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Hanau-Auskreisungsgesetz

§ 1 Kreisfreiheit der Stadt Hanau

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2025 Nr. 16 · Stand: 12.02.2026

Die Stadt Hanau wird nach § 4a Abs. 1 Satz 3, § 149 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90), mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zur kreisfreien Stadt erklärt und aus dem Main-Kinzig-Kreis ausgegliedert.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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