Gesetze / Landesrecht Hessen / HessVwVG

HessVwVG

Fünfter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 85¹) Inkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2009 Nr. 1 · Stand: 01.01.2024

Die § 66 Abs. 4 und § 80 treten am Tage nach Verkündung dieses Gesetzes in Kraft, die übrigen Vorschriften am 1. Januar 1967.

¹) Nr. 1, 1. Halbsatz, betrifft das Inkrafttreten der dort genannten Vorschriften des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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