Gesetze / Landesrecht Hessen / Hanau-Auskreisungsgesetz
Hanau-Auskreisungsgesetz§ 3 Auseinandersetzung
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2025 Nr. 16 · Stand: 12.02.2026
Die Rechtsfolgen der Grenzänderung und die Auseinandersetzung werden nach § 15 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. September 2020 (GVBl. S. 573), einem Grenzänderungsvertrag zwischen dem Main-Kinzig-Kreis und der Stadt Hanau überlassen, der der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf. Der Grenzänderungsvertrag mit dem Genehmigungsvermerk ist von der Aufsichtsbehörde im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekanntzumachen.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.