010 Sonstige Zuweisungen der EU 541020 Sonstige Zuweisungen des Bundes, LAF, ERP-Sondervermögen 541030 Sonstige Zuweisungen des Landes 541031 Bedarfszuweisungen des Landes nach FAG, Landesausgleichsstock 541032 Vom Land überlassene Verwaltungskosten 541039 Andere sonstige Zuweisungen des Landes 541040 Sonstige Zuweisungen der Gemeinden (GV) 541041 Bedarfszuweisungen der Gemeinde (GV) nach FAG, Kreisausgleichsstock 541049 Andere sonstige Zuweisungen der Gemeinden (GV) 541050 Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden und dergl. 541060 Sonstige Zuweisungen vom sonstigen öffentlichen Bereich 541070 Sonstige Zuweisungen von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen 541080 Sonstige Zuweisungen von privaten Unternehmen 541090 Sonstige Zuweisungen von übrigen Bereichen A Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Zuweisungen für laufende Zwecke vom Bund Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land Zuweisungen für laufende Zwecke von Gemeinden (GV) Zuweisungen für laufende Zwecke von Zweckverbänden Zuweisungen für laufende Zwecke vom sonstigen öffentlichen Bereich Zuschüsse für laufende Zwecke von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Zuschüsse für laufende Zwecke von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Zuschüsse für laufende Zwecke von privaten Unternehmen Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen Schuldendiensthilfen A Schuldendiensthilfen 543000 Schuldendiensthilfen vom Bund 543010 Schuldendiensthilfen vom Land 543020 Schuldendiensthilfen von Gemeinden (GV) 543030 Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden und dergl. 543040 Schuldendiensthilfen von sonstigen öffentlichen Bereichen 543050 Schuldendiensthilfen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 543060 Schuldendiensthilfen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 543070 Schuldendiensthilfen von privaten Unternehmen 543080 Schuldendiensthilfen von übrigen Bereichen Seite 18 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Erträge aus Schuldenübernahmen (Schuldenerlass) - reserviert - - reserviert - Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen, Zuschüssen und Beiträgen für Investitionen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen vom öffentlichen Bereich Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuschüssen vom nicht öffentlichen Bereich Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionsbeiträgen Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten aus Investitionen Ersatz von sozialen Leistungen Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen 547010 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz; Kostenersatz 547020 Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtliche Unterhaltsverpflichtete (Leistungen Dritter) 547030 Leistungen von Sozialleistungsträgern (Leistungen Dritter) 547040 Sonstige Ersatzleistungen (Leistungen Dritter) 547050 Zinserträge darlehensweise gewährter Hilfen Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen 547110 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz; Kostenersatz 547120 Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtliche Unterhaltsverpflichtete (Leistungen Dritter) 547130 Leistungen von Sozialleistungsträgern (Leistungen Dritter) 547140 Sonstige Ersatzleistungen (Leistungen Dritter) 547150 Zinserträge darlehensweise gewährter Hilfen Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung 547200 Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende 547210 Leistungsbeteiligung beim Arbeitslosengeld II (ohne Unterkunft und Heizung) (§§ 19 ff SGB II)/ Optionsgemeinden 542420 Leistungsbeteiligung bei der Eingliederung von Arbeitsuchenden (§ 16 SGB II)/ Optionsgemeinden - reserviert - - reserviert - Leistungen des Landes aus der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - reserviert - Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich Erstattung von sozialen Leistungen vom öffentlichen Bereich 547800 Erstattung von sozialen Leistungen vom Bund 547810 Erstattung von sozialen Leistungen vom Land 547820 Erstattung von sozialen Leistungen von Gemeinden (GV) Sonstige Ersätze sozialer Leistungen A Kostenersatzleistungen und -erstattungen Kostenerstattungen vom Bund Kostenerstattungen vom Land Kostenerstattungen von Gemeinden (GV) Kostenerstattungen von Zweckverbänden und dergl. Kostenerstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich Kostenerstattungen von verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Beiteiligungen Kostenerstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Kostenerstattungen von privaten Unternehmen Seite 19 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto | Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Kostenerstattungen von übrigen Bereichen A Andere Kostenersatzleistungen und -erstattungen Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen Gemeinschaftssteuern Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer - reserviert - - reserviert - - reserviert - Kommunalsteuern Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Grunderwerbsteuer Andere Steuern 555911 Vergnügungssteuer für die Vorführung von Bildstreifen 555912 Sonstige Vergnügungssteuer einschl. Spielapparatesteuer 555920 Hundesteuer 555930 Getränkesteuer 555940 Gaststättenerlaubnissteuer 555950 Jagd- und Fischereisteuer 555960 Zweitwohnungssteuer 555990 Sonstige Steuern - reserviert - - reserviert - Erträge aus Umlagen Erträge aus LWV-Umlage Erträge aus Kreisumlage Erträge aus Schulumlage Erträge aus sonstigen Umlagen 558910 Erträge aus sonstigen Umlagen vom Land 558920 Erträge aus sonstigen Umlagen von Gemeinden (GV) Steuerähnliche Abgaben Steuerähnliche Abgaben (nicht zweckgebunden) 559110 Fremdenverkehrsabgaben 559120 Abgaben von Spielbanken 559190 Sonstige steuerähnliche Abgaben (nicht zweckgebunden) Steuerähnliche Abgaben (zweckgebunden) Erträge aus Beteiligungen und aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen, mit denen Verträge über Gewinngemeinschaft, Gewinnabführung oder Teilgewinnabführung bestehen Erträge aus Beteiligungen an anderen verbundenen Unternehmen Erträge von verbundenen Unternehmen aus Ausleihungen des Anlagevermögens Erträge aus Beteiligungen an nicht verbundenen Unternehmen, mit denen Verträge über Gewinngemeinschaft, Gewinnabführung oder Teilgewinnabführung bestehen Erträge aus anderen Beteiligungen Erträge von nicht verbundenen Unternehmen aus Ausleihungen des Anlagevermögens Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens - reserviert - - reserviert - - reserviert - Seite 20 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Zinsen und ähnliche Erträge - reserviert - Bankzinsen Bankzinsen Zinsen von Sparkassen - reserviert - Bürgschaftsprovisionen B Erträge aus Kredit-/ Darlehensvergabe an Gebietskörperschaften Erträge aus Kredit-/ Darlehensvergabe an Bund Erträge aus Kredit-/ Darlehensvergabe an Land Erträge aus Kredit-/ Darlehensvergabe an Gemeinden (GV) B Erträge aus Kredit-/ Darlehensvergabe an sonstigen Bereich Erträge aus Kredit-/ Darlehensvergabe an sonstige öffentliche Sonderrechnungen Erträge aus Kredit-/ Darlehensvergabe an sonstigen inländischen Bereich Erträge aus Kredit-/ Darlehensvergabe an sonstigen ausländischen Bereich Zinsen für Forderungen Säumniszuschläge Mahngebühren Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen Erträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens (soweit nicht verbundene Unternehmen) - reserviert - Übrige sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Übrige sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 579010 Agio 579090 Übrige sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - reserviert - Außerordentliche Erträge Erträge aus Spenden, Nachlässen und Schenkungen Erträge aus Vermögensveräußerungen Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen B Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagen 591300 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens an Bund 591310 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens an Land 591320 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens an Gemeinden (GV) 591330 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens an Zweckverbänden und dergl. 591340 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens an sonstigen öffentlichen Bereich 591350 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 591360 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens an sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen Seite 21 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung 591370 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens an Kreditinstituten 591380 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens am sonstigen inländischen Bereich 591390 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens am sonstigen ausländischen Bereich Zuschreibung Sachanlagen Erträge aus Zuschreibungen zu Anteilen an verbundenen Unternehmen Erträge aus dem Abgang von Anteilen an verbundenen Unternehmen Erträge aus dem Abgang von Anteilen an verbundenen Unternehmen 594010 Börsennotierte Anteile 594020 Nicht-börsennotierte Anteile 594090 Sonstige Anteile Erträge aus Zuschreibungen zu Anteilen an Beteiligungen Erträge aus dem Abgang von Anteilen an Beteiligungen Erträge aus dem Abgang von Anteilen an Beteiligungen 596010 Börsennotierte Anteile 596020 Nicht-börsennotierte Anteile 596090 Sonstige Anteile Erträge aus der Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Gewährleistungen usw. Periodenfremde Erträge Erträge aus der Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen für Instandhaltung Sonstige periodenfremde Erträge Sonstige außerordentliche Erträge Sonstige außerordentliche Erträge 599010 Abfindungen für Gebietsänderungen 599020 Konventionalstrafen 599090 Sonstige außerordentliche Erträge Betriebliche Aufwendungen Aufwendungen für Material, Energie und sonstige verwaltungswirtschaftliche Tätigkeit Rohstoffe/Material/Vorprodukte/Fremdbauteile Verbrauchsmaterial Aufwendungen für Büromaterial und Drucksachen der Verwaltung und ähnl. Einrichtungen Lehr- und Unterrichtsmittel Hilfsstoffe Betriebsstoffe/Verbrauchswerkzeuge Betriebsstoffe/Verbrauchswerkzeuge 603020 Praxis- und Laborbedarf, Arzneimittel Verpackungsmaterial (Materialbeschaffungskosten) Energie, Wasser, Abwasser Strom Gas Fernwärme Heizöl Treibstoffe Wasser Abwasser Materialaufwendungen für Reparatur und Instandhaltung Materialaufwand für Gebäude und Außenanlagen Materialaufwand für techn. Anlagen in Betriebsbauten Materialaufwand für Einrichtungen und Ausstattungen Seite 22 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Materialaufwand für Straßen, Wege, Plätze u.ä. Sonstiger Materialaufwand für Reparatur und Instandhaltung Aufwendungen für Berufskleidung, Arbeitsschutzmittel u. ä. Sonstiger Materialaufwand Reinigungsmaterial Übriger sonstiger Materialaufwand - reserviert - Aufwendungen für bezogene Leistungen Fremdleistungen für Erzeugnisse und andere Umsatzleistungen Fremdleistungen für die Auftragsgewinnung Entwicklungs-, Versuchs- und Konstruktionsarbeiten durch Dritte Aufwandsentschädigungen und sonstige Fremdleistungen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtl. Tätige (soweit nicht Hkto. 678) Aufwand für Leiharbeitskräfte Sonstige weitere Fremdleistungen Frachten und Fremdlager (inkl. Versicherungen und andere Nebenleistungen) Vertriebsprovisionen (sofern nicht Hkto. 676) Fremdinstandhaltung Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen (Bauunterhaltung) Instandhaltung von tech. Anlagen in Betriebsbauten Instandhaltung von Einrichtungen und Ausstattungen Instandhaltung von Fahrzeugen Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen Wartungskosten Sonstige Fremdinstandhaltung Sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen Aufwendungen für Fremdentsorgung Beleuchtungs-Contracting Fremdreinigung Andere sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen Skonti, Boni - reserviert - Entgelte Arbeitnehmer Entgelte für geleistete Arbeitszeit (einschl. tariflicher, vertraglicher oder arbeitsbedingter Zulagen) - reserviert - Entgelte für andere Zeiten (Urlaub, Feiertag, Krankheit) Urlaubsgeld Arbeitnehmer Sonderzuwendung Arbeitnehmer Sonstige Entgelte für andere Zeiten Freiwillige Zuwendungen Übergangsgelder/Abfindungen Arbeitnehmer Sachbezüge Entgelte an gewerbliche Auszubildende Ausbildungsentgelte für gewerbliche Auszubildende Überstundenentgelte/Zeitzuschläge gewerbliche Auszubildende Vermögenswirksame Leistungen gewerbliche Auszubildende Sonderzuwendungen gewerbliche Auszubildende Urlaubsgeld gewerbliche Auszubildende - reserviert - - reserviert - Sonstige Aufwendungen mit Entgeltcharakter Bezüge Beamte Dienst-, Amtsbezüge einschl. Zulagen Seite 23 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Dienst-, Amtsbezüge einschl. Zulagen für Beamte im Vorbereitungsdienst Dienst-, Amtsbezüge für andere Zeiten Sonderzuwendungen Beamte Urlaubsgeld Beamte Sonstige Bezüge für andere Zeiten - reserviert - - reserviert - Sachbezüge - reserviert - - reserviert - - reserviert - Sonstige Aufwendungen mit Bezügecharakter Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung Entgeltbereich Sonstige personalbezogene Zahlungen an Sozialversicherungsträger Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung - reserviert - Versorgungsbezüge Versorgungsbezüge Beamte Beihilfen an Versorgungsempfänger Aufwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen Zuführung zu Pensions- und Beihilfenrückstellungen Zuführung zu Pensionsrückstellungen Zuführung zu Beihilfenrückstellungen Zukunftssicherung / Zusatzversorgung Entgeltbereich Sonstige Aufwendungen für Altersversorgung Beihilfen und Unterstützungsleistungen an aktive Beamte und Arbeitnehmer Beihilfen Bezügebereich Beihilfen Entgeltbereich Fürsorge und Unterstützungsleistungen (Arbeitnehmer/ Beamte) Sonstige Personalaufwendungen Aufwendungen für Personalmaßnahmen Aufwendungen für Personaleinstellungen Aufwendungen für Personalumsetzungen Aufwendungen für Personalentlassungen Sonstige Aufwendungen für Personalmaßnahmen Aufwendungen für übernommene Fahrt- und Umzugskosten und Trennungsgeld Aufwendungen für Trennungsgeld Aufwendungen für übernommene Umzugskosten Aufwendungen für übernommene Fahrtkosten von Bediensteten Sonstige Aufwendungen für übernommene Fahrtkosten und ähnliche Kosten - reserviert - Aufwendungen für personenbezogene Versicherungen - reserviert - Aufwendungen für Dienstjubiläen Aufwendungen für Belegschaftsveranstaltungen - reserviert - - reserviert - Übrige sonstige Personalaufwendungen Abschreibungen - reserviert - Seite 24 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Abschreibungen auf Konzessionen und andere Schutzrechte Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwert Abschreibungen auf aktivierte Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge Sonstige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Abschreibungen auf Gebäude und Gebäudeeinrichtungen, Sachanlagen im Gemeingebrauch und Infrastrukturvermögen Abschreibungen auf technische Anlagen und Maschinen Abschreibungen auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Abschreibungen auf andere Anlagen Abschreibungen auf Betriebsausstattung Abschreibungen auf Fuhrpark Abschreibungen auf Geschäftsausstattung Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Steuerrechtliche Sonderabschreibungen auf Sachanlagen Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Umlaufvermögen (außer Wertpapiere) Abschreibungen auf Vorräte Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtungen Sonstige Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Umlaufvermögen - reserviert - Sonstige Abschreibungen Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Mieten, Pachten, Erbbauzinsen Leasing Lizenzen und Konzessionen Gebühren Leiharbeitskräfte (soweit nicht unter Hkto. 613) Bankspesen / Kosten des Geldverkehrs u.d. Kapitalbeschaffung Provisionen Prüfung, Beratung, Rechtsschutz Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten Aufwendungen für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Aufwendungen für betriebswirtschaftliche Beratungen und Ähnliches Aufwendungen für andere Beratungsleistungen Aufwendungen für Aufsichtsrat bzw. Beirat oder dergl. Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (auch Kostenerstattungen bei interkommunaler Zusammenarbeit, soweit nicht anderen Aufwandsarten zuordenbar) Aufwendungen für Kommunikation, Dokumentation, Information, Reisen, Werbung - reserviert - Aufwendungen für Zeitungen und Fachliteratur der Verwaltung und ähnlicher Einrichtungen Porto und Versandkosten Telefon, Datenübertragungskosten Datenübertragungskosten Telefonkosten Seite 25 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Amtliche Bekanntmachungen Reisekosten Repräsentation und Öffentlichkeitsarbeit Aufwendungen für Verfügungsmittel Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit Aufwendungen für Gästebewirtung (Repräsentation) Sonstige Aufwendungen für Repräsentation Werbung Geschenke bis 35 € Geschenke über 35 € Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung Sonstige Aufwendungen für Kommunikation Aufwendungen für Beiträge und Sonstiges sowie Wertkorrekturen Versicherungsbeiträge Beiträge für gebäudebezogene Versicherungen Kfz-Versicherungsbeiträge Beiträge für sonstige Versicherungen Beiträge zu Wirtschaftsverbänden und Berufsvertretungen, sonstige Vereinigungen Aufwendungen für Schadenersatzleistungen Aufwendungen für Sozialeinrichtungen Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX - reserviert - - reserviert - Einstellungen in sonstige Sonderposten - reserviert - Andere sonstige betriebliche Aufwendungen Bußgelder Säumniszuschläge Kurs- und Zahlungsdifferenzen Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen Weitere Aufwendungen Betriebliche Steuern - reserviert - Grundsteuer Kfz-Steuer - reserviert - Wechselsteuer Ein- und Ausfuhrzölle - reserviert - Verbrauchsteuern Sonstige betriebliche Steuern Aufwendungen für Zuweisungen, Zuschüsse und Kostenerstattungen sowie besondere Finanzaufwendungen Allgemeine Zuweisungen und Zuschüsse Allgemeine Zuweisungen und Zuschüsse an Bund Allgemeine Zuweisungen und Zuschüsse an Land Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse Aufwendungen aus Vermögensübertragungen Übrige sonstige Zuweisungen und Zuschüsse A Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Zuweisungen für laufende Zwecke an den Bund Zuweisungen für laufende Zwecke an das Land Zuweisungen für laufende Zwecke an Gemeinden (GV) Seite 26 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Zuweisungen für laufende Zwecke an Zweckverbände und dergl. Zuweisungen für laufende Zwecke an den sonstigen öffentlichen Bereich Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige öffentliche Sonderrechnungen Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche Schuldendiensthilfen A Schuldendiensthilfen 713000 Schuldendiensthilfen an den Bund 713010 Schuldendiensthilfen an das Land 713020 Schuldendiensthilfen an Gemeinden (GV) 713030 Schuldendiensthilfen an Zweckverbände 713040 Schuldendiensthilfen an den sonstigen öffentlichen Bereich 713050 Schuldendiensthilfen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 713060 Schuldendiensthilfen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 713070 Schuldendiensthilfen an private Unternehmen 713080 Schuldendiensthilfen an übrige Bereiche Schuldenübernahmen - reserviert - - reserviert - - reserviert - A Sonstige Erstattungen und Zuweisungen Sonstige Erstattungen an den Bund Sonstige Erstattungen an das Land Sonstige Erstattungen an Gemeinden (GV) Sonstige Erstattungen an Zweckverbände Sonstige Erstattungen an den sonstigen öffentlichen Bereich Sonstige Erstattungen an verbundene Unternehmen Sonstige Erstattungen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen Sonstige Erstattungen an private Unternehmen Sonstige Erstattungen an übrige Bereiche - reserviert - - reserviert - A Aufwendungen für sonstige Leistungen an Dritte (Transferleistungen) - reserviert - Aufwand aus Transferleistungen - personenbezogen - Aufwand aus Transferleistungen - sachbezogen - Leistungen an natürliche Personen nach SGB XII Sozialhilfeleistungen (SGB XII) an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen - reserviert - - reserviert - - reserviert - Sozialhilfeleistungen (SGB XII) an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen - reserviert - - reserviert - - reserviert - Leistungen an natürliche Personen nach SGB II (Optionsgemeinden) Seite 27 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto I I | Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende (nach § 22 SGB II) Leistungen zur Eingliederung von Arbeitsuchenden (nach § 16 SGB II) Einmalige Leistungen an Arbeitsuchende (§ 23 SGB II) Arbeitslosengeld II ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung (§§ 19 ff. SGB II) (Optionsgemeinden) Leistungen zur Eingliederung von Arbeitsuchenden (nach § 16 SGB II) (Optionsgemeinden) - reserviert - - reserviert - - reserviert - Sonstige soziale Leistungen an natürliche Personen Jugendhilfeleistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen Jugendhilfeleistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen Leistungen nach AsylBIG an natürliche Personen Leistungen zur Kriegsopferfürsorge an natürliche Personen Leistungen nach Heimkehrergesetz und §§ 276 und 276a LAG an natürliche Personen - reserviert - - reserviert - - reserviert - - reserviert - Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an Arbeitsgemeinschaften (nach SGB II) Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an Arbeitsgemeinschaften (nach § 22 SGB II) bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an Arbeitsgemeinschaften (nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB II) bei Leistungen zur Eingliederung von Arbeitsuchenden Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an Arbeitsgemeinschaften (nach § 23 SGB II) bei einmaligen Leistungen an Arbeitsuchende Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an Arbeitsgemeinschaften (nach §§ 19 ff. SGB II) beim Arbeitslosengeld II (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) / Optionsgemeinden Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen an Arbeitsgemeinschaften (nach § 16 Abs. 1, Abs. 2 SGB II) bei der Eingliederung von Arbeitsuchenden / Optionsgemeinden - reserviert - - reserviert - - reserviert - A Sonstige soziale Erstattungen Sonstige soziale Erstattungen an Bund Sonstige soziale Erstattungen an Land Sonstige soziale Erstattungen an Gemeinden (GV) Sonstige soziale Erstattungen an Zweckverbände und dergl. Sonstige soziale Erstattungen an sonstigen öffentlichen Bereich Sonstige soziale Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Sonstige soziale Erstattungen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen Sonstige soziale Erstattungen an private Unternehmen Sonstige soziale Erstattungen an übrige Bereiche - reserviert - Andere Aufwendungen für sonstige Leistungen an Dritte Seite 28 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto | | Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Aufwendungen für Ehrungen, Preisgelder und Stipendien Andere Aufwendungen für sonstige Leistungen an Dritte Sonstige Steuern und steuerähnliche Aufwendungen einschließlich gesetzliche Umlageverpflichtungen - reserviert - - reserviert - - reserviert - A Aufwendungen aus steuerähnlichen Umlagen und aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen Aufwendungen aus steuerähnlichen Umlagen Aufwendungen aus steuerähnlichen Umlagen an EU Aufwendungen aus steuerähnlichen Umlagen an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen Aufwendungen aus steuerähnlichen Umlagen an Land 735310 Krankenhausumlage Aufwendungen aus steuerähnlichen Umlagen an Gemeinden (GV) 735410 Kreisumlage 735420 Schulumlage 735430 LWV-Umlage 735490 Andere Umlagen Aufwendungen aus steuerähnlichen Umlagen an Zweckverbände und dergl. Sonstige Aufwendungen aus steuerähnlichen Umlagen Aufwendungen aus steuerähnlichen Abgaben Aufwendungen aus steuerähnlichen Abgaben Aufwendungen aus steuerähnlichen Abgaben an EU Aufwendungen aus steuerähnlichen Abgaben an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen Aufwendungen aus steuerähnlichen Abgaben an Land 736310 Abwasserabgabe Aufwendungen aus steuerähnlichen Abgaben an Gemeinden (GV) Aufwendungen aus steuerähnlichen Abgaben an Zweckverbände und dergl. Sonstige Aufwendungen aus steuerähnlichen Abgaben - reserviert - Steuerähnliche Aufwendungen aus der Zerlegung von Gemeinschaftssteuern Steuerähnliche Aufwendungen aus der Zerlegung von Gemeinschaftssteuern 738010 Gewerbesteuerumlage 738020 Grundsteuerausgleich 738030 Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit Andere Aufwendungen aus sonstigen Steuern und steuerähnlichen Aufwendungen Steuern vom Einkommen und Ertrag Gewerbesteuer Körperschaftsteuer Kapitalertragsteuer Ausländische Quellensteuer - reserviert - - reserviert - - reserviert - Sonstige Steuern vom Einkommen und Ertrag - reserviert - Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens und Verluste aus entsprechenden Abgängen - reserviert - - reserviert - Seite 29 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto | Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens - reserviert - - reserviert - - reserviert - Aufwendungen aus Verlustübernahme Sonstige Abschreibungen B Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen Bankzinsen Kredit- und Überziehungsprovisionen Auflösung von Disagio Bürgschaftsprovisionen Zinsen für sonstige Verbindlichkeiten Zinsen und ähnliche Aufwendungen an andere Kreditgeber Zinsen und ähnliche Aufwendungen an Bund Zinsen und ähnliche Aufwendungen an Land Zinsen und ähnliche Aufwendungen an Gemeinden (GV) Zinsen und ähnliche Aufwendungen an Zweckverbände und dergl. Zinsen und ähnliche Aufwendungen an sonstigen öffentlichen Bereich Zinsen und ähnliche Aufwendungen an Beteiligungen und Sondervermögen Zinsen und ähnliche Aufwendungen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen an sonstigen inländischen Bereich Zinsen und ähnliche Aufwendungen an sonstigen ausländischen Bereich - reserviert - - reserviert - Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen - reserviert - Außerordentlicher Aufwand - reserviert - Außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielles Anlagevermögen Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen - reserviert - - reserviert - Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens Verluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen - reserviert - - reserviert - Periodenfremde Aufwendungen - reserviert - Sonstige außerordentliche Aufwendungen Ergebniskonten Eröffnung/Abschluß Eröffnungsbilanzkonto Schlussbilanzkonto GuV-Konto Gesamtkostenverfahren Seite 30 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto I Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung - frei - - frei - - frei - Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Einzahlungskonten für Finanzrechnung) Einzahlungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten Einzahlungen aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten Einzahlungen aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Einzahlungen Einzahlungen aus Steuern und ähnlichen Erträgen einschließlich Einzahlungen aus gesetzlichen Umlagen Einzahlungen aus Transferleistungen Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeinen Umlagen Zinsen und Finanzeinzahlungen - reserviert - - reserviert - Sonstige Einzahlungen (Einzahlungskonten für Finanzrechnung) Einzahlungen aus Investitionszuweisungen, -zuschüsse sowie Investitionsbeiträgen - reserviert - Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens und des immateriellen Anlagevermögens Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens - reserviert - - reserviert - Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Begebung von Anleihen Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung Außerordentliche Einzahlungen Einzahlungen aus haushaltsunwirksamen Vorgängen Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Auszahlungskonten für Finanzrechnung) Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen Transferauszahlungen Auszahlungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sowie besondere Finanzausgaben Auszahlungen für Steuern einschließlich Auszahlungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Sonstige ordentliche Auszahlungen - reserviert - - reserviert - Sonstige Auszahlungen (Auszahlungskonten für Finanzrechnung) Auszahlungen für aktivierte Investitionszuweisungen und -zuschüsse Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für Investitionen in das bewegliche Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen - reserviert - Auszahlungen für die Tilgung von Investitionskrediten und Begebung von Anleihen Seite 31 von 32 Konten- Konten- Haupt- Konto klasse gruppe konto Kommunaler Verwaltungskontenrahmen Unter- Bereichskonto abgren-Bezeichnung zung Auszahlungen für die Tilgung von Liquiditätskrediten Außerordentliche Auszahlungen Auszahlungen für haushaltsunwirksame Vorgänge Korrekturkonten zu den Erträgen der Kontenklasse 5 Korrekturkonten zu den Aufwendungen der Kontenklasse 6 Korrekturkonten zu den Aufwendungen der Kontenklasse 7 Kurzfristige Erfolgsrechnung (KER) Gesamtkostenverfahren Innerjährige Rechnungsabgrenzung Aktive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung Kosten- und Leistungsrechnung - frei - - frei - - frei - - frei - - frei - - frei - - frei - - frei - - frei - - frei - Seite 32 von 32 Muster13 zu§5Abs. 1und2 Vermerke,Erläuterungen Zahlderam 30.Juni20.. tatsächlich besetzten Stellen Zahlder Stellen nachdem Stellenplan220.. Beamte zusammen120.. Stellenplan TeilA:Beamte BesoldungsgruppennachdemHessischenBesoldungsgesetz gehobenermittlererDiensthöhererDienstDienst ….A12A13A13A14A15A16B2 -Blatt1- I.Gemeindeverwaltung BezeichnungTeilhaushalt …. 1Stellenplan20..2Stellenplan20..2Zahlderam30.Juni20..besetzten Stellen II.SondervermögenmitSonderrechnungen JedesSondervermögenistfürsichaufzuführen. Vermerke,Erläuterungen Zahlderam 30.Juni20.. tatsächlich besetzten Stellen Zahlder Stellen nachdem Stellenplan220.. Arbeitnehmer zusammen120.. Stellenplan TeilB:Arbeitnehmer EntgeltgruppennachdemTarifvertragfürdenöffentli- chenDienst …………………………….12131415 -Blatt2- BezeichnungTeilhaushalt 1Stellenplan20..2Stellenplan20..2Zahlderam30.Juni20..besetztenStellen Erläuterungen zusammen Zahldertatsächlich besetztenStellen2am30.06.20.. Arbeitnehmer Beamte zusammen Stellenplan TeilC:Zusammenstellung ZahlderStellen220.. ArbeitnehmerBeamte zusammen ZahlderStellen120.. Arbeitnehmer Beamte Bezeichnung -Blatt3- Teilhaushalt Insgesamt Haushaltsjahr Vorjahr 1 2 Muster 14 zu § 46 Gesamtergebnisrechnung - Euro - Posi-Konten Bezeichnung tion 1 2 3 1 50 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2 51 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3 548-549 Kostenersatzleistungen und -erstattungen 4 52 Vergleich Fortge- fortge-Ergebnis schriebener Ergebnis schriebener des Vorjah- Ansatz des des Haus- Ansatz / res Haushalts- haltsjahres Ergebnis 20.. jahres 20.. des Haus- 20.. haltsjahres (Sp. 5./. Sp. 6) 4 5 6 7 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich 5 55 Erträge aus gesetzlichen Umlagen 6 547 Erträge aus Transferleistungen 7 540-543 Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Inves- 8 546 titionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen 9 53 Sonstige ordentliche Erträge Summe der ordentlichen Erträge (Positionen 1 bis 9) 62, 63, 11 640-643, Personalaufwendungen 647-649, 12 644-646 Versorgungsaufwendungen 60, 61, 13 67-69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14 66 Abschreibungen 15 71 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen 16 73 Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen 17 72 Transferaufwendungen 18 70, 74, 76 Sonstige ordentliche Aufwendungen Summe der ordentlichen Aufwendungen (Positionen 11 bis 18) 20 Verwaltungsergebnis (Position 10./. Position 19) 21 56, 57 Finanzerträge 22 77 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 23 Finanzergebnis (Position 21./. Position 22) Ordentliches Ergebnis (Position 20 und Position 23) 25 59 Außerordentliche Erträge 26 79 Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis (Position 25./. Position 26) 28 Jahresergebnis (Position 24 und Position 27) Muster 15 zu § 47 Abs. 1 Gesamtfinanzrechnung - Euro - - Teil A - Posi-Bezeichnung tion 1 2 1 Jahresergebnis der Gesamtergebnisrechnung Vergleich Fortge- fortgeschriebe- Ergebnis schriebe-Ergebnis ner An- des ner Andes satz des Haus- satz / Vorjahres Haus- haltsjah- Ergebnis 20.. haltsjah- res des Hausres 20.. haltsjah- 20.. res (Sp. 4./. Sp. 5 3 4 5 6 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens - Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen und -zuschüsse 4 +/- Zunahme/Abnahme von Rückstellungen -/+ Erträge/Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens +/- Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge (einschließlich sonstige außerordentliche Erträge und Aufwendungen) -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 9 Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit (Positionen 1 bis 8) Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und –zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen 11 + Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens und des immateriellen Anlagevermögens - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen (davon: Auszahlungen für aktivierte Investitionszuweisungen und -zuschüsse) + Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens (davon: Einzahlungen aus der Tilgung von gewährten Krediten davon: Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition) - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen (davon: Auszahlungen aus der Gewährung von Krediten davon: Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition) Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit (Positionen 10 bis 14) Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und der Begebung von Anleihen (davon: Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten) 17 - Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten und Anleihen (davon: Auszahlungen aus der Tilgung von Kassenkrediten) Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit (Positionen 16 und 17) 19 Einzahlungen aus fremden Finanzmitteln 20 - Auszahlungen aus fremden Finanzmitteln Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag aus haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgängen (Position 19./. Position 20) 22 Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbedarf (Summe aus Positionen 9, 15, 18 und 21) 23 Finanzmittelbestand am Anfang des Haushaltsjahres 24 Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres (Position 22 und Position 23) § Muster 16 zu § 47 Abs. 2 und 3 Gesamtfinanzrechnung - Euro - - Teil B - Posi-Bezeichnung tion 1 2 1 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3 Kostenersatzleistungen und -erstattungen Vergleich Ergebnis Ergebnis des Ergebnis des Haushaltsdes Vor-Haushalts- jahres/Ergebjahres jahres nis des 20.. 20.. Vorjahres (Sp. 3./. Sp. 4) 3 4 5 Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen 5 Einzahlungen aus Transferleistungen 6 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen 7 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen Sonstige ordentliche Einzahlungen und sonstige außerordentliche Einzahlungen, die sich nicht aus Investitionstätigkeit ergeben Summe Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Positionen 1 bis 8) 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 13 Auszahlungen für Transferleistungen Auszahlungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sowie besondere Finanzauszahlungen Auszahlungen für Steuern einschließlich Auszahlungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen 16 Zinsen und ähnliche Auszahlungen Sonstige ordentliche Auszahlungen und sonstige außerordentliche Auszahlungen, die sich nicht aus Investitionstätigkeit ergeben Summe Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Positionen 10 bis 17) Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit (Position 9./. Position 18) Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und –zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens und des immateriellen Anlagevermögens Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens (davon: Einzahlungen aus der Tilgung von gewährten Krediten davon: Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition) 23 Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Positionen 20 bis 22) 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für Investitionen in das sonstige Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen (davon: Auszahlungen für aktivierte Investitionszuweisungen und –zuschüsse) 27 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen (davon: Auszahlungen aus der Gewährung von Krediten davon: Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition) 28 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Positionen 24 bis 27) Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag aus Investitionstätigkeit (Position 23./. Position 28) Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen und Begebung von 30 Anleihen (davon: Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten) Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und inneren Darlehen für Investitionen und Begebung von 31 Anleihen (davon: Auszahlungen aus der Tilgung von Kassenkrediten) Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag aus Finanzierungstätigkeit (Position 30./. Position 31) 33 Einzahlungen aus fremden Finanzmitteln 34 Auszahlungen aus fremden Finanzmitteln Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag aus haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgängen (Position 33./. Position 34) Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag des Haushaltsjahres (Summe aus Positionen 19, 29, 32 und 35) 37 Finanzmittelbestand am Anfang des Haushaltsjahres Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres (Position 36 und Position 37) Produktbereich/Produktgruppe/Produkt: Alternativ: Organisationseinheit: Produktbereich/Produktgruppe/Produkt: Muster 17 zu § 48 Abs. 1 Teilergebnisrechnung - Euro - Posi-Konten Bezeichnung tion 1 2 3 Ordentliche Erträge . . . Summe der ordentlichen Erträge Ordentliche Aufwendungen . . . Summe der ordentlichen Aufwendungen Verwaltungsergebnis Finanzergebnis Ordentliches Ergebnis Außerordentliches Ergebnis Vergleich Fortge- fortge-Ergebnis Ergebnis schriebe- schriebedes Hausdes Vor- ner Ansatz ner Ansatz haltsjahres des Haus- / Ergebnis jahres 20.. haltsjahres des Haus- 20.. 20.. haltsjahres (Sp. 5./. Sp. 6) 4 5 6 7 Jahresergebnis vor internen Leistungsbeziehungen Ergebnis der internen Leistungsbeziehungen Jahresergebnis nach internen Leistungsbeziehungen Produktbereich/Produktgruppe/Produkt: Alternativ: Organisationseinheit: Produktbereich/Produktgruppe/Produkt: Muster 18 zu § 48 Abs. 1 Teilfinanzrechnung - Investitionstätigkeit - - Euro - Posi-Bezeichnung tion 1 2 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit . . . Summe investive Einzahlungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit . . . Summe investive Auszahlungen Fortge- Vergleich Ergebnis schriebener Ergebnis Ansatz / Erdes Vorjah- Ansatz des des Haus- gebnis des res Haushalts- haltsjahres Haushaltsjah- 20.. jahres 20.. res 20.. (Sp. 4./. Sp. 5) 3 4 5 6 Saldo aus Investitionstätigkeit (Einzahlungen./. Auszahlungen) Muster 19 zu § 49 Vermögensrechnung (Bilanz) zum … - Euro - Ergebnis Ergebnis Position Bezeichnung 1 2 20.. 20.. 1 2 3 4 Aktiva 1 Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.1.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte 1.1.2 Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken 1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen 1.2.4 Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung 1.2.5 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.3.3 Beteiligungen 1.3.4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.6 Sonstige Ausleihungen (sonstige Finanzanlagen) 2 Umlaufvermögen 2.1 Vorräte einschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.2 Fertige und unfertige Erzeugnisse, Leistungen und Waren 2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.3.1 Forderungen aus Zuweisungen, Zuschüssen, Transferleistungen, Investitionszuweisungen und –zuschüssen und Investitionsbeiträgen 2.3.2 Forderungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 2.3.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.3.4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen 2.3.5 Sonstige Vermögensgegenstände 2.4 Flüssige Mittel 3 Rechnungsabgrenzungsposten Nicht durch Eigenkapital ge- deckter Fehlbetrag Ergebnis Ergebnis Position Bezeichnung 1 2 20.. 20.. 5 6 7 8 Passiva 1 Eigenkapital 1.1 Netto-Position 1.2 Rücklagen und Sonderrücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 1.2.4 Sonderrücklagen 1.2.4.1 Stiftungskapital 1.2.4.2 Sonstige Sonderrücklagen 1.3 Ergebnisverwendung 1.3.1 Ergebnisvortrag 1.3.1.1 Ordentliche Ergebnisse aus Vorjahren 1.3.1.2 außerordentliche Ergebnisse aus Vorjahren 1.3.2 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1.3.2.1 Ordentlicher Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 1.3.2.2 Außerordentlicher Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2 Sonderposten 2.1 Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen, –zuschüsse und Investitionsbeiträge 2.1.1 Zuweisungen vom öffentlichen Bereich 2.1.2 Zuschüsse vom nicht öffentlichen Bereich 2.1.3 Investitionsbeiträge 2.2 Sonstige Sonderposten 3 Rückstellungen 3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.2 Rückstellungen für Finanzausgleich und Steuerschuldverhältnisse 3.3 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien 3.4 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 3.5 Sonstige Rückstellungen 4 Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 4.2.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.2.2 Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Kreditgebern davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Position Bezeichnung 1 2 (Fortsetzung) Summe Aktiva 1 Ergebnis des Haushaltsjahres 2 Ergebnis des Vorjahres Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis 1 ² Position Bezeichnung 1 2 20.. 20.. 20.. 20.. 3 4 5 6 7 8 4.2.3 Sonstige Verbindlichkeiten aus Krediten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.3 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 4.4 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen, Transferleistungen und Investitionszuweisungen und – zuschüssen sowie Investitionsbeiträgen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.6 Verbindlichkeiten aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 4.7 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und Sondervermögen 4.8 Sonstige Verbindlichkeiten 5 Rechnungsabgrenzungsposten Summe Passiva Muster20 zu§52Abs. 1 Standam Endedes Vorjahres 10 Standam Endedes Haushalts- jahres (2+3-4+5+6-8) 9 Abschrei- bungen kumuliert - 8 Abschrei- bungen des Haushalts- jahres 7 Übersicht überdenStanddesAnlagevermögens(Anlagenspiegel) -1000EUR- ZugängezuAbgängezuUmbu-Zuschrei- AK/HKdesAK/HKdeschungenbungen Haushalts-Haushalts-zuAK/HKdes jahresjahresdesHaushalts- Haushalts-jahres jahres +-+/-+ 6543 Gesamte Anschaffungs- /Herstellungs- kostenam Beginndes Haushalts- jahres 2 Anlagevermögen 1 1.ImmaterielleVermögensgegenstände 1.1Konzessionen,Lizenzenundähnliche Rechte 1.2GeleisteteInvestitionszuweisungenund -zuschüsse Summe1. 2.Sachanlagevermögen 2.1Grundstückeundgrundstücksgleiche Rechte 2.2Bauten,einschließlichBautenauf fremdenGrundstücken 2.3SachanlagenimGemeingebrauch, Infrastrukturvermögen 2.4AnlagenundMaschinenzur Leistungserstellung 2.5AndereAnlagen,Betriebs-und Geschäftsausstattung 2.6GeleisteteAnzahlungenundAnlagenim Bau Summe2. 3.Finanzanlagevermögen 3.1AnteileanverbundenenUnternehmen 3.2Ausleihungenanverbundene Unternehmen 3.3Beteiligungen 3.4AusleihungenanUnternehmen,mit deneneinBeteiligungsverhältnisbesteht 3.5WertpapieredesAnlagevermögens 3.6SonstigeFinanzanlagen Summe3. Gesamtsumme(1.bis3.)
§ 28a nicht abschließend geprüft
Elektronische Bereitstellung von Finanzdaten (1) Die Gemeinden sind verpflichtet, den Aufsichtsbehörden auf Anforderung in elektronischer Form Daten aus ihrem Finanzwesen zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung umfasst insbesondere Daten der Eröffnungsbilanzen, der Jahresabschlüsse, zur voraussichtlichen Haushaltsentwicklung, zum Haushaltsausgleich, zur Liquidität sowie zur Verschuldung. § 1 Abs. 5 Nr. 11 und § 60 Satz 2 bleiben unberührt.
(2) Die Erhebung der Daten nach Abs. 1 Satz 1 erfolgt durch das Datenbanksystem „Kommunal Data“. Der Zugang zu Kommunal Data wird den Gemeinden und den Aufsichtsbehörden von dem für kommunale Angelegenheiten zuständigen Ministerium zur Verfügung gestellt. Die Datenerfassung im System erfolgt durch die Gemeinde.