Gesetze / Landesrecht Hessen / VwKostO-MWK

VwKostO-MWK

Anlage
Verwaltungskostenverzeichnis

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2014 Nr. 1 · Stand: 14.05.2026

Nr.GegenstandBemessungsgrundlageGebühr EUR
1234
1Amtshandlungen des Ministeriums
11Einzelfallprüfung für den Bereich ausländischer Hochschulabschlüsse, akademischer Grade und Titel nach § 27 des Hessischen Hochschulgesetzes (HessHG)60 bis 160
12Verwaltungsverfahren zur Anerkennung einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung nach § 60 Abs. 2 Satz 4 HessHG (Gleichstellungs- oder Anerkennungsbescheid)120 bis 170
13Einfache Bescheinigung über das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung (z. B. bei beruflich Qualifizierten nach § 60 Abs. 6 HessHG)60
14Staatliche Anerkennungen
142Staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin oder -pädagoge und als Sozialarbeiterin oder -arbeiter aufgrund hessischer Abschlüsse (§ 1 Abs. 1 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen i. d. F. vom 6. Juni 1995 – Altfälle)65
144Genehmigung oder Anerkennung der Errichtung oder der Erweiterung einer nichtstaatlichen Hochschule oder Berufsakademie § 3 Abs. 1 Satz 2 HVwKostG ist nicht anzuwenden.1 000 bis 5 000
145Anerkennung einer Ergänzungsschule, die überwiegend oder ausschließlich eine musikalische oder künstlerische Ausbildung vermittelt600 bis 3 000
146Verleihung der Bezeichnung „Professorin“, „Professor“, „außerplanmäßige Professorin“ oder „außerplanmäßiger Professor“ nach § 117 Abs. 2 oder § 118 HessHG oder nach § 6 des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien200
15Genehmigung der dauerhaften Ausfuhr von Kulturgut nach der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 oder nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Kulturgutschutzgesetz50 bis 600
151bei einem finanziellen Wert des Kulturgutes (§ 24 Abs. 4 Kulturgutschutzgesetz) von unter 1 000 EURgebührenfrei
16Genehmigung der vorübergehenden Ausfuhr von Kulturgut nach der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 oder nach § 24 Abs. 1 Nr. 2, § 25 oder § 26 Kulturgutschutzgesetzgebührenfrei
17Verbindliche Feststellung nach § 14 Abs. 7 Kulturgutschutzgesetz50 bis 1 000
171aufgrund eines externen Gutachtens Die Kosten für das externe Gutachten werden als Auslagen erhoben.gebührenfrei
18Ausstellung einer Zweitschrift oder Ersatzbescheinigung in den Fällen der Nr. 11 bis 1540 bis 160
2Amtshandlungen der Hochschulen
21Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte Die Gebühr ermäßigt sich auf 50 EUR, wenn eine zur Prüfung zugelassene Person an der Prüfung nicht teilnimmt.250
211sonstige Zugangs- oder Eignungsprüfung50
22Verwaltungsverfahren zur Anerkennung einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (Gleichstellungs- oder Anerkennungsbescheid)120 bis 170
23Staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin oder -pädagoge, Sozialarbeiterin oder -arbeiter sowie als Heilpädagogin oder -pädagoge aufgrund deutscher Abschlüsse (§ 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Heilpädagoginnen und -pädagogen)65
231Staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin oder -pädagoge, Sozialarbeiterin oder -arbeiter sowie als Heilpädagogin oder -pädagoge aufgrund ausländischer Abschlüsse (§ 6 des Sozialberufeanerkennungsgesetzes vom 21. Dezember 2010 (GVBl. I S. 614), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. November 2025 (GVBl. 2025 Nr. 29), in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes vom 6. Dezember 2011, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. August 2023)100 bis 600
232Anerkennung einer gleichwertigen Ausbildung nach § 25b Abs. 1 Nr. 13 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 31), in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes100 bis 600
24Durchführung, Begleitung und Organisation einer Ausgleichsmaßnahme im Rahmen des Verfahrens zur staatlichen Anerkennung als Sozialpädagogin oder -pädagoge, Sozialarbeiterin oder -arbeiter sowie als Heilpädagogin oder -pädagoge aufgrund ausländischer Abschlüsse (§ 6 des Sozialberufeanerkennungsgesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 2 und § 11 des Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes)100 bis 600
25Ausstellen einer Zweitschrift
251des Studienausweises15
252des Studienausweises in Form einer Chip-Karte15
253eines Abschlussdokuments (Zeugnis, Urkunde, Diploma-Supplement, Transcript of Records oder vergleichbares Dokument)55
254Übersetzung eines Abschlussdokuments im Einzelfall100
26Ausstellung einer Leistungsübersicht oder einer detaillierten Studienbescheinigung, die nicht im Zusammenhang mit einer Sozialleistung (z. B. einer Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung) steht55
27Bearbeitung aufgrund Säumnis bei
271verspätet beantragter Immatrikulation oder bei verspäteter Rückmeldung30
272Rücktritt von der Immatrikulation30
28Ersatzbeschaffung eines verlorenen Garderobenschlüssels oder Schließfachschlüssels oder Zahlencodes für Schließfach oder Garderobe Bei Ersatz des Schlosses oder des Zylinders sind die entstehenden Kosten zusätzlich als Auslagen zu erstatten.20
3Amtshandlungen der wissenschaftlichen Bibliotheken
31Bearbeitung bei Verlust oder Beschädigung
311Neuausfertigung eines in Verlust geratenen Benutzerausweises oder Abmeldung bei verlorenem Ausweis20
312Verfahren bei Verlust oder Beschädigung eines Mediumsje Medium15
32Mahnungen wegen Überschreitung der Leihfrist von Medienwerken und sonstigen Gegenständenje Leihschein, bei maschineller Verbuchung je Band oder Stück
3211. oder 2. Mahnung3
3223. Mahnung6
33Bestellung und Bereitstellung von Literatur Kosten, die von der verleihenden Bibliothek der empfangenden Bibliothek in Rechnung gestellt werden, sind zusätzlich als Auslagen zu erstatten. Bei Vermittlung im internationalen Leihverkehr sind sämtliche Auslagen zu erstatten.
331Bestellung von Literatur im deutschen Leihverkehr (Bücher, Zeitschriften, Kopien; auch Sekundärformen und Datenträger)je Band oder Stück oder je Aufsatzkopie bis 20 Seiten2
3311je weitere Seite0,15
332Bereitstellung von Literatur im internationalen Leihverkehrje Band oder Stück oder je Aufsatzkopie bis 20 Seiten8
3321je weitere Seite0,15
333Bereitstellung von Literatur bei Direktbestellung
3331innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bei
33311Postzustellungje Band oder Stück oder je Aufsatzkopie bis 20 Seiten5
333111je weitere Seite0,20
3332aus dem europäischen Ausland bei
33321Postzustellungje Aufsatzkopie bis 20 Seiten15
333211je weitere Seite0,20
3333aus dem außereuropäischen Ausland bei
33331Postzustellungje Aufsatzkopie bis 20 Seiten20
333311je weitere Seite0,20
3334elektronische Zustellung in den Fällen der Nr. 3331 bis 333311bis zu 20 Seiten4
33341je weitere Seite0,10
334Literaturzusammenstellung aus Katalogen, Beständen und Bibliografien der Bibliothekje 20 Titel15
3341Durchführung besonders zeitintensiver Recherchen zusätzlich zu Nr. 334je Auftrag20
34Recherchen in Datenbanken
341Recherche für Landesbehörden, Hochschulangehörige, Studenten und Schüler Bei Recherchen in nationalen oder internationalen Datenbanken sind die von den Anbietern (Hosts) in Rechnung gestellten Kosten als Auslagen zu ersetzen.gebührenfrei
342Recherche für sonstige Zwecke Bei Recherchen in nationalen oder internationalen Datenbanken sind die von den Anbietern (Hosts) in Rechnung gestellten Kosten als Auslagen zu ersetzen.je Auftrag30 bis 100
35Ersatzbeschaffung eines verlorenen Garderobenschlüssels Bei Ersatz des Schlosses oder des Zylinders sind die entstehenden Kosten zusätzlich als Auslagen zu erstatten.25
4Amtshandlungen des Hessischen Landesarchivs
41Schriftliche und mündliche Auskunftstätigkeiten
411Recherchen aus Findbüchern, Datenbanken und Archivgutnach Zeitaufwand
412Fachliche Beratung oder sonstige Hilfeleistungnach Zeitaufwand
413Schriftliche und mündliche Auskunftstätigkeiten nach Nr. 411 und 413 für Unterrichtszwecke und wissenschaftliche Zwecke, auch im Sinne von landes- und ortsgeschichtlicher Forschunggebührenfrei
42Erstellen paläografischer und diplomatischer Abschriften aus Archivgut sowie von Übersetzungen und Regestennach Zeitaufwand
44Anfertigen, Nutzung und Weiterverwendung von Reproduktionen von Archivgut
441Standardreproduktionen (analog oder digital) von Archivgut
4411für kommerzielle Zweckeje Aufnahme2
4412für nicht-kommerzielle Zweckeje Aufnahme0,50
442Reproduktionen (analog oder digital), die aus konservatorischen Gründen oder aufgrund des Überformates der Vorlage einen erhöhten technischen oder zeitlichen Aufwand erfordern
4421für kommerzielle Zweckeje Aufnahme17
4422für nicht-kommerzielle Zweckeje Aufnahme5
443Reader-Printer-Kopien (analog oder digital) von Mikrofiches oder Mikrofilmen
4431für kommerzielle Zweckeje Aufnahme1
4432für nicht-kommerzielle Zweckeje Aufnahme0,50
444Reproduktionen von digitalem Archivgut und von audiovisuellem Archivgutnach Zeitaufwand
445Nutzung und Weiterverwendung von im Internet veröffentlichten Reproduktionen zu nicht-kommerziellen Zweckengebührenfrei
446Liegen dem Archiv bereits digitale Reproduktionen von Archivgut oder Kulturgut vor, dann ist die Bemessungsgrundlage für die Nr. 441 bis 4432 die Datei.
447Zuschlag für Versenden der Reproduktionen per Post
4471für kommerzielle Zweckeje Auftrag10
4472für nicht-kommerzielle Zweckeje Auftrag5
448Begleitende Arbeiten für Foto- und Filmaufnahmen in einer Liegenschaft der Dienststelle durch Dritte zur kommerziellen Verwertungnach Zeitaufwand
5Amtshandlungen der Denkmalschutzbehörden und Denkmalfachbehörden
51Bescheinigungen zur Vorlage bei den Finanzämtern
511Bescheinigung (§§ 7i, 10f, 10g oder 11b des Einkommensteuergesetzes) bei einem bescheinigten Betrag
5111bis 5 000 Euro50
5112über 5 000 bis 25 000 Euro75
5113über 25 000 bis 50 000 Euro150
5114über 50 000 bis 250 000 Euro0,3 % des bescheinigten Betrags
5115für den 250 000 Euro übersteigenden Betrag zusätzlich0,15 % des übersteigenden Betrags
5116Zuschlag zu Nr. 5111 bis 5115 für Bauträgerprojekte mit einheitlicher Prüfung, ab zwei steuerpflichtigen Erwerbern130 % der Kosten nach Nr. 5111 bis 5115
52Nachforschungsgenehmigung (NFG) nach § 22 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes im Rahmen der ehrenamtlichen Betätigunggebührenfrei
53NFG außerhalb der ehrenamtlichen Betätigung
531Erstmalige NFG mit Verwendung einer Sonde180
532Erstmalige NFG Feld, Archäologie oder Paläontologie ohne Vorbildung100
533Erstmalige NFG Feld, Archäologie oder Paläontologie nach einjähriger Begleitung durch einen Mentor70
534Folge-NFG zu Nr. 53 bis 533 ohne Änderung des Genehmigungsumfangs50
535Folge-NFG zu Nr. 53 bis 533 mit Änderung des Genehmigungsumfangs70
5351Zuschlag pro geänderter Gemeinde35
536NFG für Grabungsvorhaben70
537NFG für zerstörungsfreie Prospektion30

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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