Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-195
Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten und Versorgungsangelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 6, vom 26.03.2012, verkündet am 13.04.2012
Fundstellen
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26.03.2012 Verkündung
Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten und Versorgungsangelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst und zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Versorgung der Mitglieder der Landesregierung und ihrer Hinterbliebenen und auf dem Gebiet des Beamtenversorgungsrechts in der Landesverwaltung
GVBl. 2012 Nr. 6, S. 62 (Artikel 1)
verkündet am: 13.04.2012
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19.08.2013 Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten und Versorgungsangelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
GVBl. 2013 Nr. 21, S. 531 (Artikel 1)
in Kraft: 31.08.2013
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13.01.2014 Änderung
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten und Versorgungsangelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
GVBl. 2014 Nr. 2, S. 21 (Artikel 1)
in Kraft: 25.01.2014
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12.04.2018 Aufhebung
Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
GVBl. 2018 Nr. 6, S. 164
außer Kraft seit: 10.05.2018
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.