Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-176
Verordnung über die Einrichtung von Landesfamilienkassen im Land Hessen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 72 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (Hessische Landesfamilienkassenverordnung - HLFamKVO)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2006 Nr. 25, vom 22.12.2006, verkündet am 29.12.2006
Fundstellen
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22.12.2006 Verkündung
Verordnung über die Einrichtung von Landesfamilienkassen im Land Hessen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 72 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (Hessische Landesfamilienkassenverordnung - HLFamKVO)
GVBl. 2006 Nr. 25, S. 773
verkündet am: 29.12.2006
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09.12.2008 Aufhebung
Verordnung über die Einrichtung von Landesfamilienkassen im Land Hessen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 72 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (Hessische Landesfamilienkassenverordnung – HLFamKVO)
GVBl. 2008 Nr. 25, S. 1049
außer Kraft seit: 31.12.2008
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.