Gesetze / Landesrecht Hessen / 231-47
Verordnung zur Bestimmung von Versteigerungsplattformen zur Versteigerung von Fundsachen und unanbringbaren Sachen
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2010 Nr. 16, vom 16.08.2010, verkündet am 23.09.2010
Fundstellen
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16.08.2010 Verkündung
Verordnung zur Bestimmung von Versteigerungsplattformen zur Versteigerung von Fundsachen und unanbringbaren Sachen
GVBl. 2010 Nr. 16, S. 297
verkündet am: 23.09.2010
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02.11.2015 Änderung
Zwölfte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften
GVBl. 2015 Nr. 26, S. 394 (Artikel 1)
in Kraft: 27.11.2015
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29.11.2017 Aufhebung
Verordnung zur Regelung der elektronischen Kommunikation in der hessischen Justiz
GVBl. 2017 Nr. 27, S. 415 (Artikel 1)
außer Kraft seit: 01.01.2018
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Wenn Ihnen an diesen Angaben etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.