Gesetze / Landesrecht Hessen / 300-45

Verordnung zur Regelung der Kostenerstattung nach § 15 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2011

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2010 Nr. 18, vom 12.10.2010, verkündet am 04.11.2010

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