Gesetze / Landesrecht Hessen / 304-34
Verordnung über die elektronische Aktenführung bei Verwaltungsbehörden in Bußgeldverfahren
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2010 Nr. 14, vom 23.07.2010, verkündet am 04.08.2010
Fundstellen
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23.07.2010 Verkündung
Verordnung über die elektronische Aktenführung bei Verwaltungsbehörden in Bußgeldverfahren
GVBl. 2010 Nr. 14, S. 254
verkündet am: 04.08.2010
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02.11.2015 Änderung
Zwölfte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften
GVBl. 2015 Nr. 26, S. 394 (Artikel 3)
in Kraft: 27.11.2015
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02.11.2015 Außerkrafttreten
Zwölfte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften
GVBl. 2015 Nr. 26, S. 394 (Artikel 3)
außer Kraft seit: 01.01.2024
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.