Gesetze / Landesrecht Hessen / 323-139
Verordnung über die Gewährung von Leistungsbezügen im Bereich der Verwaltungsfachhochschulen (VFHLeistBVO)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2006 Nr. 20, vom 31.10.2006, verkündet am 22.11.2006
Fundstellen
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31.10.2006 Verkündung
Verordnung über die Gewährung von Leistungsbezügen im Bereich der Verwaltungsfachhochschulen (VFHLeistBVO)
GVBl. 2006 Nr. 20, S. 599
verkündet am: 22.11.2006
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23.11.2011 Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Leistungsbezügen im Bereich der Verwaltungsfachhochschulen
GVBl. 2011 Nr. 24, S. 753 (Artikel 1)
in Kraft: 09.12.2011
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07.10.2016 Änderung
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Leistungsbezügen im Bereich der Verwaltungsfachhochschulen
GVBl. 2016 Nr. 15, S. 187 (Artikel 1)
in Kraft: 08.11.2016
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07.10.2016 Außerkrafttreten
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Leistungsbezügen im Bereich der Verwaltungsfachhochschulen
GVBl. 2016 Nr. 15, S. 187 (Artikel 1)
außer Kraft seit: 01.01.2025
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.