Gesetze / Landesrecht Hessen / 310-103
Verordnung zur Einrichtung einer Härtefallkommission nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2005 Nr. 5, vom 22.02.2005, verkündet am 28.02.2005
Fundstellen
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22.02.2005 Verkündung
Verordnung zur Einrichtung einer Härtefallkommission nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes
GVBl. 2005 Nr. 5, S. 105
verkündet am: 28.02.2005
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30.09.2008 Aufhebung
Gesetz zur Einrichtung einer Härtefallkommission (Härtefallkommissionsgesetz – HFKG)
GVBl. 2008 Nr. 18, S. 842
außer Kraft seit: 15.10.2008
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.